Beiträge von voltage2342
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Ich habe da noch mal ne Frage zum Gutachten / der ABE.
In der aktuellsten Version der ABE steht:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Im Gutachten steht für meinen Mondi bei 225/40 R18 der Hinweis A02:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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In den Papieren habe ich nur 215/55 R16 drin (bzw. in der EG-Genehmigung noch 235/40 R18, 235/45 R17)
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich nach Montage zwar zum TÜV, der mal drüber schaut .. der Kram muss aber nicht eingetragen werden. Richtig?
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Cool! Danke für die Antworten. 225er sind optisch schon schöner oder? Möchte den reifen (Seitenwand) möglichst gerade haben.
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Hi !
Ich habe ein paar Nagelneue Ronal 56R (8805.05, ET40, 8Jx18H2) für meinen Mondi MK4 vFL BJ 08 günstig in der Bucht geschossen und bin gerade auf Reifensuche.
Laut ABE sind nur 215/45 R18 komplett Eintragungsfrei. Ich vermute das 215er bei der Felgenbreite etwas nach innen gezogen werden?? und würde daher gerne 225er raufziehen.
In der ABE steht zu 225/40 R18 Bereifung der Hinweis K04:
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels ...bla bla ... im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Ist das Wirklich so ? Was muss wirklich getan werden? Hat jemand diese Kombination ohne Veränderung eingetragen bekommen?
Link zur ABE: https://www.felgenshop.de/gutachten/1527033
Danke für die Antworten!