Ob der Schaden (wohlgemerkt am Fahrzeug des Geschädigten!) damit vergrößert würde, müsste erst einmal schlüssig nachgewiesen werden. Die Kosten einer solchen Untersuchung dürften den Teilstreitwert deutlich übersteigen.
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Beiträge von Onkel Henry
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Schadenminderungspflicht bezieht sich auf den Geschädigten. Der genannte Paragraph des BGB sagt im Grunde aus, dass der Geschädigte dafür zu sorgen hat, dass der Schaden nicht ausufert.
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Deswegen schrieb ich ja bereits, dass das aus der Ferne kaum zu klären ist. Ich halte den Turbo auch nicht für defekt, aber ob und wieviel Ladedruck zu diesem Zeitpunkt vorhanden ist, sollte in jedem Fall geprüft werden.
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Jo, die Sonnenbrillen sind der Knaller...
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Du brauchst aber für die Hochdruckpumpe und die Injektoren ein Mindestmaß an Schmierung.
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Solange wir von der Powershift sprechen, kannst du dir sicher sein, dass die schneller schaltet, als man es von Hand könnte. Was sie nicht kann, ist zwei Gänge auf einmal rauf- oder runterschalten. Das dauert in der Tat etwa eine Sekunde. Die Automatik kann aber eben immer nur mit dem arbeiten, was sie vom Motor zur Verfügung gestellt bekommt.
Da ist es allerdings dasselbe wie bei den handgeschalteten Mondeos. Es dauert eben einen Moment, bis der Turbo in Gang gekommen ist und Druck und damit auch Drehmoment zur Verfügung stellt. Ob sich das bei euren Autos im normalen Bereich bewegt oder tatsächlich ein Defekt vorliegt, lässt sich aus der Ferne nicht klären.
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Das Getriebe muss Druck aufbauen? Hätte er Turbo gesagt, dann wäre ein Schuh draus geworden.
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<<geeignet für alle Ford Mondeo MK4 Typ BA7 (Modelljahr 2007 - 2014)>>
Wenn das mal stimmt. Originalscheinwerfer können zwischen den Baujahren auch nicht beliebig gewechselt werden. Ausserdem schreibt er, die dinger hätten ein Prüfzeichen, zu sehen ist das aber nicht.
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... Der erste händler in hamburg wollte mir erzählen das fast alles hinter dem Lenkrad gewchselt werden muss...
Ja klar, hinterm Lenkrad sitzt der Fahrer! Der wohl scharf auf dein Auto.
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Jo, und unter Zusatzbemerkungen steht im Anhängerbetrieb 1300 kg. Ich sag ja, das wird knapp. Vorne liegt bei ihm ausserdem der 2.2Liter Diesel und niemand weiß ob noch zusätzlich ein Automatikgetriebe zu Buche schlägt, auch da kann es knapp werden.
Wenn ich mich nicht irre, steigt mit zunehmender Höchstgeschwindigkeit auch der Sicherheitszuschlag für die Radlast. Meine Vermutung ist, dass genau aus diesem Grund der Mondeo nicht mit auf der Liste steht. Das Spekulieren hilft hier eh nix, aufklären kann nur der TÜV.
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Es geht aber nicht um's Leergewicht sondern um die zulässige Achslast und da wird es eben knapp.
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Wenn, dann wohl nur über Einzelabnahme und dann könnte es mit der Radlast etwas knapp werden.
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72k gelaufen und unklare Wartungshistorie? Da tipp ich mal als erstes auf die Kerzen, die wären bei 60k fällig gewesen. Der Lufi übrigens auch.
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Und fährst du den MK4 jetzt auch mit 2-Takt Öl Zusatz?
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moin,
ich verstehe den witz vieleicht nicht ?
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Äh ja, sorry! Wenn man ES dir macht, findet das eher in einem privaten Rahmen statt und nicht mit oder bei einem Ford-Händler - soviel zur Erklärung des Witzes.Pfohe wurde ja schon genannt, aber von Tobaben habe ich auch schon Gutes gehört. Die sind aber beide nicht billig.
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...Mein anliegen ist darin ein Händler im Raum Hambrug zu finden der es mir machen kann...
Was du meinst heißt nicht "Händler"...
OH
(scnr) -
@CaBaL
Sound Symposer beim EB kannste knicken. Der Motor klingt unter Last nach genau dem, was er ist: Eine angestrengte zwei Liter Nähmaschine.
Und ob der 240 PS tatsächlich (also nachprüfbar) auf 280 PS zu bringen ist, steht für mich auch noch in Frage. Wer diesbezüglich genaue Infos hat, darf mir die gerne zukommen lassen, da wäre ich dankbar. Ach, und bitte nicht Wolf - der hat bei mir schon einmal gekniffen.
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...Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige Urteile bislang nicht vor.
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Der letzte Satz wundert mich nicht. Die Argumentation des höheren Schadens stünde auch auf tönernen Füssen, denn dann könnte man auch behaupten, dass die Montage der massiven Querstrebe, in die der Haken eingehängt wird, im gleichen Sinne eine Erhöhung der Betriebsgefahr darstellt.
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Das Auto sollte eigntlich groß genug sein, dass man das bisschen Eisen unterbringen kann.
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Wie die Vorredner bereits andeuteten: Das ist nichts, was man irgendwo als Bausatz in irgendeinem Katalog finden wird. Du sprichst hier von einer Mehrleistung von etwa 60% und einer Literleistung von etwa 160PS. Das ist nur mit gravierenden Eingriffen in Soft- und Hardware und entsprechender mühervoller kleinarbeit bei der Abstimmung möglich. Dann leiden darunter aber Haltbarkeit und Alltagstauglichkeit des Fahrzeugs, was nichts anderes bedeutet, als das der praktische Alltagsflitzer zur zickigen Diva und zum Groschengrab mutieren könnte.
OH