Alles anzeigen
Ich habe die Unterlagen zu den Felgen zu Hause gefunden und als Anhang (erste Seite) angehängt.In der ABE steht:"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."
Ich würde mich trotzdem nochmal rückversichern, die Auflage "A02" stört irgendwie.
mfg
abau011
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!