Das ist richtig! So einfach ist es wirklich nicht. Dank der Gesetzgebung besteht sogar die Möglichkeit, dass Geld per einstweilige Verfügung einzutreiben. Und wenn man dann nicht nachweisen kann, dass man Einspruch eingelegt hat, muss man zahlen.
Was Du hier ansprichst, ist das gesetzliche Mahnverfahren, dass jeder beim zuständigen Mahngericht starten kann. Dabei prüft das Gericht im ersten Schritt tatsächlich nur die formellen Vorraussetzungen, aber nicht, wie die Beweislage ist, sondern stellt einen Mahnbescheid aus. Wenn man als Gemahnter dem nicht widerspricht, dann wird der Mahnbescheid rechtskräftig und der Mahnende erhält einen Schuldtitel, damit geht er zum Gerichtsvollzieher und der vollzieht. Das wieder zurückzudrehen, ist nicht ganz einfach.
Bei Interesse hier en detail nachzulesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Also, Mahnbescheide nicht in die Ecke pfeffern "wird schon nix kommen"; doch da kommt was, wenn man nix tut. Also widersprechen, wenn die Mahnung nicht gerechtfertigt ist. Am besten mit Anwalt. Dann prüft das Gericht die Beweislage und entscheidet daraufhin.
Man kann natürlich mehr machen, um der Firma seinen guten Willen zu beweisen, aber schlussendlich verpflichtet ist man nicht. Genau genommen ist der TE ja gar nicht geschädigt und hat kein unmittelbares Interesse daran, den Betrüger verfolgen zu lassen.
Dem Mahnbescheid widersprechen, dabei erklären, dass man nichts bestellt hat und dann ist der Ball in der anderen Feldhäfte. Wenn tatsächlich nicht vom TE bstellt wurde, wird es schwerfallen, das Gegenteil zu beweisen. Allerdings darf man dann damit rechnen, von dieser Firma zukünftig gesperrt zu werden.