1. ist grenzwertig, allein die Lackierung verrät den Unfall.
2. Wertverlustausgleich ist bei Teilkasko nicht (Wildunfall ist ja ein Teilkasko Schaden)
3. Du kannst selbst einen Gutachter beauftragen. Dann hast Du beim nächsten Schaden gegenüber der Versicherung etwas in der Hand. Ich musste auch 1,5 Jahre nach dem Wildunfall die Rep. nachweisen als mir jemand ins Heck gefahren ist.
4. Nutzungsaufall/Leihwagen bekommt man nur bei Haftpflichtunfall von der gegnerischen Versicherung. Bei Dir ging der Leihwagen wohl auf Kosten der Werkstatt.