Also ein Schaden von 6000 Tacken ist schon keine Bagatelle mehr und nach landläufiger Rechsprechung dürfte das Fahrzeug damit auch nicht mehr als unfallfrei durchgehen. Was sagt der Kaufvertrag in diesem Punkt? Offensichtlich war dem Händler das ja bekannt, sonst könnte er ja keine Angaben zur Summe machen.
Zum Lackierverfahren: Meines Wissens handelt sich es bei Electric White ab Werk um einen Vierschichtlack, der im Schadensfall mit einem Dreischichtverfahren repariert werden soll. Dazu muss eine passende farbige Grundierung (in diesem Fall eben weiß) unterlegt werden, darüber wird der Effektlack gelegt und zum Schluß mit Klarlack versiegelt. Die Grundierung und die Lacke müssen dabei aufeinander abgestimmt sein und penibelst nach Herstellervorgaben verarbeitet werden. Die Schwierigkeit dabei ist, dass meist alle Schichten nass in nass aufgebracht werden müssen und bereits der Effektlack in aller Regel auf einer Klarlackkomponente basiert. Wer schon einmal zwei Klarlackschichten aufeinander gelegt hat, weiß sehr genau, wie schnell man dabei Läufer produziert.
Der gelbliche Stich kann seine Wurzeln in einer unpassenden Grundierung haben oder die einzelnen Lackomponenten (hier speziell der Klarlack) passen nicht zusammen. Ein guter Lackierer erstellt gerade bei Effektlacken erst einmal eine oder mehrere Spritztafeln und begutachtet die im Tageslicht am Fahrzeug, bevor er zur Tat schreitet. Dann fallen solche Kardinalfehler schnell auf.
Wie das Ganze rechtlich zu bewerten ist, kann ich dir natürlich nicht sagen, weil ich kein Rechtsanwalt bin. Den und einen Sachverständigen würde ich in deiner Situation aber hinzuziehen, wenn der Händler sich bei der Regulierung ziert.
OH