Kannst du mir den Link schicken?Da ist ja ne Menge Auswahl bei:-)
Rückleuchtenfolie
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Fordfreak´89 -
20. November 2011 um 11:51
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Ich glaube zu wissen, das es diese war
http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISA…E:X:RTQ:DE:1123 -
Hallo Leute,
ich habe für meinem MK2 noch schwarze liegen,die auch einen roten Zettel dazu haben. Der Typ von Gtü sagte zwerdeu mir das die Reflektieren zu sehen sein müssen,dann können die Dinger auch eingetragen werden. Ich habe irgendwo auch eine Adresse wo man die Leuchten hinschicken kann und die werden dann nach Wunsch Gefährt.Werde heute nach Feierabend den link mal raussuchen und den roten Zettel mal abschreibe.
Schönen Tag Wünsche ich euch.Lieben Gruss
der einäugige Bandit
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Das wäre cool, weil ich habe es bisher nicht hinbekommen die Folie drauf zu machen.
Ist ne ganz schöne Fummel arbeit und da es halbwegs vernünftig aussehen soll, lass ich das lieber von leuten machen, die Ahnung haben, bzw es können.....
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die Rennleitung wird das merken und das kostet..ich würde da die finger von lassen...
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Das klingt als würdest du aus Erfahrung sprechen
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Da ich mich mit dem rechtlichen Krams "etwas" auskenne:
Veränderung der Leuchtkraft der Rückleuchten durch abdunkeln (und sei es nur ein bisschen) führt automatisch zum erlöschen der Betriebserlaubnis. (rechtlich saubere Erläuterung gemäß StVZO spare ich mir jetzt mal)
Durch verringern der Leuchtkraft von Bremslichtern und Fahrlicht wird laut gängiger Rechtsprechung eine Gefährdung für den nachfolgenden Verkehr begründet.Folge: Sofortige Stilllegung des Fahrzeugs zur Abwehr weiterer Gefahren
für den Straßenverkehr. Auto darf erst mit zugelassenen Rückleuchten
wieder in Betrieb genommen werden.Fährt euch einer auf die Karre drauf, bekommt ihr eine Teilschuld sofern es rauskommt.
Darüber hinaus aktuell noch 3 Punkte und 90€ für den Fahrer (sofern nicht Halter), 3 Punkte und 130€ für den Halter. Alles zuzüglich der Bearbeitungsgebühr selbstverständlich. Nach dem neuen Punktesystem dürfte es hierfür 2 Punkte geben, was bei 8 erlaubten bis zur ENTGÜLTIGEN Entziehung der Fahrerlaubnis ne ganz schöne Hausnummer is wie ich finde.
Letztendlich muss es jeder selber wissen, aber mir wäre der Effekt in Relation zur möglichen Konsequenz einfach zu krass.
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Das klingt als würdest du aus Erfahrung sprechen
ja tue ich.deswegen würde ich es auch nicht mehr machen.die polizei ist nicht doof.und der tread über mir sagt eigentlich alles.... -
Irgendwie hat der Leitsatz "Funktion vor Form" nichts von seiner Gültigkeit verloren...
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Nicht alles, was schön ist, ist erlaubt.
Man darf zwar alles kaufen ,aber nicht alles verwenden.
Was soll man denn vorher alles lesen?
Musst ja bald dafür studieren.Manche Rück- und Bremskeuchten sind so hell, dass man geblendet wird und vor Schreck eben nicht bremst.
Im übrigen: und Schwarze Rückleuchten nicht auch so ein Trend aus den 80'ern?
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... die frage ist für mich welche strafe erwartet mich wenn die gehörnten mich mit folie auf den rückleuchten anhalten?
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Der Punkt kommt dem Nahe:
Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt -
Nein, der ist es nicht.
Die Strafe habe ich doch bereits oben geschrieben.330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat 3 Punkte 90,00 €Und für den Halter sind es 3 Punkte und 130€
Darüber hinaus wird die Polizei dein Auto an Ort und Stelle stilllegen!
Das bedeutet Abschlepper holen oder vor Ort den Serienzustand wieder herstellen. -
Sorry, hatte ich nicht mehr in Erinnerung.
Hart, aber fair, woll?! Man weiß es ja, dass es nicht "legal" ist.
Wer schön sein will muss leiden -
Ob's nun 3 oder "nur" 1 Punkt ist, und wie hoch das Bußgeld angesetzt wird, ist doch egal.
Viel wichtiger ist doch, dass man im Fall eines Unfalls schon mal per se 'ne Mitschuld bekommt. -
Und dann kann es passieren, dass bei fehlender Betriebserlaubnis auch noch der Versicherungsschutz versagt wird.
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Und das für ein bisschen dunklere Rückleuchten, die man beim Fähren eh nicht erkennt.
Da gibt es doch bestimmt andere Bereiche, die man eher und ohne Gefahr tunen kann, oder? -
Zum Versicherungsschutz:
Erlöschen der Betriebserlaubnis führt seit ein paar Jahren nicht mehr automatisch zur Entziehung der Zulassung.
Diese muss separat durch die Zulassungsstelle entzogen werden, was wiederum voraussetzt, dass sie davon Kentniss bekommen.
Die Polizei setzt i.d.R die Zulassungsstelle erst bei Wiederholungsfällen in Kenntnis.Der Haftpflichtversicherungsschutz bleibt auf alle Fälle bestehen. auch bei Erlöschen der Betriebserlaubnis durch verkehrsgefährdende Umbauten. Somit bekommt der Geschädigte auf jeden Fall Geld von der Haftpflichtversicherung.
Jedoch bewahrt das den Fahrzeughalter nicht vor fianziellen Konsequenzen. Die Versicherung wird lediglich in Vorkasse treten und sich in so einem Fall zu 99% das Geld vom tunenden Fahrzeughalter zurückholen.Noch was zur Entziehung der Zulassung durch die Behörde:
Hat man es bei der Behörde mit Fachpersonal zu tun die auch noch von der Materie ahnung haben, kann es passieren, dass diese den formal korrekten Weg gehen, was dann richtig teuer wird. Heißt - Der Wagen hat seine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) durch das Bremslichtertönen dauerhaft verloren. Diese kann nicht durch einfaches Rückrüsten wieder hergestellt werden. Es benötigt theoretisch einer individuell angefertigten Einzelbetriebserlaubnis (EBE) um den Wagen bei der Zulassungsstelle überhaupt wieder anmelden zu können. Damit dürften die Kosten dann im 4-stelligen Bereich liegen -
Hallo Leute, jetzt habe ich mal den Zettel rausgesucht und etwas Zeit zum schreiben.
würde das Schreiben auch scannen aber mein Scanner wird in Win7 nicht mehr erkannt.
Also schreiben:Als Kopf ist der TÜV ind Garching aufgeführt. Das Schreiben selbst ist von 1995.
Bestätigung
für die Firma Muschwitz Gmbh
vom Serienzustand abweichende Leuchten an Kraftfahrzeugen.Vorab kann bestätigt werden , daß der Austausch der Serienleuchte gegen die abweichende Leuchte grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen zulässig ist, ohne das eine Begutachtung des umgerüstetetn Fahrzeugs nach §19 Abs. 3 StVZO erforderlich wird:
1. die abweichende Leuchte (i.a. anders eingefärbt als die Serienleuchte) besitzt ein zutreffendes und gültiges ECE- bzw. EG-Prüfzeichen
2. Die abweichende Leuchte wiest die gleiche Grösse, Ein und Anbaulage wie die Serienleuchte auf.
3. Bei kombinierten Leuchten muss die gleiche Anzahl der Leuchten vorhanden sein.Dann ist der Stempel, Datum und unterschrift vom TÜV
Darunter steht dann noch :
Ausgabebestätigung
Diese Bestätigung wird mit unten angegebenem Datum ausgegegben und mit Originalstempel und Unterschrift bestätigt.mit dem Schreiben war ich vor 1,5 Jahren bei GTÜ und wollte mir bei meinem alten Mondeo die schwarzen Rückleuchten eintragen lassen. Dem fehlte nur noch das "katzenauge" um es eintragen zu können.
Hier mal noch ein Link einer Firma die lasiert die Rückleuchten ind unterschiedlichen Stärken:
Lieben Gruss
Marian
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Für mich klingt das so, als sei alles ok... Gutachten und fertig.
Wenn jetzt gesagt wird, es ist nicht egal verstehe ich nur Bahnhof.
Wer soll sich denn ja jetzt noch zurechtfinden?Ps. 6:0 FCB
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