Ab wann ist Beleuchtung "vorhanden" bzw "eingebaut"

  • Hallo,
    durch einen anderen Tröt bin ich auf die Frage gekommen, ab wann Beleuchtungseinrichtungen für die HU "vorhanden" bzw "eingebaut" und somit "funktionspflichtig" sind.
    Weiß da jemand was konkretes?
    Sind Nebelscheinwerfer "verbaut", wenn nur die Fassungen da sind aber Schalter, Leuchtmittel und Kabel fehlen?
    Was, wenn nur Kabel und Schalter da sind (weil Nebler durch TFL ersetzt)?
    Wie sieht es aus, wenn Scheinwerfer mit Abbiegelicht aber ohne entsprechendes Modul eingebaut werden? Müssen da nur die Leuchtmittel raus? Reicht es, dass das Modul fehlt, damit es nicht verbaut ist?

    Ihr versteht, worauf ich hinaus will?!

  • Interessante Frage, ich hatte in meinem MK1 FL Focus auch eine vFL Stoßstange inkl. leerer Blinkergehäuse verbaut und hab mich das auch immer gefragt.

    Wir haben es aber dann nicht mehr zusammen zum nächsten TÜV geschafft.

  • Bei Nebel weiß ich das auf Anhieb sobald die Lampen drin sind aussen müssen sie auch gehen, sonst ist es ein Mangel.
    Hatte ich schon paar mal.


    Bei den Scheinwerfern ist es egal, da merkt es der TÜV ja nicht ... woher soll der TÜV wissen was original verbaut wurde ?
    Da ist es eher eine Frage der Betriebserlaubnis.

    Mondeo 2.2TDCI 200PS mit Aisin Wandler Bj. 04/2011
    Div. Einbauten : Tieferlegung H&R 40mm - Scheinwerferfolien - Auspuffblenden - Tomanson TN16 19" mit 235/40R19

  • Das der Onkel Tuff das wahrscheinlich nicht merkt, ist mir klar. Mir geht es aber darum, wie die gesetzeslage ganz streng genommen wäre. Auch in Punkto UBB usw.

  • UBB ist ja eh verboten ...

    aber Spike da verstehe ich deine Frage hier auch nicht so ganz ... habt ihre keine TÜV Prüfer täglich wo Du fragen könntest mal ? unser kommt morgen z.b. wäre ja der direkteste Weg so hättest Du die gleich die korrekte Antwort ! ;)

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  • Bei Nebel weiß ich das auf Anhieb sobald die Lampen drin sind aussen müssen sie auch gehen, sonst ist es ein Mangel.


    Es sei denn, sie sind nicht Bestandteil der Homologation und abgedeckt. Dann müssen sie nicht (oder nicht STVZO gemäß) funktionieren, deswegen fahren die Ralleykarren mit Straßenzulassung immer mit Präsern über dem Gelichter durch die Gegend. Was zulässig und betrieben werden darf, ist gerade bei Beleuchtung ein sehr schwieriges Feld. Vor allem, wenn es da an die Umbauten geht, denn nicht alles führt automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, schon gar nicht des ganzen Fahrzeugs.

    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

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  • naja wir reden ja eher von normalen Autos nun .. und da ist es eher die Regel das sie gehen müssen.

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  • Das eunzige was bei den scheinis ein muss ist, diese müssen logischerweise leuchten und die hohenverstellung ( automatisch oder manuell), sowie die reininungsanlage bei xenon. ( Led oder Laser ist mir nicht bekannt).

    Abbiege/ kurvenLicht etc. Ist egal.

    Mondeo 1993 CLX 16V 90PS
    Mondeo 2008 Titanium X 2.5T 270PS
    Mondeo 2010 2.0T Titanium S 240PS

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