Sicher kann man da immer nur sein, wenn man auch die allererste Zulassungsbescheinigung gesehen hat.
Kann es sein dass Dir die Abwrackprämie nur deshalb versagt wurde, weil das Fahrzeug bereits zu alt war, oder zu viele Vorbesitzer hatte?
Mein Fahrzeug war ein Neuwagen und der Fahrzeugbrief ist der Erste!
Ich habe damals auch Einspruch gegen die Ablehnung eingelegt, da alle Bedingungen erfüllt waren (sonst hätte ich es ja erst gar nicht versucht).
Erst in der Begründung zur erneuten Ablehnung stand dann erklärt, daß in Deutschland die Anzahl der Vorbesitzer nicht verbindlich richtig sein muß (gilt evtl. nur für Reimporte). Sie wird anscheinend nur bei Innerdeutschen Ummeldungen hochgezählt.
Zu den Bedingungen der AbWrPr gehörte, das es max. einen Vorbesitzer geben durfte, wenn dieser ein deutscher Autohändler ist.
Laut dem Fahrzeugbrief war genau das der Fall (eingetragen: links deutscher Autohändler mit Zulassungsort in D, rechts ich; Anzahl der Vorbesitzer: links '-', rechts '1').
Und trotzdem gab es schon eine vorherige Zulassung in Ausland - nur zu erkennen am unterschiedlichen Datum unter B und I (die liegen übrigens nur 1 Woche auseinander).