Zitat
"Kann ich Trotzdem darauf bestehen das mein Wagen Repariert wird?"
Ja, lies Dich hier mal ein:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/totalschaden.php
Da steht zu Deinem Fall:
"Tipp: Liegen die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, ohne die Grenze von 130 % des Wiederbeschaffungswerts zu überschreiten, darf der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug noch reparieren lassen. Voraussetzung ist, dass die Reparatur sach- und fachgerecht und nach den Vorgaben des Sachverständigen ausgeführt wird und dass der Geschädigte das reparierte Fahrzeug weiter benutzt. Unter diesen Voraussetzungen kann er ohne Vorlage der Reparaturrechnung die vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten (netto) verlangen. Die Mehrwertsteuer wird allerdings nur erstattet, soweit sie durch Rechnung nachgewiesen wird."