Norbert schrieb vom Facelift NX.
Oder kurz: Bei Deinem (und bei meinem): gar nicht.
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Neues Benutzerkonto erstellenNorbert schrieb vom Facelift NX.
Oder kurz: Bei Deinem (und bei meinem): gar nicht.
Was (sorry) nur wieder den alten Spruch der EDV-Leute bestätigt:
"If it ain't broken, don't fix it."
Du brauchst auf jeden Fall die elektr. verstellbaren Spiegel (ok, das war wohl logisch...) und dazu die "grossen" elektrischen Sitze mit Memoryfunktion (zumindestens für den Fahrer).
zu #1: wie bei jedem Auto: 2 Stück.
zu #2: ja, in jedem Keyless-Schlüssel gibt es im Inneren noch einen herkömmlichen Notschlüssel, mit dem man die Türen manuell entriegeln kann. Starten geht dann auch. Näheres verrät dann die Bedienungsanleitung. Zudem warnt einen das Auto, wenn die Schlüsselbatterie anfängt zu schwächeln.
Nocheinmal ich hatte erst vor kurzem ( weil mein voriges durch einschlagen der Beifarerscheibe entwendet wurde ) ein neues gekauft ( Juni 2011 ) das Navigon 70 Premium,auch ein hochwertiges mobiles Gerät.
Bei diesem waren die Warner bereits drauf und natürlich freigeschaltet und gekauft wurde das Gerät in Deutschland.
Das muss aber nix heissen, denn der Vertrieb solcher Apps ist in D nicht verboten; wenn, dann nur die Benutzung...
Ist ein Navi ohne GPS?
![]()
Das ist nicht ganz der Punkt der Argumentation dieser Seite. Fakt ist, dass der Gesetzestext schwammig formuliert ist. Ein Navi hat natürlich ein GPS, aber es ist eben kein Gerät, das nur oder auch nur in erster Linie für das Warnen vor Radarfallen hergestellt ist. Sondern zum Navigieren. Ähnlich die Situation bei Smart-Phones mit Navi-App und oder Radarwarner-App.
Die angesprochenen GPS-Geräte sind aber keine Navis, sondern nur und ausschliesslich Radarwarner.
Wenn man der Argumentation dieser Seite (und die beruft sich immerhin auf Aussagen von staatlicher Seite) folgt, so ist das ein Unterschied. Zumindestens juristisch. Was bekanntermassen ja nicht unbedingt was mit gesundem Menschenverstand zu tun hat.... ![]()
Jetzt nicht wieder so eine Diskussion.
Es ist in Deutschland eben nicht erlaubt egal ob sie jetzt Blitzerwarner oder Gefahrenstelle heissen.
Ich erlaube mir trotzdem, diesen Link einzustellen, auf dem das Thema sehr umfassend beleuchtet ist:
http://www.navi-magazin.de/grundlagen-wis…warner-im-navi/
Denn die Pauschalaussage oben ist eben so nicht notwendigerweise richtig. Interessant für die Frage, was bei Entdeckung bei einem fest installiertem Gerät (vs. mobilem Gerät) passieren würde, ist der 3.Absatz unter "Strafe?" weiter hinten.
Ich habe eine firma gefunden die solche navis reparieren
http://lasertrader.de/index.htm?fram….suche.doSearch()
die verlangen aber 298 euro.
Da würde ich aber erst einmal anrufen. Dein NX hat ja nach deiner Beschreibung komplett die Grätsche gemacht und reagiert auf gar nix mehr. Die Fehlerbeschreibung bei lasertrader bezieht sich auf Probleme beim Lesen der DVD bzw. der CD. Und da die sich offensichtlich auf die Reparatur defekter Laserköpfe spezialisiert haben, passt das nicht unbedingt mit deinem Fehler zusammen. Vielleicht können sie aber trotzdem helfen.
Mal komplett jenseits der Frage, wie wahrscheinlich das ist:
Solche Radarwarner mittels POI sind z.Z. nach gängiger Rechtsprechung nicht zulässig (auch wenn ich da schon mal eine durchaus nachvollziehbare gegenteilige Rechtsauffassung zu gelesen habe), ein derartiges Gerät wird von der Polizei beschlagnahmt. Hat man das auf einem mobilen Navi oder Smartphone: blöd genug. Bei einem fest installiertem Gerät wird die Polizei wohl das ganze Auto beschlagnahmen: eher noch blöder.
Also, wenn ich so etwas hätte (
), dann auf einem mobilen Gerät, das ich im Ernstfall schnell in der Jackentasche verschwinden lassen kann... ![]()
Meiner ist von '09 und hat bereits die Schraube.
Da ich weder diese Schraube abbrechen wollte (wie anderswo vorgeschlagen) noch das Spiegelglas herausbekommen habe, habe ich den einfachsten Weg gewählt, um die SMD ala Dante einzubauen:
Ich habe sie meinen FFH bei der Inspektion in die Hand gedrückt. Der hat das ohne Kosten miterledigt. ![]()
Ok anders... Dreh ich mein Lenkrad nach links geht die Linke an, dreh ich es nach rechts geht die Rechte an. Wurscht ob ich vorwärts oder Rückwärts fahr.
Nein, Norbert hat recht.
Schlag einfach mal stark ein und wechsel vom 1. in den R-Gang und Du wirst sehen, das selbst im Stand die beleuchtete Seite wechselt.
Und das ist es auch, was fomo mit seinem Beitrag gemeint hatte. Beim Rückwärtsfahren wird eben die Kurvenaussenseite beleuchtet.
Also kommt mal wieder von Euren Palmen runter.
Zum besseren Verständnis: Das Converse+ besteht aus 3 Teilen.
1. Frontseitiger Silberrahmen mit Klarsichtscheibe
2. Haupträgereinheit mit Drehzahlmesser, TFT-Display, Tachoscheibe und Elektronik-Platine, dem Herzstück des Converse+.
3. Rückseitige Platinenabdeckung.
Weiss jemand zufällig die Bestellnummer des Silberrahmens mit Scheibe?
Edit: Hat sich (leider) erledigt, laut FFH kann dieser Rahmen nicht einzeln bestellt werden; nur ein kompletter Tacho. ![]()
Auch wenn die meißten Hersteller heute keinen Getriebeölwechsel mehr vorsehen, bin ich der Meinung dass dies kein Schaden ist, das Getriebe dankt es einen. Getriebeöl altert und verschmutzt ähnlich wie Motoröl. Werde meines jedenfalls in nächster Zeit erneuern bei 56`k auf der Uhr.
Du hast ja in der Sache recht, aber es ist nun mal kein Bestandteil der Inspektionsliste. Ich kann Norbert nur zustimmen, ohne Auftrag kann die Werkstatt nicht einfach nach eigenem Gusto zusätzliche Wartungsarbeiten durchführen und in Rechnung stellen. Sicherlich sind Neuteile immer besser als gebrauchte, aber auch Du würdest doch verstimmt sein, wenn die Werkstatt bei der Inspektion z.B. die Stossdämpfer einfach so wechseln würde, weil die ja auch nicht mehr so gut waren wie bei Tachostand 0 km. Die Werkstatt hat genau das zu machen, womit sie beauftragt wurde; hält sie zusätzliche Arbeiten (jenseits von Kleinkram) für notwendig, dann muss sie den Besitzer informieren, was, wieso und wieviel, und sich seine Zustimmung dazu holen. Einfach Fakten schaffen und kassieren, das ist nicht i.O.
Da doch fehlt bloss ein Buchstabe. Ein "k" vor "einen". ![]()
Zumindest war Saladors Tipp ja dann goldrichtig und Dein Problem ist gelöst.
Wobei ich das mit dem "nicht Starten" bei #1 nicht ganz nachvollziehen kann. IIRC funzt das auch bei laufenden Motor.
Interessante Überlegung.
Sollte sich dann doch mal jemand auf den Beifahrersitz setzen (bei ausgeschaltetem Airbag), dann spart man sich sogar im Falle eines Unfalles gar noch die Behandlungskosten.
Nee, ne? 
War nicht ernst gemeint, oder? ![]()
Hinweis: Die Sitze vorne haben einen Gewichtssensor (u.a. für die Gurtwarnung) und wenn der auf dem Beifahrersitz kein (ausreichendes) Gewicht anzeigt, dann löst der Airbag auch nicht aus. ![]()
Nervt irgendwie...
Dann probier doch mal abzuspeichern, während Du noch den Rückwärtsgang eingelegt hast.
Scheint eine Ford-Krankheit zu sein.
Aber eine, die abgestellt werden muss. Es bedarf ja keiner grossen Phantasie, um sich eine Situation auszumalen, bei der unkontrolliertes (und ungewolltes) Gasgeben zu einem Unfall führen kann. ![]()
Alles anzeigen- Zündung an
- Spiegel anwählen (rechts oder links)
- Rückwärtsgang einlegen
- Neigung einstellen
- anderen Gang wählen (1.Gang)- Speichertaste (1) am Sitz drücken bis es piepst
funktioniert leider nicht. Könnt ihr mir helfen, wie ich diese Biester einstellen kann?
Versuch mal abzuspeichern, ohne aus dem Rückwärtsgang zu wechslen. Beim vFL funktioniert das.
ESP-Sensor halte ich für nicht logisch, denn das ESP System kann nur bremsen, aber nicht beschleunigen.