Zitat
von Flips:
"Weiße Leuchten --> Nicht versetzt"
Das gilt aber nicht für alle weißen Leuchten, die 5W/21W sind nicht versetzt, die 4W/21W z.B. aber schon.
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Neues Benutzerkonto erstellen Zitat
von Flips:
"Weiße Leuchten --> Nicht versetzt"
Das gilt aber nicht für alle weißen Leuchten, die 5W/21W sind nicht versetzt, die 4W/21W z.B. aber schon.
Das die Versicherer alle Register ziehen, um Geld zu sparen stimmt auf alle Fälle.
Dazu gehört aber auch in Frage zu stellen, ob die Kosten für einen Anwalt übernommen werden.
Wenn beide Parteien keine unterschiedlichen Auffassungen in der Sache haben und es nur darum geht, die Arbeit (und den Ärger) dem Anwalt zu überlassen, so muss die Versicherung die Anwaltskosten nicht übernehmen.
Darüber gab es auch schon gerichtliche Auseinandersetzungen, wo die Versicherer Recht bekommen haben.
Wer eine entspr. Rechtsschutzversicherung hat, der braucht sich darüber keine Gedanken zu machen, dann zahlt im Zweifel diese den Anwalt.
Ein Grund, einen Anwalt einzuschalten, kann auch schon eine zeitliche Verzögerung sein, wenn z.B. nach 2-3 Wochen keine Regulierung eintritt, obwohl der Fall sonnenklar ist. Ohne Rechtsschutzversicherung (welche die Kosten übernimmt) kann man schnell auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
Meine persönliche Erfahrung dabei ist, dass es die Versicherungen gerne bzw. sicher versuchen, das Beste für sich rauszuholen.
Sobald man aber widerspricht, und da reichte bei mir immer ein Anruf oder eine eMail, wurde eingelenkt.
Z.B. wurde bei meinem letzten Wildschaden bei der Abrechnung ein Betrag nach der "neu für alt" Klausel für die Kosten der Neu-Lackierung abgezogen, obwohl mein Vertrag diese Klausel nur für Reifen enthält.
Oder die Kennzeichenkamera, die bei einer Parkplatzkarambulage zerstört wurde, sollte nicht bezahlt werden, weil sie nicht zur originalen Ausstattung gehört.
Ein Anruf genügt dann, weil die Versicherer genau wissen, dass die Sache klar ist.
Wenn ich mich nicht selber mit der Sache belasten will, kann man es natürlich auch an einen Anwalt delegieren. Wenn der aber z.B. verpennt, dass ich in dem Beispiel kein "neu für alt" für Lack im Vertrag habe, habe ich zwar keinen Ärger aber zahle doppelt drauf, den unberechtigten Abzug und den Anwalt.
Einen Anwalt kann man bei aukommenden Zweifeln oder Unklarheiten immernoch einschalten. Dann muss den die Versicherung zahlen, da als Grund für diese Zweifel die normalen Kenntnisse des Durchschnittnormalbürgers vorausgesetzt werden und keine Fachkenntnisse. Aber bitte nicht am ersten Tag, da stehe ich mit meinem Rechtsempfinden ganz auf der Seite der Versicherer, den dann nicht mit meinen Kfz-Haftplichtbeiträgen mit zu bezahlen.
Nicht übel.
Da kann sich jeder mit diesem Bauzeitraum sein Navi 6 Jahre verjüngen, einfach vorm Urlaub die Batterie abklemmen.
Zitatvon Spike1985:
"Also "umgeht" meine Variante ja den Sensor. Trotzdem keine Probleme."
Oben hast Du geschrieben, dass Du das Ladegerät an dem Anschlußpunkt am Domlager angeschlossen hast.
Also fließt der Ladestrom durch den Batteriesensor zum Minuspol der Batterie (und der Strom bei Fremdstart direkt zum Anlasser, nicht über den Batteriesensor).
Dann Frage ich mich aber, wieso der Minuspol nochmal explizit als "Anschlusspunkt" am Domlager des Stoßdämpfers ausgeführt ist...
Verstehe jetzt nicht, was Du damit sagen willst. Dieser "Anschlusspunkt" ist doch echte Masse.
Zwischen Masse (oder z.B. diesem Anschlußpunkt) und dem Minuspol der Batterie befindet sich der Batteriesensor (falls verbaut).
Diesen Anschlußpunkt gibt es vor allem zum Anschluß des Minuspols einer Fremdbatterie als Starthilfe.
Wobei das "zwingend" in
Zitat
von gobang:
Dann muss jedes Ladegerät mit (-) zwingend an Masse angeschlossen werden...
insofern übertrieben ist, dass es in beiden Fällen funktioniert, nur die Lademenge geht bei direktem Anschluß an den Batterie-Minuspol am Batteriesensor vorbei und der kennt den Ladezustand der Batterie dann nicht mehr 100%ig.
Was wirklich bei Batteriesensor "zwingend" ist, ist dass eine Fremdbatterie zur Starthilfe mit dem Minuspol nicht an den Minuspol der Batterie gehängt werden soll, sondern an Masse. (Das ist beim Mondeo aber eh nicht möglich, da der Minuspol nicht zugänglich ist, da total verbaut.)
nur nochmal zum Sichergehen, bevor ichmit basteln beginne:
der +12V Anschluss hat also von "Tür auf" bis 15 min nach "Zündung aus" Saft; also praktisch immer, wenn man das Auto im Betrieb hat?
Ja, so ist es (genau, wie der Zigarettenanzünder).
Die Auszahlung geschieht in einem Betrag.
Der Mietwagen wird bei Reparatur für die Dauer der Reparatur gezahlt. Bei Neukauf wegen Totalschaden gibt es eine Tabelle, wieviel und wie lange Du welchen Tagessatz bekommst. Die Tabelle lässt sich auch ergooglen (habe ich nicht parat).
Die Zeit, die die Versicherung braucht, bis sie den Schaden regelt (also Dir die Entscheidung abfragt, Reparatur oder Geld - Restwert über Versicherer) kommt da noch drauf. Bei manchen Versicherern dauert es 1-2 Wochen, da sie ihre Bearbeitungsfälle nach Schadenhöhe (u.a. auch Kosten für Ersatzfahrzeug) priorisieren.
Bei einem Kollegen ging es z.B. um ein >10 Jahre altes Fahrzeug, da hat sich die Versicherung fast 3 Wochen Zeit gelassen, bis es das Go für einen Kauf wegen Totalschaden bzw. Auszahlung von Zeitwert-Restwert gab. Wobei bei Auszahlung die Versicherung dann noch die MWSt. abzieht die bei Reparatur ja angefallen wäre.
google einfach mal etwas, das ist ein komplexes Thema und schwer in paar Zeilen umfänglich abzuhandeln.
ehrlich gesagt das mit dem Restwert eben hab ich nicht verstanden,
angenommen der Mondi ist wirtschaftlicher Totalschaden. Bekommt man dann nicht das Geld um ein vergleichbares Auto zu kaufen ?
und was hat das mit dem "Restwert" auf sich. Wird dieser Restwert vom Widerbeschaffungswert abgezogen und ich muss dann die Einzelteile oder das Fahrzeug selber verkaufen ??![]()
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Ja, Du bekommst von der Versicherung den Zeitwert des Fahrzeugs (zum Zeitpunkt vor dem Unfall) gezahlt oder die Reparatur (bis max. 130% des Zeitwerts minus den Restwert).
Zur Ermittlung des Zeitwert des Fahrzeugs (zum Zeitpunkt vor dem Unfall) empfielt sich ein eigener Gutachter, da bei Totalschaden die gegnerische Versicherung den gern niedrig rechnet.
Die Versicherung muss bei Totalschaden aber selber ja nur die Differenz zwischen Restwert und Zeitwert drauflegen.
Den Restwert bekommt sie vom Verwerter bzw. Kfz-Käufer aus der Versteigerung.
Den in der Versteigerung erzielten Restwert erfährst Du von der Versicherung und kannst dann entscheiden, ob Du damit einverstanden bist oder ob Du selber Dir einen höheren Restwert verstprichst, wenn Du ihn privat auschalchtest und z.B. über eBay verhökerst. (Ich persönlich würde mir diesen Aufwand nicht antun, es gibt aber Leute die das lieber selber machen.)
Es ist letzlich dann Deine Entscheidung, in dem Moment, wenn die Versicherung Dir den erzielbaren Restwert nennt.
Hier hatte ich neulich den Anschluss-Plan der Innenleuchte gepostet:
Innenraumbeleuchtung - brauche Hilfe
Die +12V sind kein Dauerplus und auch kein Zündungsplus, sondern was dazwischen: Ein bei Tür auf und Aus ca. 15 Minuten nach Zündung aus.
Habe das mal ausgemessen, da ich überlegt hatte, dort einen Antennenvorverstärker ranzuhängen. (Hab ihn dann aber doch direkt hinters Radio gehängt, da es dort mit der HF-Verbindung einfacher ist.)
Der +12V Anschluß an der Innenleuchte verhält sich also wie der Zigarettenanzünder und ist für beide Geräte geeignet.
Es ist völlig egal wo der Minus-Pol angeschloßen wird, beim Mondeo wie schon gesagt etwas schwierig, da man nicht hinkommt!
Den zerschießen kannst Du da nichts, den wenn Du überlegt, jedes STG und Verbraucher werden an der Karosse mit Minus angeschloßen!
Bei dem Baujahr des TE stimmt das, bei anderen Mondeos ab BJ (März-Juni?)2010 nicht.
Ab da wurde ein Batteriesensor verbaut, der sich direkt am Minuspol befindet. Dann muss jedes Ladegerät mit (-) zwingend an Masse angeschlossen werden [und (+) natürlich an den Pluspol].
Als nächstes: freien (!!!) Sachverständigen einschalten
Das würde ich Dir auch raten. Bei so einem Schaden steht Dir das zu und die gegnerische Versicherung zahlt ihn.
Was die Ermittlung des Restwerts betrifft, da haben die Versicherer eigene Plattformen im Netz, wo sie die Fahrzeuge reinstellen und alle Interessenten sich gegenseitig überbieten können. Da kann man getrost auch die gegnerische Versicherung machen lassen, denn diese sind an einem relativ hohen Restwert interessiert und das Auto wird dann auch für den in der Plattform erzielten Preis abgenommen (die Gebote sind für x Tage bindend).
Zitatvon DeltaF:
sagt doch schon alles aus
Wobei das aber nur für den internen elektr. Fehler gilt.
In dem pdf file sind alle 3 Fehler mit dem selben Fehler-Code aufgeführt.
Ich halte da einen der ersten beiden für wahrscheinlicher (steht ja schon bei Gleichverteilung 2:1).
C1A77: Valve Relay Supply Circuit. Circuit short to ground, to batterie or internal electrical failure (module replacement required)
Die Einheit scheint von Bosch zu sein, siehe hier:
http://www.fordservicecontent.com/pubs/content/~…/SB1206-09A.pdf
Also evtl. ein Masseschluss im Kabelbaum, ein Kurzer oder Modulfehler (letzteres wäre worst case).
Hattest Du denn den Motor laufen?
Weil, wenn die Batterie nicht in gutem Zustand ist, kann es gut sein dass die Steuerung die Scheibenheizung zeitweise abstellt, ohne dass man dies direkt merkt.
Bei mir dauert die Enteisung der Frontscheibe (bei laufendem Motor) 2-3 Minuten (normal vereist).
Vermutlich hilft es schon, an das TFL-Modul einen Entstörkondensator anzuschließen, sowas in der Art:
http://www.pollin.de/shop/dt/OTcyOT…sator_MP_H.html
Könnte auch das Zweimassenschwungrad sein.
Kupplung und Zentralausrücker würde ich dann mit wechseln lassen.
Zitat
Deine Rep. kosten sind schon heftig.
Das finde ich auch, falls Du alle angefallenen meinst. Mein voriger Mondeo Mk1 hatte in 13 Jahren nur Verschleißteile. Auf die statistische Verteilung der Defekte auf die Fahrzeuge hat man aber eben keinen Einfluß.
Falls Du nur die Getriebereparatur meinst, ich finde 2000€ für ein komplett überholtes/repariertes Getriebe inkl. Aus-/Einbau und MWSt. inkl. Arbeitskosten fur Kupplungs- und Schwungradwechsel nicht teuer. Die zusätzlichen Kosten für Kupplung, Ausrücker und ZMS sind ja zusätzlich (vorbeugend).
Ist das Leder ähnlich stark unterschäumt, wie das normale Armaturen"brett"?
Weil, wenn es sich hart anfühlt, würde es mir nicht so besonders gefallen.
Zitataber eine Reparatur in der Größenordnung finde ich persönlich eher unwirtschaftlich
Ich rechne da anscheinend anders, möchte ihn 10 Jahre fahren und habe im Jahr 30-33oookm.
Wenn ich alle Kosten (inkl. Kaufpreis linear auf 10 Jahre aufgeteilt) zusammenrechne, komme ich aktuell vor der Reparatur auf 29Ct/km.
Jetzt mit der Reparatur auf 30Ct/km.
Da ist eine Reparatur für mich keine Frage. Unrepariert bekommt man für das Auto ja fast nichts mehr.
Jetzt fährt er sich gefühlt wie neu.
Bei den 29Ct/km sind auch schon alle bisherigen Reparaturen dabei (1800 Steuergerät, 1080 Klimakomp./kondensator, Türschloß). Und dass in den nächsten 5Jahren wieder Reparaturen für 6.5ooo€ fällig werden, wie in den ersten knapp 5Jahren, ist auch nicht sicher.
Außerdem ist es, wie schon Erfurter sagt so, dass ich mir das Auto vor 5 Jahren so zusammengestellt habe, dass ich jeden Tag mit Freude damit fahre und nicht tauschen möchte. Ich denke außerdem, ich würde dabei drauf zahlen.