Ohne zu wissen EU - Fahrzeug gekauft

  • meinst du dann den Punkt "Gebiet" steht bei mir (+) D drin ?? oder was anderes ??

  • danke dir es hatte mich nur gewundert weil das Fahrzeug so wenig Airbags hat. Aber es scheint das 7 Airbags erst später STandart waren.
    statt Knieairbag steht da auch was von Kniepolster ??

  • Wieviel hat deiner denn? Also soweit ich weiß, gabs den Mondeo MK4 in Deutschland nur mit 7 Airbags oder? Also Fahrer, Beifahrer, 2 mal in den Vordersitzen an der Seite, 2 mal Kopfairbags im Dach und eben den Knieairbag unterm Lenkrad. Da steht auch Airbag auf der Verkleidung.

  • also wenn die in den Sitzen nicht gekennzeichnet sind dann sind da auch keine Airbags.
    Wie es aussieht sind vorne zwei ( lenkrad und über dem Handschuhfach )
    und an den mittleren Seitenholmen.
    und wenn die Bezeichnung Kniepolster keinen Airbag kennzeichnet ist dann auch da keiner ;(

  • Zitat

    Mit den "000" hab ich so nicht verstanden.

    Jedes für den deutschen Markt produzierte Fahrzeug erhält vom KBA eine Typschlüsselnummer (TSN). Dies ist immer der Fall, wenn mWn mindestens 5.000 Fahrzeuge dieses Typs zugelassen werden, oder zu erwarten ist, dass es mindestens 5.000 werden. Die TSN ist somit die eindeutige Identifikation einer Modellvariante und dient u.a. den Versicherungen für die Ermittlung der Typklassen. Die TSN befindet sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt 2.2. Maßgeblich für die Typklasseneinstufung sind die ersten 3 Stellen. Früher waren das nur Zahlen, inzwischen Buchstaben, oder eine Kombination aus beidem.
    Bei eimem Reimportfahzeug erhält die deutsche Zulassungsbehörde keine konkreten Informationen zur Modellvariante, eben weil auch die Ausstattung oder aber auch der Motor ggf. nicht den Fahrzeugen entspricht, die für den deutschen Markt hergestellt werden. Dann stehen an den ersten 3 Stellen der TSN nur Nullen. Und dies ist dann der eindeutige Beweis, dass es sich um ein Importfahrzeug, oder ein exotisches Kleinserienfahrzeug handelt.

    Gruß Andi

  • Kniepolster ist der Knieairbag und Air Curtain restraint ( im eTis) kennzeichnet den Kopfairbag.

  • Ich hab mal meine Daten vom Etis hierher kopiert, vielleicht kann jemand Unterschiede zu einem deutschen Fahrzeug erkennen.

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    • 2/3 Row Curt Lamp/2 Row Map Light
    • M. autom. ein-/ausschaltb. Scheinw.
  • Schwer zu sagen, da man einiges davon als Zusatzausstattung zum Titanium bestellen oder weglassen konnte.

    Mk5 2.0 TDCi 180 PS AWD Powershift Titanium X

  • also wenn die in den Sitzen nicht gekennzeichnet sind dann sind da auch keine Airbags.
    Wie es aussieht sind vorne zwei ( lenkrad und über dem Handschuhfach )
    und an den mittleren Seitenholmen.

    Schau an den Sitzen nochmal richtig nach, ich kann mir nicht vorstellen, dass deiner Kopfairbags hat, aber keine in den Sitzen? Ich möchte fast meine Hand dafür ins Feuer legen, dass die da sind.

  • also danke erst einmal für die Informationen.
    Nach dem ist meiner kein Reimport.
    Mit den Sitzen. Ich schau noch mal nach aber bei meinem Astra ist der Airbag im Sitz eindeutig gekennzeichnet. Beim Mondeo hab ich an den Außenseiten keine Hinweise gefunden auch keine VErstärkungen oder spezielle Nähte.
    Hat jemand ein Bild wie das aussieht ??

  • ohh je das hab ich dann sicher übersehen. Schau nach her gleich mal nach. Dann hat meiner auch 7 . peinlich ;(
    danke für deine Mühe mit dem Bild.


  • Maßgeblich für die Typklasseneinstufung sind die ersten 3 Stellen. Früher waren das nur Zahlen, inzwischen Buchstaben, oder eine Kombination aus beidem.
    Bei eimem Reimportfahzeug erhält die deutsche Zulassungsbehörde keine konkreten Informationen zur Modellvariante, eben weil auch die Ausstattung oder aber auch der Motor ggf. nicht den Fahrzeugen entspricht, die für den deutschen Markt hergestellt werden. Dann stehen an den ersten 3 Stellen der TSN nur Nullen. Und dies ist dann der eindeutige Beweis, dass es sich um ein Importfahrzeug, oder ein exotisches Kleinserienfahrzeug handelt.


    Also ich habe auch einen Re-Import, bei mir steht unter 2.2: AMB 00009 5.
    Falls Du wirklich die ersten 3 Stellen meinst, dann wird dies scheinbar nicht mehr so gehandhabt.
    Oder meinst Du die Nullen an Position 4-7?

    ------------------------
    Was das ursprüngliche Thema betrifft, würde ich noch folgendes zu denken geben:
    Aktuell sind Mondeos als deutsche Neuwagen zu identischen Rabatten wie EU-Neuwagen zu bekommen.
    Namhafte große EU-Reimporteure bieten im Moment den Mondeo sogar ausschließlich als deutschen Neuwagen an, da sich der Import offensichtlich nicht rentiert.
    Das hat natürlich auch Auswirkung auf die Gebrauchtwagenpreise.

    Natürlich muß der Verkäufer den Fakt EU-Reimport angeben. Nur, wenn man da jetzt klagen will, stellt sich die Frage: Wie hoch ist der Streitwert?
    Wenn es aktuell beim Mondeo keinen Preisunterschied zwischen EU- und deutschen Neuwagen gibt, liegt in diesem Fall auch kein Betrug vor.
    Daß der Preis für sich bereits überhöht ist, spielt dabei dann keine Rolle. Den Preis kanntest Du ja bei Kauf.

    Wenn der Richter den Sachverhalt genauso sehen sollte, kann man froh sein, wenn der Verkäufer wegen des Verschweigens wenigstens die Prozesskosten tragen muß. Einen finanziellen Ausgleich gibts dann aber nicht.
    Zurückgeben kannst Du den Wagen allerdings aufgrund des Verschweigens selbstverständlich. Die Frage ist nur, ob Du das willst.

    Mondeo Turnier 2.0 FFV Titanium, Thunder, ACC, IVDC, Bi-Xenon, KeyFree+PowerStart, Alarmanlage, Solarreflect, PDC vorn u. hinten, TPMS, Sitzklima, Luftqualitätsmesser+kühlbares Handschuhfach, Sony-6CD, Bluetooth-FSE incl. S&C, Außenspiegel anklappbar, silberfarbene Dachreling, Notrad incl. Wagenheber

    Selbsteinbau: Rückfahr- u. Front-Kamera mit 9" TFT-Monitor in der Sonnenblende, Ambiente-Beleuchtung in den Türgriffmulden, Rückstrahler an allen 4 Türen beleuchtet

    Baumonat 10/2008

  • Wenn es aktuell beim Mondeo keinen Preisunterschied zwischen EU- und deutschen Neuwagen gibt, liegt in diesem Fall auch kein Betrug vor.


    Ich glaube ( bin natürlich auch kein Anwalt und kann keine Rechtsberatung abgeben ) dass du da falsch liegst.
    Alleine schon weil sich Neuwagen anderer Länder in der Ausstattung ( auch der Sicherheitsausstattung ) deutlich unterscheiden können und ich dies als Kunde oft garnicht nachprüfen kann.
    Oder wie soll ich sehen ob mein Reimport zum Beispiel den Crashbumper unter der Heckstossstange verbaut hat wie die deutschen Modelle, oder ähnliche Dinge wie dieses ??

  • Zitat

    Also ich habe auch einen Re-Import, bei mir steht unter 2.2: AMB 00009 5.

    Dies sollte eigentlich kein Reimport sein, da die TSN AMB lautet

    Zitat

    bei mir steht unter 2.2 ANS000018

    Und hier lautet die TSN ANS

    Wenn Ihr Euch nach den genauen Typklassen erkundigen wollt, könnt Ihr das hier machen:
    http://www.gdv-dl.de/typklassenverz…l?ref=typklasse

    Gruß Andi


  • Wenn Ihr Euch nach den genauen Typklassen erkundigen wollt, könnt Ihr das hier machen...


    Danke.
    Aber hier ging es ja nicht um die Typklassen an sich, sondern um die Tatsache, ob man einen Reimport an der TSN im Fahrzeugschein erkennen kann.

    Es ist zweifelsfrei so, daß es sich bei TSN "000" um einen Reimport handelt. Aber umgekehrt ist es nicht so, daß jeder Reimport im Fahrzeugschein Teil I/II bei TSN "000" stehen hat.

    Was bei eingetragener TSN noch ein Hinweis auf einen Reimport sein kann, ist folgendes:
    Das Datum unter B (Erstzulassung) liegt vor dem Datum unter I (Ausstellung des Fahrzeugbriefs, zu finden nur im Fahrzeugbrief Teil II).

    Dies ist mir nämlich zum "Verhängnis" geworden, als ich für meinen Kauf nachträglich die Abwrackprämie beantragt habe:
    Obwohl im Fahrzeugbrief Teil II bei Anzahl Vorbesitzer eine 1 steht und dieser Vorbesitzer ein deutscher Autohändler ist, wurde keine Prämie gezahlt, weil das Fahrzeug anders als aus dem Fahrzeugschein ersichtlich in Wirklichkeit bereits 2 mal zugelassen wurde (als erstes auf den lokalen Ford-Händler im Ausland und dann auf den deutschen Auto-Händler).
    Diesen Sachverhalt hat die zuständige Stelle damals nur am Datumsunterschied unter B und I erkannt.

    Für mich persönlich war das nun kein Weltuntergang, da ich das Auto gerade mal 2 Tage vor dem Abwrackprämien-Beschluß beim Händler abgeholt hatte und bei Kauf diese noch gar nicht existierte (die AbWrPr war ja mit einigen Wochen rückwirkend gültig). Also habe ich es eben probiert und dabei das über die TSN und das Datum unter B und I gelernt.

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    Baumonat 10/2008

    2 Mal editiert, zuletzt von gobang (28. August 2011 um 15:25)

  • Zitat

    Das Datum unter B (Erstzulassung) liegt vor dem Datum unter I (Ausstellung des Fahrzeugbriefs, zu finden nur im Fahrzeugbrief Teil II).

    Das leuchtet mir noch nicht so ganz ein. Im neuen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) werden doch eh nur max. 2 Halter eingetragen. Wenn dann - so wie bei mir - die Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk erfolgt, wird eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Ich stehe somit an erster Stelle und unter Anzahl der Vorbesitzer ist eine 1 eingetragen.
    Und dann liegt das Datum zu B immer vor dem Datum zu I.
    Sicher kann man da immer nur sein, wenn man auch die allererste Zulassungsbescheinigung gesehen hat.
    Kann es sein dass Dir die Abwrackprämie nur deshalb versagt wurde, weil das Fahrzeug bereits zu alt war, oder zu viele Vorbesitzer hatte? Ich meine, da gab es Fristen und auch die Anzahl der Vorbesitzer (max. 1) war relevant.
    Der Link zum GDV-Typklassenverzeichnus sollte auch nur ein Hinweis für diejenigen sein, die 000 als TSN eingetragen haben, und vielleicht mal ihre Versicherungseinstufung kontrollieren möchten.

    Gruß Andi


  • Sicher kann man da immer nur sein, wenn man auch die allererste Zulassungsbescheinigung gesehen hat.
    Kann es sein dass Dir die Abwrackprämie nur deshalb versagt wurde, weil das Fahrzeug bereits zu alt war, oder zu viele Vorbesitzer hatte?


    Mein Fahrzeug war ein Neuwagen und der Fahrzeugbrief ist der Erste!
    Ich habe damals auch Einspruch gegen die Ablehnung eingelegt, da alle Bedingungen erfüllt waren (sonst hätte ich es ja erst gar nicht versucht).
    Erst in der Begründung zur erneuten Ablehnung stand dann erklärt, daß in Deutschland die Anzahl der Vorbesitzer nicht verbindlich richtig sein muß (gilt evtl. nur für Reimporte). Sie wird anscheinend nur bei Innerdeutschen Ummeldungen hochgezählt.
    Zu den Bedingungen der AbWrPr gehörte, das es max. einen Vorbesitzer geben durfte, wenn dieser ein deutscher Autohändler ist.
    Laut dem Fahrzeugbrief war genau das der Fall (eingetragen: links deutscher Autohändler mit Zulassungsort in D, rechts ich; Anzahl der Vorbesitzer: links '-', rechts '1').
    Und trotzdem gab es schon eine vorherige Zulassung in Ausland - nur zu erkennen am unterschiedlichen Datum unter B und I (die liegen übrigens nur 1 Woche auseinander).

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    Einmal editiert, zuletzt von gobang (28. August 2011 um 19:05)

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