@ Dwarsloeper : Fahre aktuell 225/40 R18 92 Y. Diese Größe muss nur beim Kombi (warum auch immer....) beim TÜV vorgeführt werden. (siehe Auszug aus dem Gutachten). Zusätzlich gibt es eine Freistellung zum Nachtragen der nicht eingetragenen Reifengrößen. (siehe ABE)
Ich habe mir explizit eine Kombination ausgesucht, wo ich nicht noch zum TÜV oder ähnliches laufen muss. Beim letzten Wagen wollte mir ein TÜVler die Eintragung verweigen, da sich die Radschrauben nicht wie im Gutachten geforderte 6 Umdrehungen sondern nur
5 3/4 Umdrehungen reinschrauben liessen, und das mit Original Radschrauben vom Felgenhersteller......auf sowas hatte ich keine Bock.
Desweiteren war es mir vollkommen egal, ob nun 235/45, 235/40 oder 225/40....Die Unterschiede sind im diesem Bereich meiner Meinung nach marginal was die Leistung betrifft, Die Unterschiede im Preis sind da schon beträchtlich. Was ich auf keine Fall wollte, waren die LEBs nachrüsten, wie beim TE beschreiben. Der Mondi ist eh schon ein Schiff.
Das mit der Auslastung der Reifen stimmt schon.
Eingetragene Radlast meines Mondeo : 1165 Kg/Hinterachse + 90 kg Stützlast = 1255 Kg /2 = 627,5 kg, L92 = 630 kg >> 2,5 kg "Reserve"
Das ist schon sehr wenig, zumal für den entspr. LI auch der richtige (erhöhte) Luftdruck eingestellt sein müsste.
Da ich aber keine Anhängerkupplung habe, ist das erstmal nicht so wichtig. Sollt sich das ändern, wäre zu überlegen, einen höheren LI zu nehmen. Felgen haben eine Traglast von 720kg.
Von da her ist bei mir erstmal alles i.O. Hatte, bevor ich die Felgen gekauft habe, eben erstmal recherchiert, damit solche Fragen wie beim TE gar nicht erst aufkommen. Auflagen wie LEBs oder TÜV-Vorführung waren bei mir in K.O-Kriterium bei der Felgenauswahl.
Was mit aber ein Rätsel ist, wie Ford in der COC die verschiedenen Größen überhaupt genehmigt bekommen hat.
Der Unterschied zwischen den 215/55 16 und 235/40/19 sind mehr als 4 %..(siehe Bild 4 ), also eigentlich gar nicht zulässig ohne Tachoangleichung, oder liege ich da falsch......
Greetings
Ryche