Soweit ich weiss werden nur die Erstbesitzer angeschrieben, oder Eigner die den Wagen über einen FFH gekauft haben,
deshalb steht meine ich auch auf dem Schreiben wenn du den Wagen nicht mehr hast das du die Info gegeben falls weiterleiten
sollst wenn dir der Nachfolger bekannt ist.
Sollte ein Rückruf Sicherheitsrelevant sein erfolgt der ohnehin übers KBA
