Müssen 225er WR beim Facelift eingetragen werden?


  • Nö. Das nennt sich schlicht "Ermessensspielraum des Prüfers". Mit seiner Unterschrift unter der Eintragung is der Inschinör auch mitverantwortlich für die ordnungsgemäße Abnahme, und kann zur Rechenschaft gezogen werden, sollten seitens der exekutiven Organe (eifrige Gesetzeshüter) irgendwelche Zweifel an der Abnahme aufkommen, oder gar im schlimmsten, Un- Fall sogar in Regress genommen werden.
    Da die amtll. anerk Sachversändigen immer weniger Spielraum haben, und zudem neue Prüfauflagen (Impact-Test) dazu kommen, isses mittlerweile selbst bei vermeintlich einfachen Standard- Kombinationen sehr schwierig geworden, ne Abnahme zu bekommen.

    Sein Schrauber weiss was geht und was nicht.
    Nicht der Prüfer.

    Somit geht es wenn überhaupt um den Ermessensspielraum (wohl eher Erfahrungswerte) vom Schrauber.
    Das hatte ich mit Widerspruch gemeint...

  • Nö, wenn die ABE der Felgen die Reifengröße 225 für den Mondeo umfasst, müssen sie nicht eingetragen werden. Nur ist das bei dem vorliegenden Gutachten eben nicht der Fall.
    OH


    Stimmt einfach nicht die Aussage. Ich habe eine ABE für Felgen die besagt das die Reifenkombi gefahren werden darf auf Mk3 und Mk4. Der Prüfer sagte aber in den COC steht der 225 nicht mit drinn. Also Eintragung.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Ossi, dieselbe Situation hatte der TE und im Feld Auflagen wurde die Freigabe für die 225er wieder kassiert. Ich gehe davon aus, dass das bei dir nicht anders gewesen ist. Ansonsten heißt ABE immer noch Allgemeine Betriebserlaubnis und nichts anderes, als das die Felgen eintragungsfrei sind.
    Das kann nur dann ausgehebelt werden, wenn andere Umbauten erfolgt sind, welche die Nutzung der Felgen berührt, also z.B. Spurplatten.
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

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  • Ich bin zwar ein bisschen spät dran aber ich schreibe trotzdem mal was dazu.

    Habe für den Winter einen 8Jx18 Zoll ET 45 Winterreifen-Komplettradsatz gebraucht gekauft, bei dem 225/40er Reifen aufgezogen waren. War vorher auf einem Ford Focus montiert.

    Bin dann mit der ABE zum Tüv und hab gefragt, ob ich die Reifen so fahren kann. Er hat dies bestätigt, eine Eintragung wäre nicht nötig. Traglast passte nämlich auch.
    Muss ich die nun für das Facelift doch eintragen lassen?

  • Du musst die Anmerkungen dahinter durchlesen. Eine davon muss besagen, dassm die Pflicht zur Änderungsabnahme und Eintragung entfällt.

  • Da steht nichts davon, allerdings bei den allgemeinen Hinweisen folgender Text:

    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den

    Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,

    so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,

    Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist

    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur

    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

    Eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung sehe ich allerdings in den gesamten speziellen Auflagen und Hinweisen nicht..
    Muss man die dann wohl doch eintragen :thumbdown:


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