Das leidige Thema der tagfahrlichter und der zulassung

  • Tach zusammen,
    Ich möchte an meinem mondeo über den neblern tagfahrlichter anbringen. Diese sollte dann logischer Weise led streifen sein.
    Ich habe dabei an diese LED's
    http://www.cr-tuning.de/Beleuchtung/LE…0mm::14294.html
    Sowie dieses Steuergerät
    http://www.ebay.de/itm/LED-TAGFAH…=item51b122f3a1
    Gedacht

    Ich möchte gerne das die led beim aktivieren ver Scheinwerfer nicht ausgehen, sondern sich nur um 50% Dimmern.
    Nun h b ich mich durch den ganzen Vorschriften Dschungel gearbeitet und verstehe garnichts mehr. Ich sehe nur noch R87,RL,etc!

    Kann mir vielleicht jemand einfach erklären, ob ich die Kombination verwenden kann. Oder was ich dort machen kann.
    Am liebsten hätte ich es, das die Lampen mit der coming home/Leasing home Funktion mit den standlichern mit angehen, aber das wird glaube ich kaum funktionieren.

    Ich danke für eure hilfe

  • Wenn die TFL E-Geprüft sind, darfst du sie grundsätzlich einbauen und verwenden. Allerdings muss die Norm auch die Nutzung als Standlicht (wenn gedimmt) zulassen. Ausserdem muss dann das Standlicht, was original verbaut ist auch ausser Funktion gesetzt werden. Die Norm für Standlicht kenne ich gerade nicht.

  • Also heißt das für mich, ich kann die o.g, teilei einbauen, nur nicht mit der dimmfunktion wenn die Standlichter funktionieren?
    Was ist wenn ich bei den Standlichtern einfach die Birnen entferne?

  • So wie es geschrieben ist, sollte das ok sein. Andererseits wird das den Polizisten mit schlechtem Sinn wenig beeindrucken, wenn er irgendwas sucht und die Norm nicht eingehalten ist. Kannst dem dann ja mal nen Screenshot zeigen... Ob er sich dann dadurch beeindrucken lässt (weissnicht) Andererseits denke ich, wenn ein E-Zeichen drauf ist und die Dinger gescheit dimmen und vernünftig angebaut sind und dein Fahrzeug sonst den Bestimmungen entspricht wird da never ever jemand was sagen, selbst wenn die Norm nicht passen sollte. Ich habe in meinem FL mit original TFL auch vFL Scheinwerfer eingebaut und die Tagfahrlicht-Fassungen mit LED bestückt. Ich fress nen mittleren Besen mit Stiel, wenn ich da mal Probleme kriege. Und das obwohl die Scheinwerfer auch noch umgebastelt sind. Ob es legal ist, wie gesagt, kann ich nicht sicher sagen aber 99% wirst du da nirgends Probleme bekommen!

  • Also bis jetzt ist alles im originalzusatnd am mondeo. Bei dem gewählten Steuergerät kann man ja auch wählen, ob es dimmen oder ausgehen soll. Also sollte ich das ganze anbauen können. Hat denn jemand Erfahrungen mit dled Streifen über den neblern? Kommt man da gut ran? Wie liegt es mit dem kabelverlegn?

  • Soviel ich weiß, ist es nicht vorgeschrieben, die Standlichtbirnen zu entfernen, wenn die TFL bei eingeschaltetem Licht gedimmt werden.
    Die TFL fungieren dann als Positionslicht und dafür ist nur die Lage vorgeschrieben: mind. 35cm über Boden, als TFL reichen 25cm.
    Man darf max. 4 Positionslichter haben, wenn sich 2 davon in den Scheinwerfern befinden.
    Der Grund, dass Ford im FaceLift bei TFL als Positionslichter die Standlichter wegläßt, ist nur die finanzielle Einsparung (und der optische Gewinn).

    Mondeo Turnier 2.0 FFV Titanium, Thunder, ACC, IVDC, Bi-Xenon, KeyFree+PowerStart, Alarmanlage, Solarreflect, PDC vorn u. hinten, TPMS, Sitzklima, Luftqualitätsmesser+kühlbares Handschuhfach, Sony-6CD, Bluetooth-FSE incl. S&C, Außenspiegel anklappbar, silberfarbene Dachreling, Notrad incl. Wagenheber

    Selbsteinbau: Rückfahr- u. Front-Kamera mit 9" TFT-Monitor in der Sonnenblende, Ambiente-Beleuchtung in den Türgriffmulden, Rückstrahler an allen 4 Türen beleuchtet

    Baumonat 10/2008

  • was ist der unterschied zwischen modul 4 und dem anderen?
    das mit dem "r" prüfzeichen hab ich so verstanen:
    R=zulassung
    nummer=als zb.tagfahrlicht.
    zwei R nummern=zwei zugelassene funktionen. tagfahrlicht und standlicht.
    standlicht infos hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Standlicht
    genaues lesen des angebotenen teil bringt licht ins dunke:
    LED Tagfahrlicht Optik - Flexible LED Leiste - E-geprüft 500mm
    wichtig OPTIK:
    Die Leiste schaltet bei Stand-/Ablendlicht "ein" ,durch das E-Prüfzeichen sind die Leisten dann als Positionslicht zugelassen
    und von:Ich sehe nur noch R87,RL,etc! lese ich da nix.
    das ist genau der schrott für den e-bay bekannt ist.
    das ding ist ne klebeleiste die richtig angebracht UND angeschlossen als Positionslicht verwendet werden kann.
    KEIN TAGFAHRLICHT
    sorry für den harten ton aber SOLCHE angeboie regen mich auf.

  • Mir fällt bei sowas immer ein (Werbe)Zitat vom Kaiser Franz ein: "Jo is denn scho wieder Weihnachten?"
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

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    Meine Beiträge in diesem Forum geben ausschließlich meine persönlichen Meinungen und Wissensstände wider.

  • Yeah....

    Letztens war ein Comedian im Radio, der sagte, er habe sich gewundert, warum denn so früh die Weihnachtsbeleuchtung rausgehangen wurde. Beim Näherkommen hat er dann gesehen, dass es gar keine Weihnachtsbeleuchtung war, sondern eine Gruppe Frauen beim Walken.... ;)

    Aber zurück zum Thema....

  • was ist der unterschied zwischen modul 4 und dem anderen?
    ........
    das ist genau der schrott für den e-bay bekannt ist.
    das ding ist ne klebeleiste die richtig angebracht UND angeschlossen als Positionslicht verwendet werden kann.
    KEIN TAGFAHRLICHT
    sorry für den harten ton aber SOLCHE angeboie regen mich auf.

    Wenn ich das so sehe hast du total recht. Ist also mal wieder der letzte Schrott. Naja ich werde das Projekt "tfl über den neblern" Blade mal wieder komplett vergraben.
    Danke für die infos

  • also ich will deine treume nicht ganz zerstören.
    weil das ding so dunkel leuchted kann es OHNE 50% dimmung verbaut werden.
    laut wikki kann insgesamt 6 beleuchtungspunkte geben.
    ich würde zu tüv,dekra... und fragen ob das so stimmt und fragen ob und welchen mindestabstand es gibt.
    dann den artikel 2x bestellen.
    über den neblern ist platz für 2 streifen übereinander.
    bleibt zu hoffen das es so ein bischen hell wird. wenn ja dann hoffen das sich die streifen nicht auflösen.
    ich wollte schon vorschlagen die streifen zu schützen durch überkleben,aber ich weiss nicht ob das erlaubt ist.

  • Egal ob TFL, Positionsleuchten oder Standleuchten, das sind keine Scheinwerfer. Sie sollen nichts ausleuchten sondern nur markieren. Schaut mal in die StVZO: nicht mehr als 5W je Leuchte (hier: LED-Streifen). Ein Doppelstreifen zählt da wie eine Leuchte und wäre damit zu hell. Ohne jegliche Lichtbrechung oder Abblendung würde das Zeug auch zur Blendung des Gegenverkehrs führen, und es fahren schon genug Licht-Kamikaze's rum die sich darum einen Sch*** kümmern. ;)

  • wann zwei streifen zu einem mutieren weiss der prüfer
    wer zuerst den prüfer fragt und ers so umsetzt wie besprochen wird sicher nicht zum licht kamikaze.
    falsch angebrachte leuchten sind bei der nächsten (unerwarteten) kontrolle ein thema.

  • grade gefunden:
    § 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
    (1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1 000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
    (2) Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein.
    (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen. Lässt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Begrenzungsleuchten höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 2 100 mm. Bei den vorderen Rückstrahlern darf der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm über der Fahrbahn liegen. Lässt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1 500 mm.
    (4) An Anhängern darf am hinteren Ende der beiden Längsseiten je eine nach vorn wirkende Leuchte für weißes Licht (Spurhalteleuchte) angebracht sein.

  • Heisst in meinem Falle (FL mit TFL + Scheinwerfer aus vFL mit Standlicht): Alles Tutti, da die beiden zusätzlichen ja Bestandteil des Scheinwerfers sind.

  • ich sag es mal so:
    Heisst in meinem Falle (FL mit TFL + Scheinwerfer aus vFL mit Standlicht): Alles Tutti
    ja.
    da die beiden zusätzlichen ja Bestandteil des Scheinwerfers sind
    nein

  • warum? (Also, wir vergessen mal die Tatsache, dass die Standlichtbirnen unzugelassene LED sind und an den Scheinis manipuliert/lackiert wurde :whistling: )

  • Nun, durch diese Änderungen an den Scheinwerfern ist sehr wahrscheinlich bereits die ABE des gesamten Fahrzeugs erloschen. Da ist es dann schon ziemlich egal, was Du sonst noch dazubaust, legal wird wohl nicht. Die Scheinwerfer sind - im werks-originalen Zustand - Bestandteil der Fahrzeug-ABE. Nicht-abgenommene Änderungen daran führen zum Erlöschen.

  • warum?
    weil ich will das du nochmal genau liest und dir gedanken machst.
    lese den§ nochmal ,versuch dir vorzustellen was DIE meinen und übertrage das auf dein auto.
    dann nochmal meine antwort.
    darum.

  • @grinch2787: Est tut mit leid, aber wenn Du gescheite Tagfahrlichter (keine Klebeleisten) haben willst, musst Du mehr Geld anlegen. Mal abgesehen davon, dass ich diese Klebeleisten peinlich finde, da sie aussehen wie gewollt, aber nicht gekonnt, sorry, aber das ist nur meine pesönliche Meinung.
    Dieser ganze Bucht Kram wird als "Tagfahrlichter" angeboten, aber das kann jeder, entscheidend ist die Kennzeichnung!
    Es gibt z.B. wirlich gut in die Optik passende UND zugelassene UND dimmbare Tagfahrleuchten MIT Zulassung. Also RL Kennzeichnung für Day Running Lights und E87 meine ich müssen sie dann auch haben. Ich habe diese z.B. bei unserem Peugeot 207 und Citroen Picasso anstelle der Serien Nebler verbaut. Sieht absolut original aus, zugelassen und läuft gedimmt als Standlicht zusammen mit den normalen Standlichtern (wenn man möchte). Das sieht dann sehr stimmig aus. Hab gerade leider keine Fotos, da unterwegs. Und die gibt es garantiert auch für den Mondi.

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