Eintragung von Teilen mit ABE

  • Hallo,
    ich wollte mal fragen, ob es möglich ist, Teile (z.B. Felgen oder Karrosserieteile), die eine ABE haben, eintragen zu lassen, damit man die ABE nicht ständig mitführen muss?
    Würde mich halt mal interessieren...

  • Ja kannst du machen, hab ich damals auch gemacht bei meinen Polo!

  • Logisch, gibt ja schließlich auch in div. ABE die Auflage zur Abnahme durch einen Prüfer ggf. sogar mit Berichtigung der Fahrzeugpapiere:

    Also ABE = keine Eintragung ist definitiv nicht allgemeingültig.

  • Also ABE = keine Eintragung ist definitiv nicht allgemeingültig.

    Allgemeine Betriebs Erlaubnis. hab noch keine gesehen die man einragen MUSS.

    Mondeo 1993 CLX 16V 90PS
    Mondeo 2008 Titanium X 2.5T 270PS
    Mondeo 2010 2.0T Titanium S 240PS

  • Allgemeine Betriebs Erlaubnis. hab noch keine gesehen die man einragen MUSS.

    Nimm Dir z.B. eine beliebige Felge mit ABE und lies diese genau durch. IdR ist das dann die Auflage A01 oder A02 in der dann die Vorführung steht.

    Zitat

    A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
    oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
    entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

    aber jetzt bitte nicht kleinlich werden. Mir ist das Schnuppe welchen Namen das trägt, sobald ich zum Onkel Prüfer muss und die mir Geld abnehmen ist es für mich eine Eintragung ... auch wenn es in diesem Fall "nur" auf einem weiteren Papier ist. Gibt aber auch da noch schöne andere Stories mit Berichtigung der Fahrzeugpapieren etc ... hier kannst du auch meinen Eiertanz damit nachlesen

    Einmal editiert, zuletzt von Dwarsloeper (7. Juli 2013 um 22:28)

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