Hallo Nochmal
MondeoTS : sorry, für die Platin P66 gibts es ne ABE. Mit den Original-Y-Felgen sieht das natürlich anders aus.
Aber mal ehrlich, der Unterschied zwischen 235/40 R18 (die Du lt. Ford ohne LEB fahren darfst) und 225/40 R18 ist der Unterschied nicht wirklich groß, vom Komfort her dürfte das eigentlich nicht viel ausmachen, und vom technischen her auch nicht siehe Pic.
Warum zur Hölle Ford die 225er nicht freigegeben hat, ist mir soweiso ein Rätsel.......Ford, die tun was....
Viele Grüße
Ryche
Was für eine Reifengröße fährst du denn? In der ABE steht außer bei den 215er und 225er:
ZitatDer vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen
Bei den 225er kann es dann mit der AHK Probleme geben, da hier dann die Radlast idR nicht ausreicht. Ich vermute das ist auch ein Grund dafür, dass Ford diese Reifengröße nicht berücksichtigt.
Der Punkt 11b in kommt außerdem zum Tragen, die Platins sind allerdings idR freigestellt von der Berichtigung der Papiere. Zur Sicherheit würde ich da an Deiner Stelle nochmal nachhaken:
ZitatAlles anzeigenWird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug
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Typ/
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Variante/
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Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Zum Topic,
ich kann zwar nicht ganz das Drama verstehen. An meinem Zweitwagen sind 255er mit LEB drauf und ich kann den Wagen auch kaum auf der Straße wenden. Also so machen wie man das mal gelernt hat - in drei Zügen. Wenn ich ein wendiges Fahrzeug will, dann ist ein knapp 5m langes Fahrzeug eh kaum geeignet. Ich würde mir also den Stress ersparen und alles so lassen. Vor allem wenn man bedenkt wieviel Stress man jetzt hat und dadurch später spart. Ich weiß nicht
Aber ich habe gut reden, bei mir sind keine verbaut und somit kamen O-Felgen auch nicht in Frage. Ansonsten ist es wie Ossi es geschrieben hat. Auf die Reifenbreite in Verbindung mit der ET kommt es an. 10mm Verbreiterung je Seite sollten IMHO bei den freigegebenen Räd-Reifenkombis reichen und dann braucht es eben einen vernünftigen Prüfer mit Licht am Rad. Ansonsten bewegt man sich auf Glatteis - aber wo kein Kläger da kein Richter. Das Risiko muss dann eben jeder für sich entscheiden.