Ohne Distanzscheiben fahren, obwohl welche eingetragen sind?

  • Servus,

    ich hab da mal ne rechtliche Frage.

    Wenn ich mir jetzt 25er Distanscheiben (insg. 50mm auf der hinterachse) eintragen lasse,
    kann ich dann im Winter auch ohne rumfahren?

    Hintergund der Frage ist recht einfach, meine Sommerfelgen haben die Taschen für die Muttern, meine Winterfelgen nicht.
    Somit haut das mit den Winterfelgen und DRM-Systeme nicht hin.

    Gruß C1500

  • ja, kannst du.

    Mondeo 1993 CLX 16V 90PS
    Mondeo 2008 Titanium X 2.5T 270PS
    Mondeo 2010 2.0T Titanium S 240PS

  • Die Distanzscheiben werden dann in Verbindung mit den Alufelgen eingetragen.
    D.h. deine Sommerfelgen kannst du, falls die bereits abgenommen wurden bzw. eine ABE besitzen mit und ohne Distanzscheiben fahren.
    Bei deinen Winterfelgen gilt das gleiche Prinzip:
    Besitzen diese eine ABE bzw. wurde die eingetragen, dann darfst du diese so (ohne Scheiben) fahren.
    Möchtest du hier die Distanzscheiben ebenfalls montieren, müsstest du nochmal zum Tüv/zur Dekra.

  • Jetzt macht Ihr mir aber ein bisschen Angst. Ich habe den umgekehrten Fall.

    Ich fahre im Sommer 8,5 x 20 ET 50 mit 245er und im Winter 8 x 18 ET 55 mit 235er, beides mit 15 mm Spurplatten pro Seite. Abnehmen der Spurplatten nicht möglich, da längere Radbolzen verbaut sind.

    Eingetragen ist Folgendes (hatte den TÜV-Prüfer auch darauf hingewiesen, dass ich im Winter die Originalräder fahren will):
    zu 15.: (AUCH GEN:245/30R20 90Y A.LM-RAD 8 1/2 JX20H20H2,ET50,HERST.BORBET,KENNZ.:MS 003 852050);WW.M. H&R-DISTANZRINGE A.ACHSE 1 U.2, KENNZ.: H&R3035633, 15MM BREIT, EFFEKT ET35, I.VERB.M.LÄNG.STEHBOLZEN.

    Mein FFH sagt, ich darf auch die Winterräder mit Distanzscheiben fahren. Ich bin aufgrund der Klammersetzung im Fahrzeugscheineintrag auch der Meinung. Liege ich da jetzt richtig oder falsch?

    Gruß Andi

  • Die Klammersetzung spricht dafür, der Hinweis: "EFFEKT ET35" eher dagegen, da mit den Winteralus die ET ja effektiv 40 ist.
    Im Zweifel würde ich einfach bei der Dekra/Tüv nochmal nachfragen, das kostet nichts und man hat eine klare Aussage.

  • Ich denke mal, kleiner geht immer.
    Es sollte wohl nur die max. ET von 35 nicht unterschritten werden.

    Gruß Andi

  • Sehr sehr seltsame Eintragung. Ob es so von den Blauen Kontrolleuren verstanden wird, wie es hier eigentlich steht, ist fraglich. Also diese Eintragung sagt aus, dass wenn Spurplatten verbaut sind, dann eine "Effekt ET" von 35 mm vorhanden sein muss. Eine Andere wurde ja nicht geprüft. Und die Polimannzei weiß ja nicht zwangsläufig, was serienmäßig verbaut ist. Und kleiner geht halt nicht immer, weil schließlich ist auch nach drinnen irgendwann Schluss und da können Teile des Reifens/ der Felge an Bauteilen schleifen. Ist sowieso eine sehr seltsame Eintragung, da eine EBE/ 19(3) nie mit wahlweise formuliert werden kann, außer bei Tanks. Es muss immer genau das rein, was geprüft wurde. Das Einzige, was man schreiben kann ist, dass es mit Serienbereifung geprüft wurde. So kann man wenigstens diese fahren.

  • Ich glaube, ich werde mir nochmal den TÜV-Onkel zur Brust nehmen wenn die Winterräder wieder drauf sind.
    Habe aber eigentlich keinen Bock, nochmal die ganze Abnahme zu bezahlen. Hatte damals ja eine klare Ansage gemacht und vorsichtshalber alle 4 Winterräder im Kofferraum dabei gehabt.

    Blöd nur, dass ich damals bei der Abnahme nicht persönlich dabei war und alles meinem FFH überlassen habe.

    Gruß Andi

  • So, seit dem letzten WE sind die Winterräder drauf. 4 Stunden Wartezeit bei Reifen.com, nur weil mein FFH krankheitsbedingt den vereinbarten Termin absagen musste /-Kotz-/
    Am Montag gleich zum TÜV und den Prüfer mit der Eintragung in meinem Fahrzeugschein konfrontiert. Er war auch der Meinung, dass sich der Eintrag der Spurplatten nur auf die Sommerräder bezieht. Also nochmal 49 Euro abgedrückt und jetzt ist alles eingetragen. 8o

    Gruß Andi

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