Scheinwerfereinsatz lackieren ?!?

  • ok was genau soll an umgebauten scheinies bemangelt werden ?? Es war nur das Glas ab und dann wieder drauf an der funktion oder am bauteil selber wurde keine veränderung vor genommen .Der Tüv prüfer hat noch bei keinem hier irgendwelche mängel feststellen können .

  • es geht ja auch nicht um den Tuev... es geht darum das die Scheinwerfer ihre Zulassung verlieren durch die Lackierung das ist nun einmal so... aber von der Sache her finde ich es auch nicht schlimm muss ja jeder selbst wissen was er macht, aber mal eben 1.250€ rumliegen habe ich aucht nicht, die Aussage finde ich auch nicht gut.

    Im Endeffekt muss jeder selbst entscheiden was er macht, wenn nun so ist das die Scheinwerfer so perfekt gearbeitet werden das es niemand sieht is doch super.

    Mondeo 2.2TDCI 200PS mit Aisin Wandler Bj. 04/2011
    Div. Einbauten : Tieferlegung H&R 40mm - Scheinwerferfolien - Auspuffblenden - Tomanson TN16 19" mit 235/40R19

  • Leute, wenn ihr euch mal die Mühe macht, die entsprechenden Vorschriften zur Bauartgenehmigung anzusehen, die ich in Post 13 genannt habe, dann werdet ihr feststellen, dass die hier diskutierten Einsätze des Scheinwerfers von diesen gar nicht betroffen sind. Eine Änderung kann also nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Einzig der Vorgang des Öffnens und Wiederverschließens könnte kritisch werden, wenn er nicht fachgerecht durchgeführt wird.
    Das ein Bauteil vom Hersteller nicht für eine Reparatur vorgesehen war, heißt ja nicht, dass diese nicht erlaubt ist. Stoßfänger sind ein schönes Beispiel dafür. Da sieht der Hersteller in aller Regel auch keine Reparatur vor und trotzdem werden die bei kleineren und selbst größeren Beschädigungen geschweißt und geklebt. Wo wollte man denn bei dem Scheinwerfer die Grenze ziehen. Abgebrochene Halter werden bereits heute wieder angesetzt (Stichwort: zeitwertgerechte Reparatur), ohne dass davon irgendjemand Notiz nähme, geschweige dass das Fahrzeug direkt stillgelegt würde. Wenn nun ein Stück aus dem Gehäuse mit ausgebrochen ist, geht dann die Reparatur nicht mehr? Und wenn nun eine zerkratzte Streuscheibe gegen eine intakte ausgetauscht werden soll? Oder ein blinder Reflektor? Nur weil das Bauteil nun verklebt statt geklipst ist, heißt das nicht automatisch, dass der Austausch verboten ist.
    Marc, schau mal in das Werkstatthandbuch und such mal Karosseriereparaturen für den Transit. Da gähnt weitestgehend erhebliche Leere. Kann man daraus nun schließen, dass eine Reparatur nicht vorgesehen ist und ein Transit mit Beulen oder Unfallschaden automatisch in die Presse gehört?
    Ich weiß, dass die ECEs sich etwas zäh lesen, aber da muss eben der durch, der solche Änderungen vornehmen und sich trotzdem noch legal bewegen will.
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

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    Meine Beiträge in diesem Forum geben ausschließlich meine persönlichen Meinungen und Wissensstände wider.

  • OK wir kommen hier glaube ich zu keinem Ergebnis, wir können noch Jahre weiter Diskutieren !
    Sagen wir einfach es ist eine Grauzone und wir können nicht klären ob es jetzt erlaubt ist oder nicht !!!
    Verbleiben wir so das jeder der das Macht damit rechen muß das es im Extremfall Probleme geben könnte .
    Und erst dann sehen wir was los ist, und können was genaues sagen !

  • Zitat

    Marc, schau mal in das Werkstatthandbuch und such mal Karosseriereparaturen für den Transit. Da gähnt weitestgehend erhebliche Leere. Kann man daraus nun schließen, dass eine Reparatur nicht vorgesehen ist und ein Transit mit Beulen oder Unfallschaden automatisch in die Presse gehört?
    Ich weiß, dass die ECEs sich etwas zäh lesen, aber da muss eben der durch, der solche Änderungen vornehmen und sich trotzdem noch legal bewegen will.

    das ist nun ein schlechter Vergleich ... und all was Du aufgezählt hast ist gut und schön verboten ist es aber dennoch ... aber es ist ja mit vielen Sachen so jeder muss am Ende ja selbst wissen was er macht, und das nicht alles verständlich ist was es als Gesetz gibt ist auch klar.


    wir machen es nun ganz anders .... damit wir etwas endgültiges haben und nicht nur Wischi Waschi und jeder meint irgendwas von uns ... habe ich nun div. Hersteller mit meiner Firmenmail angeschrieben

    u.a.

    • Hella
    • Valeo
    • Van Weezel
    • KBA
    • DEKRA
    • TÜV


    so sind nun alle wichtigen Stellen abgedeckt die sicherlich was zum Thema sagen könnten.
    Solange wartet mal bitte die Antworten ab bevor wir nun endlos weitermachen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Marc060280 (20. September 2014 um 20:55)

  • Ich behaupte auch, dass es nicht erlaubt ist. Der Wagen wurde so homologiert wie er ist. Wenn jetzt etwas an dem Wagen verändert wird, muss dies entweder mit Tüv Segen einhergehen oder eben einer ABE.
    Natürlich werden die wenigsten Tüv Prüfer wissen , dass der Scheinwerfer lackiert wurde. Deswegen wird auch nicht gemeckert.

  • ich bin auch mal auf die Antworten gespannt ...

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  • Nicht jede Veränderung braucht ABE, Eintragung oder Ähnliches. Du kannst dein Auto z.B. von Schwarz nach Rosa und dann gelb lackieren, das brauchst du nirgends zu melden.

  • das Du Rosa nennst war klar :P

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  • ich moderiere Dir gleich hier ein :P .... ausserdem sagte ich doch wir warten hier nun bis man mal endgültige Antworten hat sonst geht das endlos weiter

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    Einmal editiert, zuletzt von Marc060280 (22. September 2014 um 11:24)

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