Ob der fehlende Gurtschloßkontakt nun irgendeinen Einfluß auf das Rückhaltesystem hat kann ich nicht sagen. Auch nicht ob es einen DTC wirft
Doch, hat Einfluss. Denn wenn dem Airbagmodul (RCM) nicht gemeldet ist, dass der Gurt angelegt ist, zündet die 2. Stufe vom betreffenden Frontairbag anders (minimal später), weil das System davon ausgeht, dass die Person frei in den sich entfaltenden Airbag fliegt und dort "später auftrifft" als wenn sie bereits vom blockierenden Gurt gehalten wird.
Die Gurtstraffer zünden m.W. auch nur, wenn der Gurt über diesen Kontakt als "angelegt" erkannt wird.
Mit Sitzbelegungsmatte vorn rechts kann es sogar sein, dass der Beifahrerairbag garnicht zündet wenn der Sitz als "nicht belegt" und der Gurt als "nicht angelegt" erkannt wird.Ähnlich verhält es sich für die Beifahrerairbagabschaltung, wenn vorhanden und aktiviert.
Leider geht aus den Unterlagen nicht hervor, ob es sich beim Gurtschlosskontakt um einen Öffner- oder Schließerkontakt oder um irgendein anderes physikalisches Prinzip handelt. Dem Modulselbsttest dürfte er also nicht unterliegen, da man die Zündung ja an- oder abgeschnallt einschalten kann. Nachdem sowohl "offen" wie "geschlossen" für das Modul ein gültiger Wert ist, dürfte es hierzu auch keine DTCs geben.
Zur Eingangsproblemstellung:
Der Gurtwarner (bim-bim) ist ein sinnvolles Zubehör, aber nicht TÜV-relevant. Schließlich kann man ihn ja auch deaktivieren. Und wie sollte das in Prüfer feststellen? Es findet ja keine Probefahrt statt. Geprüft wird hier: a) geht nach Zündung-ein die Airbaganzeige im Kombiinstrument aus? b) reagiert die Gurtsperre an allen Gurten richtig, wenn man dran zieht? c) Lassen sich die Gurte in die Gurtschlösser korrekt einstecken und sitzen fest?
Arbeiten am Airbagsystem sind grundsätzlich immer Werkstattsache. Wenn es wirklich am Gurtschlosskontakt liegt, kommt nur ein Tausch der Gurtpeitsche infrage. Und das macht die Werkstatt.