Da der NOx Ausstoß Bestandteil der Schadstoff Klassifizierung war, würde ein Überschreiten des Grenzwertes automatisch dazu führen, dass das Fahrzeug seine Einstufung verliert und damit auch nicht hätte nach der günstigeren Schadstoffklasse besteuert bzw. teilweise von der Steuer befreit werden dürfen.
klar, die Steuerbefreiung für 1 (2) Jahr(e) kann dann sicher Steuerbetrug gewesen sein.
Die KFZ Steuer die der Halter zu entrichten hat richtet sich aber nach dem realen (bei Benzinern wie Dieseln gleichermaßen auf dem Prüfstand "optimierten" ) CO² Emissionen und nicht nach den Grenzwerten der Schadstoffklassen. Das auch die dort ermittelten Werte kaum etwas mit dem täglichen Fahrbetrieb zu tuen haben ist bekannt. Mehr als die Prüfstandsmessung hat der Gesetzgeber aber auch nicht gefordert, deshalb ist es eben kein Betrug.