Fragen zur Freigabe von Fordfelgen

  • Hallo,

    ich habe mir Ford 18" Y-Felgen (FL Baureihe) gekauft. Als ich heute bei Ford war dachte ich mir das ich mir mal eine Freigabe besorge, der nette Mann
    hatt mir dann für mein Fahrzeug eine Übereinstimmungserklärung ausgedruckt, wo drinsteht das ich diese Felgen bedenkenlos fahren darf.
    Aaaaaber jetzt kommts abschließend steht aber auch:

    "Diese Bescheinigung kann nicht verwendet werden, wenn am Fahrzeug Änderungen mit einer gegenseitigen Beeinflussung vorgenommen werden,
    die gemäß § 19 Abs.2 zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen können (z.B. Fahrwerksänderungen)."

    Was nun, da ich noch einen Satz H&R Federn hier liegen habe den ich bald verbauen wollte, ich habe bedenken das ich dann die Felgen nicht mehr fahren darf. Hier im Forum sind aber etliche Leute die die gleiche Kobination fahren. Ist ja auch jetzt nichts außergewöhnliches.

    Vieleicht hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt und kann mir weiterhelfen.

    Gruß
    Bond

  • Wenn die Felgen orginal sind und die Felgenmaße indentisch sind, brauchst du nichts eintragen lassen. Denn ein TÜV prüfer weis ja nicht welche Felgen vFL und FL sind und ihn interessiert dies auch nicht. Kannst bedenkenlos fahren.

  • das stimmt so nicht.wenn du ein fahrwerk einbaust musst du die räder mit dem fahrwerk eintragen lassen.ansonsten fährst du ohne zulassung..daher mein onkel beim tüv ist weiß ich das...

  • Die Felgen darfst du eintragungsfrei fahren. Du hättest diese Felgengröße ja auch als Option beim Neuwagen draufmachen lassen können. Daher sind sie sicher auch in der ABE des Fahrzeugs als mögliche Felgengröße aufgeführt.
    Siehe auch:
    Freigegebene Rad - Reifen - Kombinationen von Ford

    Eine notwendige Eintragung der anderen Federn versteht sich von selbst. Bei dieser Eintragung wird die Rad/ Reifenkombination dann mit betrachtet.

  • Ja, das stimmt auch alles und ich hatte bereits die hier angebotene Reifenfreigaben ausgedruckt und dachte das reicht, aber als ich heute diesen Wisch bekommen habe sieht das ganze schon anders aus, wenn ich die Übereinstimmungserklärung mit zum TüV nehme um die Federn einzutragen gebe ich Euch Brief und Siegel das die meckern.

    Ich lade mal diese Übereinstimmungserklärung hier hoch, ich hoffe das verstößt jetzt nicht gegen irgendwelche Forenregeln.

    Lest Euch das Teil mal durch und sagt mir was Ihr daraus lest.

  • Wenn du deine Federn beim TÜV eintragen lassen tust, brauchst du diese Bescheinigung ja nicht mitzunehmen. Fact ist, dass die Felgen serienmäßig am Mondeo verbaut werden, damit also eine Zulassung haben. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht ja nur noch die kleinst mögliche Serienbereifung für das Fahrzeug drin. Meiner ist Serienmäßig mit 235/40 18 ausgeliefert worden. Die Größe findet sich aber in der Zulassungsbescheinigung gar nicht, da sind nur die 215/55 16 erwähnt, die noch nie auf dem Fahrzeug montiert worden sind. Und in deiner Bescheinigung steht ja auch drin .... zum Zeitpunkt der Umrüstung muss dass Fahrzeug in Serienzustand sein...... . Montier die Felgen drauf, bau dir die Federn rein und dann nur mit dem Federgutachten zum TÜV und diese eintragen lassen.

  • Die H&R Federn haben doch mittlerweile ne ABE dabei, sofern die Rad/Reifenkombination etc. Serie bleibt kann er sich sogar den Tüv klemmen.
    Ich hab auch nur die ABE samts Einbaurechnung und Vermessungsprotokoll ins HSF gepackt und gut, meine Räder sind alle Serie.

  • Die H&R Federn haben doch mittlerweile ne ABE dabei, sofern die Rad/Reifenkombination etc. Serie bleibt kann er sich sogar den Tüv klemmen.
    Ich hab auch nur die ABE samts Einbaurechnung und Vermessungsprotokoll ins HSF gepackt und gut, meine Räder sind alle Serie.

    Richtig ich fahr im Winter die orginalen 18 Zöller, mit H&R 40 mm Tieferlegungsfedern und H&R 20mm Distanzscheiben. Einzutragen waren jedeglich die Distanzscheiben.

  • Also bei mir musste alles abgenommen werden, denn auch die ABE der Federn gilt nur für den Serienzustand, wenn du nun noch Distanzplatten hast müssen die Federn auch eingetragen werden, da dein Fahrzeug mit Distanzscheiben nicht mehr in Serienzustand ist. Bei mir wurden die Rad-Federn Kombination eingetragen und die Distanzscheiben dann noch einzeln, habe dann eine Eintragung und eine "kleine" Eintragung zahlen müssen.

    So war es bei mir, war beim Tüv, ein User war hier mit der gleichen Kombi wie bei mir bei der Dekra, die wollten das garnicht eintragen... :thumbdown:

    Habe auch 40mm H&R, 20mm Distanzscheiben an jedem Rad und die 18Zoll Y-Felgen.

    Lass es einfach eintragen, dann bist du immer auf der sicheren Seite, egal wer was will, fahren darfst du die also 100%ig, musst nur bei zusätzlichen Umbauten zum Tüv. :thumbup:

  • Ja, ich glaube so werde ich es machen. Werde mit den Federn und Felgen zum Tüv und werde dann sehen was die sagen.

    Danke Euch für Eure Infos

  • Habs damals von KÜS abnehmen lassen, hab ihn meine ABE von den Federn gezeigt und das Teilegutachten von Wolf (H&R) der Distanzscheiben. Wollt grad auf die Bühne fahren, da sagt er brauchst gar nicht draufzufahren, von Freigängigkeit prüfen usw. steht nix drin, hat nur geschaut ob Nummern passen oder nicht.

    Wenn du zum TÜV gehst und fragst, könnte es halt passieren, dass sie aufjedenfall sagen es muss eingetragen werden, die wollen ja auch Geld verdienen.

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