Sorry, ich würde dir dringend anraten sowas vorhr mal zu prüfen.
Juristisch gesheen besteht die Entschädigung für den vnicht erwähnten Mangel (ob arglistig etc pp. muss gerichtlich beweisen werden) aus der MInderung des KP oder der Rückgabe der Ware mit ggf. Auslagenerstattung.
Volle Erstattung und einbehalt der Ware (die nicht verderblich etc pp ist) ist da jenseits von gut und Böse... wenn mri einer so ein Angebit machen würde dann würde ich das per Mail haben wollen und dann selber zur STA gehen....
EDIT:
(Habe heute mal Zeit)
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
Androhung von Übel: wenn du nicht dann gehe ich rechtliche wege
Zwang zur Handlung: Kaufpreis + Gut überlassen (mit nicht unerheblichem Wert)
Wobei
http://dejure.org/gesetze/StGB/253.html
eher trifft da es ein Vermögensdelikt ist