Typenschlüsselnummer (TSN) in Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugschein
Bei EU-Reimporten ist die
Typenschlüsselnummer (TSN) häufig „genullt“. Die Typenschlüsselnummer
befinden sich bei älteren Fahrzeugen unter Ziffer 2.2. im Fahrzeugschein
und Fahrzeugbrief.
Bei neueren Modellen ab 2005 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ebenfalls bei Ziffer 2.2.
Es gibt aber auch Importe bei denen ist die Typenschlüsselnummer
nicht genullt. Die Zulassungsbehörde „nullt“ die Schlüsselnummern
nämlich lediglich dann, wenn das Fahrzeug von den in Deutschland beim Kraftfahrtbundesamt (KBA)
gelisteten Spezifikationen abweicht (beispielsweise weil die deutschen
Modelle eine andere Karosserieform haben als die finnischen Modele
einer Baureihe).