Das die Versicherer alle Register ziehen, um Geld zu sparen stimmt auf alle Fälle.
Dazu gehört aber auch in Frage zu stellen, ob die Kosten für einen Anwalt übernommen werden.
Wenn beide Parteien keine unterschiedlichen Auffassungen in der Sache haben und es nur darum geht, die Arbeit (und den Ärger) dem Anwalt zu überlassen, so muss die Versicherung die Anwaltskosten nicht übernehmen.
Darüber gab es auch schon gerichtliche Auseinandersetzungen, wo die Versicherer Recht bekommen haben.
Wer eine entspr. Rechtsschutzversicherung hat, der braucht sich darüber keine Gedanken zu machen, dann zahlt im Zweifel diese den Anwalt.
Ein Grund, einen Anwalt einzuschalten, kann auch schon eine zeitliche Verzögerung sein, wenn z.B. nach 2-3 Wochen keine Regulierung eintritt, obwohl der Fall sonnenklar ist. Ohne Rechtsschutzversicherung (welche die Kosten übernimmt) kann man schnell auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
Meine persönliche Erfahrung dabei ist, dass es die Versicherungen gerne bzw. sicher versuchen, das Beste für sich rauszuholen.
Sobald man aber widerspricht, und da reichte bei mir immer ein Anruf oder eine eMail, wurde eingelenkt.
Z.B. wurde bei meinem letzten Wildschaden bei der Abrechnung ein Betrag nach der "neu für alt" Klausel für die Kosten der Neu-Lackierung abgezogen, obwohl mein Vertrag diese Klausel nur für Reifen enthält.
Oder die Kennzeichenkamera, die bei einer Parkplatzkarambulage zerstört wurde, sollte nicht bezahlt werden, weil sie nicht zur originalen Ausstattung gehört.
Ein Anruf genügt dann, weil die Versicherer genau wissen, dass die Sache klar ist.
Wenn ich mich nicht selber mit der Sache belasten will, kann man es natürlich auch an einen Anwalt delegieren. Wenn der aber z.B. verpennt, dass ich in dem Beispiel kein "neu für alt" für Lack im Vertrag habe, habe ich zwar keinen Ärger aber zahle doppelt drauf, den unberechtigten Abzug und den Anwalt.
Einen Anwalt kann man bei aukommenden Zweifeln oder Unklarheiten immernoch einschalten. Dann muss den die Versicherung zahlen, da als Grund für diese Zweifel die normalen Kenntnisse des Durchschnittnormalbürgers vorausgesetzt werden und keine Fachkenntnisse. Aber bitte nicht am ersten Tag, da stehe ich mit meinem Rechtsempfinden ganz auf der Seite der Versicherer, den dann nicht mit meinen Kfz-Haftplichtbeiträgen mit zu bezahlen.