Beiträge von salador

    "Hauptverursacher" des Schadens sind die Leute, die keine Mondeos etc. kaufen; meines Wissens nach gibt es in Europa Überkapazitäten, nicht nur bei Ford. Was sollen dann solche Aussagen? Worin liegt der Sinn, etwas zu bauen, was nicht verkauft wird?

    Es gibt wohl zur zeit über die ganzen hersteller gerechnet sieben grosse Autofabriken zu viel in Europa. Zur zeit wird noch versucht, über Preisnachlässe die Werke halbwegs auszulasten, aber das kann nicht jeder endlos mitmachen. Ford macht den Anfang, PSA und Fiat werden folgen. Opel wohl auch. Am Ende wird VW der lachende Gewinner sein, die haben am meisten Luft, weil sie in China gut verkaufen.

    So gesehen ist es vielleicht ein gutes Zeichen, dass Ford jetzt umsteuert und radikale Massnahmen beschliesst. Besser, als so weiter machen und dann irgendwann richtig vor die Wand fahren. Viellciht können sie so "überwintern", bis hoffentlich irgendwann die Euro-Krise gelöst (?) ist und im Süden Europas wieder Autos gekauft werden...

    Nicht ganz, denn wenn es keine Abnahme sondern nur eine Begutachtung ist, hat man ja für die Rennleitung wieder nichts in der Hand.

    Doch. Ich war beim TÜV, der hat sich's angeschaut und für ein paar Euronen mir einen Wisch ausgestellt, dass, wie im Gutachten gefordert, der ordnungemässe Anbau geprüft und für gut befunden wurde. Mit dem Hinweis, dass ich das auch eintragen lassen _kann_, aber nicht _muss_. Den habe ich in der Bordmappe dabei. Jetzt warte ich, bis ich das nächste Mal was anderes eintragen lassen will, dann geht das in einem Aufwasch. Bis dahin reicht die Bestätigung vom TÜV.

    Ich fahre weiterhin mit dem Gutachten von Mattig rum.
    Mal schauen was die Rennleitung sagen wird, falls sie mich mal kontrollieren.

    Mein TÜV-Prüfer hat auch etwas geschaut, dann etwas dran herumgefummelt und -gedrückt und dann ein "ist fest" attestiert. Er hat sich eher darüber mokiert, dass die Teilenummer an der Blende auf der innen liegenden Fläche ist; im eingebauten Zustand also nicht mehr mit dem Gutachten verglichen werden kann. Wenn man das weiss: Foto von dem Teil vorher machen, dann lösen sich die Fragen direkt.

    Jeglichen dummen Spruch, gerade von einem TÜV-Menschen, damit kontern: "Fragen Sie doch einfach Ihre Kollegen, die haben sich den Schmarrn schliesslich ausgedacht." Das Gutachten bei Mattig ist ja vom TÜV.

    Ansonsten: Pitbull hat in seinem Posting alles Relevante geschrieben. :thumbup:

    Der Mann von der Dekra war ein älterer,sag ich mal und kein Neuling.
    Ich denke mal der wuste genau ob das Eintragpflichtig ist oder nicht.
    Aber hier scheint es immer Besserwisser zu geben.
    Schmeist denen doch das Geld in den Rachen.

    Im Gutachten von Mattig steht zu deren Blenden, dass man sich die ordnungsgemässe Montage beim TÜV (oder eben DEKRA) abnehmen lassen muss. Die stehen schliesslich voll im Fahrtwind und wenn die wegfliegen, kann das schon einen Unfall auslösen.

    Ich kann nicht ganz nachvollziehen, wieso das bei anderen Blenden, die auch verklebt werden, anders sein soll. Ich habe meine Mattig-Blenden jedenfalls beim TÜV abnehmen lassen und habe den dazu passenden Schein dabei.
    Da kann mir kein Polizist bei einer Kontrolle was.

    Und mit dem "Besserwisser" Vorsicht: der funktioniert hier nämlich hervorragend in beiden Richtungen.

    Also, bei meinem dauert es auch eine ganze Zeit bis er warm ist und das ruckhafte Beschleunigen nachlässt.
    Allerdings fällt mir das immer nur dann auf, wenn ich behutsam beschleunige. Beim kräftig drauftreten merke ich kaum etwas davon.

    Das ist bei mir auch so. Beim Dahingleiten ohne viel Leistung; da "zuckelt" er am Anfang.

    Entweder hatte mein MK3 nicht so viele hungrige Mäuler zu stopfen oder aber die Batterie des Neuen ist nicht mehr so das Gelbe vom Ei. Was ich mit diesem Thread eigentlich erreichen bzw. erfahren wollte, ob es auch andere Mondeofahrer in diesem Sinne getroffen hat oder ob mir mein Meister eine Geschichte erzählt hat.

    Na ja, es gab schon so einige, die berichtet haben, dass die von Ford serienmässig verbauten Batterien nicht da Gelbe vom Ei sind. Ich hatte vor, sobald meine anfängt zu schwächeln, mir die hier einzubauen:

    Berga Power-Block Autobatterie 12V 72Ah 72 Ah 572409 PKW - Kortenbrede Online Shop 2


    Das eigentliche Problem wird dadurch natürlich nicht gelöst; wenn die Systeme nicht komplett abschalten, saugen sie auch die beste Batterie leer, es dauert nur länger. Dein FFH Meister hat Dir kein Märchen erzählt.

    Meiner ist auch ei nwenig "unwillig" oder ruckelig, wenn er ganz kalt ist, gerade im Teillastbereich. Als ob er Zündaussetzer hätte. Die Kerzen sind aber gerade neu rein, daran kann es eher nicht liegen.

    Zur mangelnden Leistung: Ist der LuFi vielleicht zugesetzt?

    Pfeifender Turbo, also ein wenig sollte man den schon hören ( :D ), aber wieviel normal und ab wanne s defekt ist... :S

    Die Summerei und Klickerei nach dem Ausschalten ist normal. Da fahren langsam die Systeme runter, das kann bzw. soll eine Weile dauern.

    Hallo Salador....

    Das hast du sehr schön rausgesucht, aber es sagt nichts anderes aus was ich bereits erwähnt habe. Ich habe es aber in meinen Post nicht weiter ausgeführt. Wichtig ist für einen tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum die - tatsächliche allgemeine Nutzung dieser Verkehrsfläche - ...sowie der Wille des Eigentümers.

    Ja, googeln kann ich gut. Probier's mal, es bildet.

    Zitat:
    "Nach einer inzwischen gefestigten Rechtsprechung ist die Öffentlichkeit einer Verkehrsfläche nur für die Fälle zu verneinen, wenn die Verfügungsberechtigten den Zutritt erkennbar nur denjenigen Personen gestatten wollen, die in engeren persönlichen Beziehungen zu ihnen stehen und zudem den Zutritt effektiv beschränken bzw. kontrollieren."

    Das ist nach meinem Verständnis das exakte Gegenteil von dem, was Du behauptest. Der Wille des EIgentümers und eine tatsächlich stattfindende öffentliche Nutzung sind ebend nicht ausreichend. Das ergibt sich vielleicht klarer, wenn man die obige Formulierung nach den Gesetzen der Aussagenlogik umdreht:

    Nach einer inzwischen gefestigten Rechtsprechung ist die Öffentlichkeit einer Verkehrsfläche für alle Fälle zu bejahen, bei denen die Verfügungsberechtigten den Zutritt nicht erkennbar nur denjenigen Personen gestatten wollen, die in engeren persönlichen Beziehungen zu ihnen stehen oder den Zutritt nicht effektiv beschränken bzw. kontrollieren.

    Es mag ja nun sein, dass die verlinkte Seite doch nicht die herrschende Rechtsprechung zum Thema wiedergibt, auch wenn die dortige Regelung mir als sinnvoll (und Deine als lebensfremd) erscheint. Aber die Formulierung dort ist nun nicht so komplizert. Ich kann also nicht nachvollziehen, wieso Du meinst, diese Seite würde Deine Auffassung stützen.

    Also ist mein Grundstück kein öffentlicher Verkehrsraum, da er durch mich ja nicht für die Allgemeinheit ( jeder Autofahrer kann zu jeder Zeit darauf rumfahren ) freigegeben wurde. An Grundstücksgrenze ist Schluß, ob Grundstückstor offen oder zu, da ja die Allgemeinheit weiß dass es da nicht fahren darf :rolleyes:

    Du hast recht. Das ist tatsächlich klar definiert. Nur anders, als Du es darstellst.

    Lies mal z.B http://www.fahrprofi.de/main/verkehrsrecht/verkehrsraum.html

    Weder Deine Grundstücksgrenze, noch Deine fehlende Freigabe oder das von Dir angenommene Wissen der Allgemeinheit sind für die Unterscheidung in privat vs. tatsächlich öffentlich relevant.

    Da dies aber nichts mehr mit Deinem Problem "Batterie leer" zu tun hat, schlage ich vor, wir belassen es dabei. Ich wollte es nur anmerken, weil es mir in Deinem Postig aufgefallen war; wenn Du weiterhin anderer Meinung bleiben möchtest, so magst Du das gerne tun.

    Da meine Garage bzw. mein Grundstück nun mal nicht als öffentlicher Verkehrsraum zählt greift in dem Falle die StVO nicht. Im Versicherungsvertrag ist auch nicht explizit erwähnt, dass ich mein Fahrzeug in einer abschließbaren Garage verschließen muss. Einzelgarage wohl gemerkt.

    Es kommt sicher auf die baulichen Umstände im einzelnen an. Meine Garage ist bauartbedingt bzw. umständehalber nicht abschliessbar und somit prinzipiell für jeden Dieb/Einbrecher ohne besondere Aufwände öffnenbar. Wenn ich da meinen Wagen nicht abschliesse und er wird z.B. geklaut, dann wird meine Versicherung da sicher einen Grund drin sehen, nicht leisten zu müssen. Da ist es auch nicht relevant, ob im Vertrag die Garage als abschliessbar eingefordert wird oder nicht.

    Mit dem Thema öffentlicher Verkehrsraum kann man schnell auf die Nase fliegen; Einfahrt auf dem eigenen Grundstück ohne Absperrung gilt z.B. als "tatsächlicher öffentlicher Verkehrsraum" und führt u.a. dazu, dass ein Fahrzeug dort zugelassen und versichert sein muss. _In_ einer geschlossenen (wenn auch nicht verschlossenen) Garage wird es aber wohl kein öffentlicher Verkehrsraum mehr sein.