Guten Tag und ein gesundes neues Jahr 2012,
ich habe mir vor kurzem einen Ford Mondeo gekauft. Für diesen möchte ich mir nun eine Winterbereifung zulegen, da leider nur eine 17" Sommerbereifung dabei war. Und habe eine kurze Frage, ob die neuen Felgen/Bereifung eintrage pflichtig sind.
KFZ: Ford Mondeo Turnier; Baujahr 2011 (BA7); 147KW/200PS
Felgen: Rial Milano 6,5x16 5x108,0 ET45
Bereifung: Goodyear 215/55 R16 93H Ultra Grip Performance 2 M+S
Für die Felgen gibt es eine ABE
(http://rial.de/_rial/index.ph…C5x16%7CABE.pdf) und ein GUTACHTEN zur ABE Nr. 47437 nach §22 StVZO
http://rial.de/_rial/index.ph…16%7C5-108-ET45
Bei Ford gibt es Winterkompeltträder mit den gleichen Bezeichungen: 6,5Jx16 mit 215/55R16 93H.
Das was mich sehr irritiert ist, dass im GUTACHTEN zur ABE bei meinem Mondeo "A01" bei Reifenbezogene Auflagen und Hinweise steht:
"A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."
Eigentlich sollte doch das Mitführen der ABE und des Gutachtens ausreichen, oder muss ich die Felgen+Reifen eintragen lassen?
Ich danke vielmals für eure Hilfe.
Grüße
Mikester