Abblendlichtfunktion wegen Tagfahrlichtpflicht?

  • Hallo zusammen,
    im Februar 2012 habe ich einen neuen Ford Mondeo Trend, aber ohne LED Tagfahrlicht übernommen. Deshalb schaltet dieses Fahrzeug nach dem Starten immer automatisch das Abblendlicht zusammen mit den Rückleuchten ein (ohne Armaturenbeleuchtung), quasi als Ersatz für die Tagfahrlicht LEDs. Bei Ford sagte man mir, dass müsste jetzt laut Gesetz so sein. Ist das wirklich so? Ich finde das dauernde mit Abblendlicht fahren etwas nervig und zusätzlich bestimmt nicht gerade für die Haltbarkeit der Halogenleuchten förderlich.
    Ist es nicht möglich diese Funktion bei Ford deaktivieren zu lassen ohne dann Probelme beim TÜV oder bei anderen Kontrollen zu bekommen? Ist es aufwendig das zu ändern?
    Fragen über Fragen, aber vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
    Viele Grüße
    Thomas

  • Alle Fahrzeuge ab Baudatum 2011, muss Serienmäßig mit einem Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Und dass ist Gesetzliche Pflicht.

    Eine dektivierung des Modus ist sicherlich möglich. Ob es bei Ford selbst durchführbar ist weis ich nicht, wobei man ja sicherlich das Orginale LED Tagfahrlicht nachrüsten kann und dann das andere deaktevieren muss. Ansonsten gibt es bestimmt freie programmierer die das machen können.

    Beim TÜV kommt es auf den Prüfer drauf an. Wenn der Prüfer die Fahrgestellnummer eingibt, zeigt ihm sein Programm an, mit was das Fahrzeug alles ausgestattet ist und was er prüfen muss, underanderem auch das Tagfahrlicht, ob er es prüft oder nicht liegt in seinem Ermessen.

  • Das ist so nicht ganz richtig. Alle neuen Modelle ab 2011 müssen über Tagfahrlicht verfügen. Aber der MK4 hat nur ein Fl bekommen. Hat ja auch keine neue Schlüsselnummer bekommen. Ist also faktisch wie ein 2007er MK4 zu betrachten. Das Tagfahrlicht ist quasi ein Gimmik im Fl und keine gesetzliche Forderung.

  • Genau, es gilt das Datum der Erteilung der Fahrzeug ABE und nicht das Bau- oder Zulassungsdatum.
    In dem Fall fällt der Mondeo unter das Jahr 2007 und es besteht keine Pflicht zum Tagfahrlicht in Deutschland.

  • Die Deaktivierung der Funktion ist kein Problem. Ich hatte nämlich auch beabsichtigt mir diese Funktion EINschalten zu lassen, allerdings wollte ich nicht dann auch immer das Rücklicht anhaben, sondern das Abblendlicht nur als TFL nutzen, insbesondere weil ich ab und zu in Skandinavien unterwegs bin und dort tagsüber Abblendlicht vorgeschrieben ist.

    Ich habs dann aber auch in der gleichen Sitzung wieder deaktivieren lassen. Eigentlich hatte ich mir gedacht, dass man auf "0" das Pseudo-TFL über das Abblendlicht schaltet, alle andere Stufen aber unverändert bleiben, insbesondere die Stufe mit der Abblendlicht-Automatik wollte ich nicht verlieren. Genau das ließ sich aber softwareseitig nicht realisieren...die Licht-Automatik war damit praktisch ausgeschaltet.


  • ...die Licht-Automatik war damit praktisch ausgeschaltet.


    Ja genau, die schaltet dann nur noch die Armaturen-Beleuchtung (das Convers) um.
    Habe es auch wegprogrammieren lassen.
    Wobei ich meine mich zu erinnern, daß auch das Rücklicht erst bei Dunkelheit mit anging - bin mir da aber nicht mehr sicher (ist schon 3 1/2 Jahre her).

    Mondeo Turnier 2.0 FFV Titanium, Thunder, ACC, IVDC, Bi-Xenon, KeyFree+PowerStart, Alarmanlage, Solarreflect, PDC vorn u. hinten, TPMS, Sitzklima, Luftqualitätsmesser+kühlbares Handschuhfach, Sony-6CD, Bluetooth-FSE incl. S&C, Außenspiegel anklappbar, silberfarbene Dachreling, Notrad incl. Wagenheber

    Selbsteinbau: Rückfahr- u. Front-Kamera mit 9" TFT-Monitor in der Sonnenblende, Ambiente-Beleuchtung in den Türgriffmulden, Rückstrahler an allen 4 Türen beleuchtet

    Baumonat 10/2008

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