Vollständig ausklamüsern kann das wohl nur ein Anwalt, denn die Situation ist in direkt mehreren Punkten schwierig. Ich gebe mal wieder, was mir zu deinen Punkten so einfällt.
1. Wenn das Carport integraler Bestandteil des Mietvertrages der Wohnung ist, dann kann dessen Nutzung meines Wissens nicht separat aufgekündigt werden, sondern dann kann nur das gesamte Mietverhältnis gekündigt werden.
2. In diesem Fall bliebe zu prüfen, ob der Eigenbedarf sich auf die gesamte Mietsache erstreckt (Wohnung + Carport) oder nur auf den geringerwertigen Teil (Carport) und wenn letzteres zutreffend ist, ob dann die Eigenbedarfsklage statthaft ist.
3. Das mit dem Eigenbedarf könnte für den Vermieter ein Bumerang werden. Wenn noch eine Garage vorhanden ist, diese aber vorschriftswidrig genutzt wird, so dürfte die Klage auf Eigenbedarf an dem Carport mit geringerem Nutzwert erfolglos bleiben.
Ich bin kein Anwalt, aber den Spaß mit Eigenbedarf hab ich schon mal in anderer Form durch.
OH