Original Räder 235/45 R18 ohne LEB?

  • Hallo Nochmal

    MondeoTS : sorry, für die Platin P66 gibts es ne ABE. Mit den Original-Y-Felgen sieht das natürlich anders aus.
    Aber mal ehrlich, der Unterschied zwischen 235/40 R18 (die Du lt. Ford ohne LEB fahren darfst) und 225/40 R18 ist der Unterschied nicht wirklich groß, vom Komfort her dürfte das eigentlich nicht viel ausmachen, und vom technischen her auch nicht siehe Pic.
    Warum zur Hölle Ford die 225er nicht freigegeben hat, ist mir soweiso ein Rätsel.......Ford, die tun was....


    Viele Grüße

    Ryche

    Was für eine Reifengröße fährst du denn? In der ABE steht außer bei den 215er und 225er:

    Zitat

    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen

    Bei den 225er kann es dann mit der AHK Probleme geben, da hier dann die Radlast idR nicht ausreicht. Ich vermute das ist auch ein Grund dafür, dass Ford diese Reifengröße nicht berücksichtigt.

    Der Punkt 11b in kommt außerdem zum Tragen, die Platins sind allerdings idR freigestellt von der Berichtigung der Papiere. Zur Sicherheit würde ich da an Deiner Stelle nochmal nachhaken:

    Zum Topic,

    ich kann zwar nicht ganz das Drama verstehen. An meinem Zweitwagen sind 255er mit LEB drauf und ich kann den Wagen auch kaum auf der Straße wenden. Also so machen wie man das mal gelernt hat - in drei Zügen. Wenn ich ein wendiges Fahrzeug will, dann ist ein knapp 5m langes Fahrzeug eh kaum geeignet. Ich würde mir also den Stress ersparen und alles so lassen. Vor allem wenn man bedenkt wieviel Stress man jetzt hat und dadurch später spart. Ich weiß nicht ?(

    Aber ich habe gut reden, bei mir sind keine verbaut und somit kamen O-Felgen auch nicht in Frage. Ansonsten ist es wie Ossi es geschrieben hat. Auf die Reifenbreite in Verbindung mit der ET kommt es an. 10mm Verbreiterung je Seite sollten IMHO bei den freigegebenen Räd-Reifenkombis reichen und dann braucht es eben einen vernünftigen Prüfer mit Licht am Rad. Ansonsten bewegt man sich auf Glatteis - aber wo kein Kläger da kein Richter. Das Risiko muss dann eben jeder für sich entscheiden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dwarsloeper (10. Oktober 2013 um 17:47)

  • @ Dwarsloeper : Fahre aktuell 225/40 R18 92 Y. Diese Größe muss nur beim Kombi (warum auch immer....) beim TÜV vorgeführt werden. (siehe Auszug aus dem Gutachten). Zusätzlich gibt es eine Freistellung zum Nachtragen der nicht eingetragenen Reifengrößen. (siehe ABE)

    Ich habe mir explizit eine Kombination ausgesucht, wo ich nicht noch zum TÜV oder ähnliches laufen muss. Beim letzten Wagen wollte mir ein TÜVler die Eintragung verweigen, da sich die Radschrauben nicht wie im Gutachten geforderte 6 Umdrehungen sondern nur
    5 3/4 Umdrehungen reinschrauben liessen, und das mit Original Radschrauben vom Felgenhersteller......auf sowas hatte ich keine Bock.
    Desweiteren war es mir vollkommen egal, ob nun 235/45, 235/40 oder 225/40....Die Unterschiede sind im diesem Bereich meiner Meinung nach marginal was die Leistung betrifft, Die Unterschiede im Preis sind da schon beträchtlich. Was ich auf keine Fall wollte, waren die LEBs nachrüsten, wie beim TE beschreiben. Der Mondi ist eh schon ein Schiff.

    Das mit der Auslastung der Reifen stimmt schon.
    Eingetragene Radlast meines Mondeo : 1165 Kg/Hinterachse + 90 kg Stützlast = 1255 Kg /2 = 627,5 kg, L92 = 630 kg >> 2,5 kg "Reserve"
    Das ist schon sehr wenig, zumal für den entspr. LI auch der richtige (erhöhte) Luftdruck eingestellt sein müsste.
    Da ich aber keine Anhängerkupplung habe, ist das erstmal nicht so wichtig. Sollt sich das ändern, wäre zu überlegen, einen höheren LI zu nehmen. Felgen haben eine Traglast von 720kg.

    Von da her ist bei mir erstmal alles i.O. Hatte, bevor ich die Felgen gekauft habe, eben erstmal recherchiert, damit solche Fragen wie beim TE gar nicht erst aufkommen. Auflagen wie LEBs oder TÜV-Vorführung waren bei mir in K.O-Kriterium bei der Felgenauswahl.

    Was mit aber ein Rätsel ist, wie Ford in der COC die verschiedenen Größen überhaupt genehmigt bekommen hat.
    Der Unterschied zwischen den 215/55 16 und 235/40/19 sind mehr als 4 %..(siehe Bild 4 ), also eigentlich gar nicht zulässig ohne Tachoangleichung, oder liege ich da falsch......

    Greetings
    Ryche

  • Vollkommen richtig - hast ja auch deine Erfahrungen mit der Thematik ;) Wer soll da noch durchblicken. Ich spreche das Thema immer wieder an, da viele noch glauben: Fahrzeug steht in der ABE = keine Eintragung notwendig.

    Mit der Achslast ist das so okay. Ich bin damit auf die Nase gefallen, da ich eine AHK habe und bei Anhängerbetrieb mein TDCi eine zul. Achslast von 1300 kg. Somit wars das wieder mit der Eintragungsfreiheit meinem MAM da ich die 225er leider nicht fahren dar. ;(

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