Nö, der um das Radio wieder in Betrieb nehmen zu können.
OH
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Neues Benutzerkonto erstellenNö, der um das Radio wieder in Betrieb nehmen zu können.
OH
Leider fehlen in deinem Beitrag jegliche Angaben zu Fahrleistungen und das macht die Beantwortung nicht einfacher. Ohne diese Info würde ich jetzt erst einmal aus der Hüfte auf die Druckwandler schießen. Näheres gibt es hier dazu und wenn du den Begriff "Druckwandler" in die Sufu eingibst, wirst du feststellen, dass es dazu jede Menge Beiträge gibt. Andere Möglichkeiten gibt es natürlich auch noch.
OH
Da hab ich mich wohl verdrückt ausgekehrt: Du hast im Auto nur einen von beiden eingebaut, das ist baujahrbedingt.
OH
Hat ja auch noch keiner versucht die originalen Sensoren in Zubehör Felgen zu verbauen, zumindest soweit ich es bisher mitbekommen habe.
Du weißt aber schon, dass die Felgen eine Freigabe für solche Sensoren benötigen? Der Ventilsitz muss für die zusätzliche Belastung geeignet sein.
OH
Ja, aber nur entweder oder, nicht beides gleichzeitig.
OH
Was wir nicht haben, ist ESP
Das dürfte der Grund sein, warum der so günstig war. Guckst du hier .
OH
Leute, wenn ihr euch mal die Mühe macht, die entsprechenden Vorschriften zur Bauartgenehmigung anzusehen, die ich in Post 13 genannt habe, dann werdet ihr feststellen, dass die hier diskutierten Einsätze des Scheinwerfers von diesen gar nicht betroffen sind. Eine Änderung kann also nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Einzig der Vorgang des Öffnens und Wiederverschließens könnte kritisch werden, wenn er nicht fachgerecht durchgeführt wird.
Das ein Bauteil vom Hersteller nicht für eine Reparatur vorgesehen war, heißt ja nicht, dass diese nicht erlaubt ist. Stoßfänger sind ein schönes Beispiel dafür. Da sieht der Hersteller in aller Regel auch keine Reparatur vor und trotzdem werden die bei kleineren und selbst größeren Beschädigungen geschweißt und geklebt. Wo wollte man denn bei dem Scheinwerfer die Grenze ziehen. Abgebrochene Halter werden bereits heute wieder angesetzt (Stichwort: zeitwertgerechte Reparatur), ohne dass davon irgendjemand Notiz nähme, geschweige dass das Fahrzeug direkt stillgelegt würde. Wenn nun ein Stück aus dem Gehäuse mit ausgebrochen ist, geht dann die Reparatur nicht mehr? Und wenn nun eine zerkratzte Streuscheibe gegen eine intakte ausgetauscht werden soll? Oder ein blinder Reflektor? Nur weil das Bauteil nun verklebt statt geklipst ist, heißt das nicht automatisch, dass der Austausch verboten ist.
Marc, schau mal in das Werkstatthandbuch und such mal Karosseriereparaturen für den Transit. Da gähnt weitestgehend erhebliche Leere. Kann man daraus nun schließen, dass eine Reparatur nicht vorgesehen ist und ein Transit mit Beulen oder Unfallschaden automatisch in die Presse gehört?
Ich weiß, dass die ECEs sich etwas zäh lesen, aber da muss eben der durch, der solche Änderungen vornehmen und sich trotzdem noch legal bewegen will.
OH
Und heute sind die Scheinwerfer verklebt und verlieren durch das öffnen ihre ABE weil sie dazu nicht gedacht sind, so ist zumindest meine Ansicht dazu.
Beweisen kann ich das auch nicht, war aber eigentlich nie anders, Bauartgenehmigte Teile dürfen nicht verändert werden, anders kenne ich es nicht.......
Scheinwerfer sind so wie sie hergestellt wurden geprüft und zugelassen.Ich darf ja in meine Bremsscheibe auch keine elyptischen Rillen einfräsen wie mancher Zubehörhersteller es bei seinen so genehmigten Teilen macht, obwohl es vielleicht besser ist.
Die (hier relevante) Bauartgenehmigung bei Scheinwerfern erstreckt sich aber in der Hauptsache auf die Leuchtmittel, die lichtreflektierenden und die lichtdurchgängigen Bauteile (ECE R1, R8, R20, R48, R98, R99, R112, R113 und R123). Bei Bremsscheiben erstreckt sie sich auf Material und Abmessungen (ECE R13, Anlage 3, Abschnitt 1.2). Beides kann durch das Einfräsen von Rillen ö.Ä. verändert werden und damit die Betriebseigenschaften des Bauteils.
OH
Na dann packt ihr Bergschlaumeier euch die Wohnwagen wohl auch vorne dran?
OH
Anders herum wird ein Schuh draus: Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass die Scheinwerfer nicht geöffnet werden dürfen! Das wäre ja nicht nur zum Zweck des Tunings denkbar, sondern auch für Reparaturen. Ähnlich verhält es sich mit Abschnittsreparaturen der Karosserie. Wenn dort aus dem Seitenteil ein Stück herausgetrennt und ein neues wieder eingesetzt wird zum Beispiel wegen Rostbefall, dann ist das auch erlaubt.
Wichtig ist nur, dass die Funktion und die Eigenschaften gemäß der Bauartgenehmigung nicht verändert werden. Hier wird es unter Umständen mit den Scheinwerfern etwas kritisch, denn es könnte durchaus der Nachweis verlangt werden, dass die lichttechnischen Eigenschaften des Scheinwerfers durch den Eingriff nicht signifikant verändert wurden. Für das Verlangen nach solch einem Nachweis muss es natürlich einen Anlass geben, der dann begründet sein könnte, wenn der Eingriff offensichtlich sehr grob und/oder unsachgemäß durchgeführt wurde.
OH
Da kommt ein PWM-Signal, also in der Spitze Bordspannung. Spannung messen bringt dir in der Regel nix, weil ein einfaches Multimeter die ankommenden Rechteckspannungen nicht anzeigen kann.
OH
Edit: Da das Signal direkt aus dem PCM kommt sind 5V in der Spitze wahrscheinlicher als 12V. Selbst gemessen habe ich noch nicht.
Na und? Wo ist denn da bitteschön der Unterschied? Ok, die Österreicher haben vielleicht noch ein paar entlegene Alpentäler mehr, aber das macht die Sache ja nicht besser.
OH
Typisch Bayern: Wissen bei ner Lok nicht mal wo vorn und hinten ist, aber immer schön Oans-Zwoa-Gsuffa! Da merkt man schon, dass früher vor allem zur Winterzeit der Genpool in den abgelegeneren Alpentälern doch recht eingeschränkt war.
OH
Meine alte DVD ist leider leicht zeckratzt.
Was ist das für ein Rohling? CD-R, CD-RW?
Öhm, wollen wir mal ne Wette machen? Ich setze fünf schottische Pfund darauf, dass der TE die Frmware auch auf eine DVD gezogen hat. Nicht das wir das schon hatten... wer war das noch... gleich geht mir ein Licht auf...
OH
Ja, das Gefühl für's Material lässt sich per Video zum Beispiel schlecht vermitteln. Um dann nicht jede Schraube zu vergriesgnaddeln müsste man eben die Werte angeben und zeigen, wie man richtig mit dem Drehmomentschlüssel umgeht. So könnte man bei einigen Dingen vorgehen und dann kann jeder immer noch entscheiden, ob er weitermachen will. Denn neben dem Wissen benötigst du ja auch das richtige Werkzeug und die Hilfsmittel, wie eben in diesem Fall das Entlüftergerät. Wenn man das nicht irgendwo günstig ausleihen kann, hat sich das mit dem Selbermachen in den meisten Fällen eh schon erledigt. Gerade Spezialwerkzeug ist meist so teuer und wird derart selten benötigt, dass sich die Anschaffung für den Hobbyschrauber kaum lohnt.
OH
Vielleicht sollten wir mal statt nur Abgrillen in Kelbra auch mal Schrauberwochenenden planen, bei denen dann die Grundbegriffe vermittelt werden. Manuel hätte da bestimmt viel zu filmen und das Werkstatthandbuch für den MK4 bestünde dann aus lauter Videos.
Blöd in diesem speziellen Fall ist nun, dass man ohne passendes Entlüftergerät nicht weiterkommt.
OH
Ich mein da sind wir wieder beim Thema von OH ... heute kann man nicht mehr so einfach am Auto basteln in der Hoffnung wird schon glatt gehn.
Schreib doch sowas nicht, sonst haben wir direkt wieder Mitgliederschwund.
OH
Weder noch. Deine Schaltwünsche werden per LIN-Bus vom Wählhebel an das Getriebesteuergerät übermittelt.
OH