Sehr geehrter Herr Jens.
Ich bin nicht der Veranstalter und möchte auch nicht in ihrem Zelt schlafen. Ich habe aber für Sie mal in der Zeitung
was nachgeguckt. Da steht, mit Stand 03. Juni, u.a. fogendes:
Sachsen-Anhalt:
Freizeit
- In Freizeitbereich haben Theater und Kinos geöffnet, auch der Besuch in Kneipen oder Spielhallen ist erlaubt. Öffnen dürfen unter anderem ebenfalls: Schwimmbäder, Saunen, Fitness- und Sportstudios, Indoor-Spielplätze, Tanz- und Ballettschulen, Freizeitparks, Volkshochschulen und Jugend- und Familienbildungsstätten.
- Sport im Freien ist möglich. Gruppen bis fünf Personen dürfen trainieren, wenn dabei das Abstandsgebot eingehalten werden kann. Wettkämpfe und Zuschauer sind nicht erlaubt.
- Touristen aus anderen Bundesländern dürfen wieder für Ausflüge und Übernachtungen nach Sachsen-Anhalt reisen. Ferienhäuser und Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden.
Thüringen:
Freizeit
- Gaststätten und Kneipen können wieder öffnen. Betreiber müssen dafür ein Hygiene- und Schutzkonzept entsprechend den Landesvorgaben vorlegen.
- Auch das Gastgewerbe kann wieder öffnen. Die Landesregierung hat es Landkreisen und kreisfreien Städten allerdings freigestellt, selbstständig zu entscheiden, ob sie Gaststätten und Hotels schon vorher öffnen wollen.
- Schwimmbäder, Fitnessstudios und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen haben auch wieder geöffnet. Diskotheken, Kinos, Saunas und Bordelle sollen frühestens ab dem 5. Juni wieder öffnen.
- Die Thüringer dürfen wieder Individualsport im Freien treiben. Dazu gehören unter anderem Rudern, Segeln, Tennis, Leichtathletik und Reiten. Voraussetzung ist, dass sich die Sporttreibenden in Gemeinschaftsräumen oder in Sanitäranlagen nicht begegnen.
Öffentliches Leben
- Versammlungen und Veranstaltungen sind wieder erlaubt, es gibt keine Beschränkungen der Teilnehmerzahl.
- Für Großveranstaltungen gilt eine Obergrenze von 1.000 Teilnehmern – zunächst bis zum 31. August.
- Theater- und Orchesteraufführungen soll es bis zum 31. August im Innenbereich nicht geben.
- Geburtsvorbereitungskurse und Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche mit sozialem Unterstützungsbedarf sind erlaubt. Die strikten Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige und Behinderte werden schrittweise gelockert. In Pflege-einrichtungen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen sind Besuche für eine fest definierte Person erlaubt, täglich maximal zwei Stunden.
- Das Betretungsverbot in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Arbeitsbereichen von Tagesstätten sowie in Frühförderstellen wird aufgehoben.
- Zoos, Botanische Gärten, Museen und Galerien sind wieder offen. Welche Einrichtungen wann genau wieder Besucher empfangen, erfahren Sie hier.
Sie können auch in' Puff gehen, wenn Sie wollen.
mfg
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Nein, es ist keine Zeitung gewesen, sondern die Webseite des gruseligen mdr.