Beiträge von gobang

    Zitat

    von ArthurDaley:
    "Aber danach ist sicher einstellen fällig, oder?"


    Kann sicher nicht schaden, sie danach zu kontrollieren.
    Sofern was zu korriegieren ist, kann man das mittels der weißen Plastik-Inbusschrauben machen. Die Nullstellung des Steuergeräts bleibt dabei ja unverändert, braucht man also nicht neu anlernen.
    Ich würde aber auf keinen Fall die Zündung einschalten, solange die Scheinwerfer abgesteckt sind.

    Beim Testlauf hatte ich das Gefühl, dass die beiden Linsen irgendwie leicht trüb sind, so als wenn sie ein bischen beschlagen wären.


    An den Linsen und den Scheinwerfergläsern bildet sich mit der Zeit schon ein sichtbarer Schmutzfilm.
    Wenn man die Scheinwerfer ausbaut und die Xenon-Brenner heraushat, kann man mit 4 Schrauben den Linsenträger lösen und samt Linse herausnehmen..
    Dabei die Schraubenumdrehungen beim Lösen mit zählen, damit man sie beim Einbau wieder in die selbe Lage bekommt, da die Linsenträger auf Gummipuffern montiert sind..
    Durch die Öffnung hindurch läßt sich der Scheinwerferkörper mit einem sauberen Frottee-Handtuch ganz gut säubern. Die Linsen sind ja nun eh frei zugänglich.
    Das ganze ist nicht kompliziert und ca. innerhalb je einer halben Stunde erledigt..
    Mein Handtuch zeigte hinterher schon paar richtig schwarze Flecken.

    Was die neuen Xenon-Brenner betrifft, die brauchen ca. 30-50h, bis sie die volle Helligkeit erreichen.

    Es sollte auch funktionieren, wenn man die "roten Kabel" dann an den Kontakt des Tasters anschließt, der direkt zur Leselampe geht.
    Bei aktivem Einstiegslicht liegt dann Masse an, bei nicht aktivem Einstiegslicht wird es ohne Auswirkung bleiben, wenn bei Einschalten der Leseleuchte da Masse aufgeschaltet wird.
    Allerdings hat diese Lösung gegenüber der obigen dann den Nachteil, daß immer beide Leseleuchten zusammen leuchten, außer man macht noch jeweils eine Diode dazwischen (muß bei nicht-LED-Leuchtmittel relativ stark sein, ~500mA; bei LED ~100mA).

    Die Batteriedaten stehen übrigens auch auf der linken Innenseite des Batteriedeckels:
    - 52Ah, 500A Kurzschlußstrom
    - 60Ah, 590A Kurzschlußstrom
    - 80Ah, 700A Kurzschlußstrom
    Da sind 3 Markierungen, an Hand der Länge der Batterie kann man dann den verbauten Typ ablesen.
    Die zugehörigen Maße sind:
    241x175x175
    278x175x175
    315x175x175

    Im https://mk4-forum.denkdose.de/www.ford.etis sollte die Batteriekapazität auch stehen.

    Zitat

    von Chalkor:
    "Nach dem Einbau tauchten im AUX-Menü auch sofort neben Line-In auch iPod und USB auf, die kann ich direkt anklicken ohne mit der Aux-Taste durchschalten zu müssen."


    Bei mir gibt es dort neben iPod und USB noch BT-Audio.
    Sprichst Du vom Navi oder Convers?
    Falls vom Convers, wie sieht es beim Navi aus?
    Wie schon Spike1985 sagt, Navi update könnte evtl. noch was bringen.
    Solange es weder im Navi noch im Convers einen BT-Audio Menü-Eintrag gibt, wird es nicht funktionieren.

    Das klingt alles etwas merkwürdig.
    Ich habe nach Tausch der Nokia-FSE ohne S&C gegen das Novero-Modul mit S&C nichts freischalten lassen und alles funktionierte auf Anhieb.
    Ich hatte allerdings zu dem Zeitpunkt im Convers bereits die 1007 drauf, Convers unterstützt das S&C ab 0906. Mit BJ 2007 hast Du vermutlich eine Convers Version <=0815, also ohne S&C-Unterstützung.
    Ich starte das BT-Streaming aus dem Convers oder mittels Durchschalten der AUX/CD-Taste am Sony-Radio.
    (Den modifizierten Kabelbaum hast Du drin? Denke: ja)
    Ob hier jemand mit BT-Streaming nach Nachrüstung in BJ 2007 erfolgreich war, bin ich mir nicht sicher, müsste man den ganzen Thread hier lesen.

    Hier hat es FoMo_1975 im Nachbarforum sehr schön beschrieben, mit Bildern (auch auf 2. Seite des Threads noch weitere Bilder):
    http://www.motor-talk.de/forum/problem-…ml#post24953877

    Man kann einfach die Beleuchtung der Fensterhebertaster anzapfen, am Fahrertür mit KeyFree die Beleuchtung des Zentralöffners und bei Fahrertür ohne Zentralöffner von der Beleuchtung der Fensterhebertaster (wie im verlinkten Thread beschrieben.
    Ich habe übrigens in der Fahrertür auch die Fensterhebertater-Beleuchtung abgegriffen, da meine Beleuchtung der Zentralöffnertaste schon früh ausgefallen ist (speise diese nun seit ~4 Jahren ebenfalls über die Beleuchtung des Fensterhebertaster-Moduls.
    Ich habe übrigens nur 1 LED pro Griffschale genommen, ist absolut hell genug und zieht nur ~1mA.

    Das die Versicherer alle Register ziehen, um Geld zu sparen stimmt auf alle Fälle.
    Dazu gehört aber auch in Frage zu stellen, ob die Kosten für einen Anwalt übernommen werden.
    Wenn beide Parteien keine unterschiedlichen Auffassungen in der Sache haben und es nur darum geht, die Arbeit (und den Ärger) dem Anwalt zu überlassen, so muss die Versicherung die Anwaltskosten nicht übernehmen.
    Darüber gab es auch schon gerichtliche Auseinandersetzungen, wo die Versicherer Recht bekommen haben.
    Wer eine entspr. Rechtsschutzversicherung hat, der braucht sich darüber keine Gedanken zu machen, dann zahlt im Zweifel diese den Anwalt.

    Ein Grund, einen Anwalt einzuschalten, kann auch schon eine zeitliche Verzögerung sein, wenn z.B. nach 2-3 Wochen keine Regulierung eintritt, obwohl der Fall sonnenklar ist. Ohne Rechtsschutzversicherung (welche die Kosten übernimmt) kann man schnell auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.

    Meine persönliche Erfahrung dabei ist, dass es die Versicherungen gerne bzw. sicher versuchen, das Beste für sich rauszuholen.
    Sobald man aber widerspricht, und da reichte bei mir immer ein Anruf oder eine eMail, wurde eingelenkt.

    Z.B. wurde bei meinem letzten Wildschaden bei der Abrechnung ein Betrag nach der "neu für alt" Klausel für die Kosten der Neu-Lackierung abgezogen, obwohl mein Vertrag diese Klausel nur für Reifen enthält.
    Oder die Kennzeichenkamera, die bei einer Parkplatzkarambulage zerstört wurde, sollte nicht bezahlt werden, weil sie nicht zur originalen Ausstattung gehört.
    Ein Anruf genügt dann, weil die Versicherer genau wissen, dass die Sache klar ist.

    Wenn ich mich nicht selber mit der Sache belasten will, kann man es natürlich auch an einen Anwalt delegieren. Wenn der aber z.B. verpennt, dass ich in dem Beispiel kein "neu für alt" für Lack im Vertrag habe, habe ich zwar keinen Ärger aber zahle doppelt drauf, den unberechtigten Abzug und den Anwalt.

    Einen Anwalt kann man bei aukommenden Zweifeln oder Unklarheiten immernoch einschalten. Dann muss den die Versicherung zahlen, da als Grund für diese Zweifel die normalen Kenntnisse des Durchschnittnormalbürgers vorausgesetzt werden und keine Fachkenntnisse. Aber bitte nicht am ersten Tag, da stehe ich mit meinem Rechtsempfinden ganz auf der Seite der Versicherer, den dann nicht mit meinen Kfz-Haftplichtbeiträgen mit zu bezahlen.

    Zitat

    von Spike1985:
    "Also "umgeht" meine Variante ja den Sensor. Trotzdem keine Probleme."


    Oben hast Du geschrieben, dass Du das Ladegerät an dem Anschlußpunkt am Domlager angeschlossen hast.
    Also fließt der Ladestrom durch den Batteriesensor zum Minuspol der Batterie (und der Strom bei Fremdstart direkt zum Anlasser, nicht über den Batteriesensor).