Aber man achte auf das KLEINGEDRUCKTE!!!
Ich bestätige hiermit, dass a) an dem Fahrzeug kein eintragungspflichtiges (Fahrzeugpapiere) Tuning vorhanden ist, dass b) das Fahrzeug nicht zur gewerblichen Sach- und/oder Personenbeförderung verwendet wird und/oder dass c) das Fahrzeug nicht für alternative Betriebsstoffe (z.B. Gas, Pflanzenöl) werkseitig oder nachträglich ausgerüstet wurde
Dieser Satz kann bei einigen zu Problemen führen!
Da kann billiger auch wieder Teurer werden!
und das würde mich auch Stören in deren Verträgen
2. Beschreibung des versicherten Risikos
Nur die in den Bedingungen aufgeführten Bauteile des im Antrag angegebenen
Fahrzeuges sind allein bei technischen Defekten versichert. Bei einer technischen
Funktionsunfähigkeit eines der versicherten Bauteile des Fahrzeuges erfolgt die
Übernahme der erstattungsfähigen Reparaturkosten. Der Selbstbehalt des Ver
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sicherungsnehmers bei jedem Schadenfall ist hinsichtlich der zu ersetzenden
Bauteile nach der Fahrleistung des Fahrzeuges gestaffelt. Bei einer Fahrleistung
von 50.000 km beträgt die Entschädigung 100 %. Sie sinkt je 10.000 km Fahrlei-
stung um 10 %. Ab einer Fahrleistung von über 100.000 km ist die Entschädigung
einheitlich 40 % der erstattungsfähigen Materialkosten. Zusätzlich besteht für
den Versicherungsnehmer ein genereller Selbstbehalt von 100,00 EURO je Scha-
denfall. Weitere Informationen finden Sie in den Bedingungen in den §§ 1 und 4.
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