Undichtes Schiebedach und Gebrauchtwagengarantie

  • Hallo zusammen,

    nachdem es heute bei uns etwas mehr geregnet hat wurde ich vorhin in meinem Auto etwas überrascht: Die A-Säule an der Beifahrerseite war klatschnass und Wasser auf Armaturenbrett und Türverkleidung.
    Bin dann direkt zu meiner Ford-Werkstatt gefahren, erster Verdacht war der Überlaufschlauch, der wurde dann durchgepustet, aber dort ist nichts verstopft gewesen.
    Dann hat der Meister dort etwas rumgewerkelt und man kam dann nach Tests mit Gießkanne darauf dass das Wasser direkt am Gehäuse des Schiebedachs reinläuft, also muss dass wohl irgendwie undicht geworden sein oder hat mittlerweile einen Riss.

    Das Gehäuse als Ersatzteil kostet wohl 1300 plus Märchensteuer und dann ca 4 bis 5 Stunden Arbeitszeit.

    Habe meinen Mondeo jetzt gerade mal 4 Wochen und gebraucht bei einem anderen Händler gekauft, dort dann auch gleich angerufen. Aber die Aussage war nur dass das nicht in der Garantie abgedeckt wird.

    Und nun? Habt ihr Vorschläge oder Ideen für mich?

  • Die meisten Garantien übernehmen keine Flüssigkeitseinbrüche. Steht aber in Deinen Bedingungen...

  • Die meisten Garantien übernehmen keine Flüssigkeitseinbrüche. Steht aber in Deinen Bedingungen...


    Stimmt. Ich würde mich trotzdem nicht damit abfinden wollen.
    Da Du den Wagen erst kürzlich inklu Gebrauchtwagengarantie gekauft hast, und ich davon ausgehe, dass das Schiebedach originall und nicht nachträglich eingebaut worden ist, würde ich dem Verkäufer erstmal mit Rückabwicklung drohen.
    Kann ja wohl nicht sein, dass Du bei 'nem Händlerwagen nach so kurzer Zeit dermaßen zur Kasse gebeten wirst. :thumbdown:

  • Hoi

    Und wie schaut das eigentlich mit der Gewaehrleistung aus ???
    Weil das ist ja bestimmt schon gewesen, wenn er noch beim Haendler war...

    Gruss

  • ist ja in dem Sinn kein Flüssigkeitseinbruch sondern ein Riss im Rahmen vom Schiebedach.
    Sollte ja eigentlich ein versteckter Mängel sein. Da müsste doch dann was machbar sein, oder?

  • Hoi

    Und wie schaut das eigentlich mit der Gewaehrleistung aus ???
    Weil das ist ja bestimmt schon gewesen, wenn er noch beim Haendler war...

    Gruss

    ja der Meister meinte auch das wäre schon länger.
    Werde mal eine eMail an den Verkäufer schreiben und nach Gewährleistung fragen.

  • Weil ich hab das Problem auch

    habe meinem ende Juli gekauft und das Anfang August festgestellt...dummerweise hatte ich ueberhauot keine zeit mehr die 700km zum Haendler zu fahren, hab dann in der Werkstatt bei uns mal durchblasen lassen und frei machen lassen, die sagten es sollte alles raus sein.
    Hab auch ich glaub 250.00 bezahlt naja und jetzt vor kurzem nach starkem Regen hatte ich es wieder, leicht nass an der linken A-Saeule.

    Mich wuerde das naehmlich echt brennend interresieren ob das noch unter Gewaehrleistung laeuft...

    Gruss

  • dann hast du sicher das gleiche problem mit nem riss im rahmen.

    Mein Problem ist eben auch dass ich nicht unbedingt 300 km zum Händler fahren möchte sondern dass lieber hier bei mir machen lassen will. Der Händler hatte sowieso keine Werkstatt dabei.

    Habe jetzt mal eine eMail hin geschickt, mal schauen was zurück kommt, ich halte dich auf dem laufenden.

  • Soweit ich mich mal belesen habe bist du verpflichtet dem Haendler die Chance zu geben nach zu bessern, erst nach dem 2. missglueckten Versuch darftst du rechtlich eine andere Werkstatt aufsuchen...

    Aber wenn dein Haendler keine Werkstatt hat...mhhh...

  • Hier ist's, glaub ich, kein Problem die Gewährleistung geltend zu machen. Die Garantie ist ja nur eine "Versicherung", bei der der Verkäufer die Bedingungen festlegen kann, wie er will. Die Gewährleistungspflicht ist da klarer definiert. Der Verkäufer haftet für Fehler, die die Ware beim Kauf hat. Hier ist wohl davon auszugehen, dass dieser Fehler nicht alterstypisch ist und gerade jetzt aufgetragen ist.

    Hier ein ganz guter, kurzer Bericht...der fasst das Thema schön zusammen: WDR Servicezeit

  • Soweit ich mich mal belesen habe bist du verpflichtet dem Haendler die Chance zu geben nach zu bessern, erst nach dem 2. missglueckten Versuch darftst du rechtlich eine andere Werkstatt aufsuchen...

    Aber wenn dein Haendler keine Werkstatt hat...mhhh...

    Das ist falsch. Seit einigen Jahren ist das nicht mehr so. Es ist natürlich einfacher, den Händler das im Einvernehmen reparieren zu lassen...aber man muss den Händler nicht reparieren lassen, wenn etwas dagegen sprechen sollte.

  • Hey langbein

    erstmal vielen Dank fuer den Link, volldolllol
    hab mir das grade ersteinmal durchgelesen, wieder was gelernt...

    Ist das wirklich so das ich das woanders reparieren lassen kann ???
    Oder meinst du dann das was auch auf der WDR seite steht....ich geh in Vorkasse und der Haendler bezahlt mir das, hoffentlich ?
    Und wenn nicht...Gericht ?

  • Und wenn nicht...Gericht ?


    Vorher sollte man einfach mal reden. Sprich durchblicken lassen (nicht drohen!), dass man sich mit der rechtlichen Lage auskennt, und einfach mal nachfragen, wie sich der Anspruchsgegner eine Regelung in beiderseitigem Einverständnis vorstellt.
    Erst wenn das nicht erfolgreich ist, sollte man mMn die RSV in Anspruch nehmen, und dem Berufsstand der Rechtsanwälte zu Einkommen verhelfen.
    So jedenfalls meine Erfahrung...


  • Ist das wirklich so das ich das woanders reparieren lassen kann ???
    Oder meinst du dann das was auch auf der WDR seite steht....ich geh in Vorkasse und der Haendler bezahlt mir das, hoffentlich ?
    Und wenn nicht...Gericht ?

    Eins ist klar, die Werkstatt, bei der Du reparieren lässt, hat ja mit der Gewährleistung nix am Hut...die bekommt das Geld von Dir und Du müsstest es Dir zurück holen. Oder es Dir vom Verkäufer (z.B. auf Basis eines Kostenvoranschlags) vorab auszahlen lassen. Da das natürlich schnell zu Konflikten mit dem Verkäufer führt, wäre es natürlich immer besser, sich vorher zu einigen oder z.B. den Verkäufer das nach seiner Wahl beseitigen zu lassen.

    Klar, ne Klage ist natürlich immer möglich, sollte aber wirklich der allerletzte Schritt sein...dauert auch bestimmt ein Jahr...ohne Gutachten (auch da gehst Du in Vorlage) wirst Du nicht klar kommen. Deshalb: Eine gütliche Einigung (auch wenn man sich dabei vielleicht finanziell etwas schlechter stellt oder mit dem Verkäufer hin und her diskutieren musst) ist immer besser. Und: am besten immer alles schriftlich (zumindest in Textform, also Email) dokumentieren. Das wirkt verbindlicher und kommt, falls man sich doch streitet, besser.

  • Nicht das der Ablauf durch Unvermögen des FFH immernoch undicht ist! Ich habe auch Tests mit der Gießkanne hinter mir, und wenn man zuviel in den Regenablauf des Schiebedachs kippt, läuft es in den Innenraum, weil der Regenablauf überfordert ist! Hast du die Abläufe getestet? Sind die Wwirklich frei?

  • Nicht das der Ablauf durch Unvermögen des FFH immernoch undicht ist! Ich habe auch Tests mit der Gießkanne hinter mir, und wenn man zuviel in den Regenablauf des Schiebedachs kippt, läuft es in den Innenraum, weil der Regenablauf überfordert ist! Hast du die Abläufe getestet? Sind die Wwirklich frei?

    so wie du es gemacht hast muss es ja überlaufen.

    also normalerweisse müsste das wasser bei geschlossenen schiebedach ohne probleme abfliessen.

    weil die menge die durch die dichtung kommt ist zu gering als das es überläuft.

    wenn es dann doch im innenraum tropft ist entweder der schlauch zu oder etwas kapput.

    also bitte prüft das erstmal nach bevor ihr einen rechtsstreit anfangt.

  • so wie du es gemacht hast muss es ja überlaufen.

    also normalerweisse müsste das wasser bei geschlossenen schiebedach ohne probleme abfliessen.

    weil die menge die durch die dichtung kommt ist zu gering als das es überläuft.

    wenn es dann doch im innenraum tropft ist entweder der schlauch zu oder etwas kapput.

    also bitte prüft das erstmal nach bevor ihr einen rechtsstreit anfangt.

    woher weißt du, das mein schiebedach auf, bzw das des te zu war?

  • Ich habe auch Tests mit der Gießkanne hinter mir, und wenn man zuviel in den Regenablauf des Schiebedachs kippt, läuft es in den Innenraum, weil der Regenablauf überfordert ist!

    für mich klingt das so als wäre es auf und du gießt direkt in den ablauf. ?(

  • Nicht das der Ablauf durch Unvermögen des FFH immernoch undicht ist! Ich habe auch Tests mit der Gießkanne hinter mir, und wenn man zuviel in den Regenablauf des Schiebedachs kippt, läuft es in den Innenraum, weil der Regenablauf überfordert ist! Hast du die Abläufe getestet? Sind die Wwirklich frei?

    Also als die bei mir getesten haben war das Schiebedach offen und die haben direkt richtung Ablauf gegossen. Dann ist es durch den Rahmen vom Schiebedach in den Innenraum getropft. Aber am Rahmen außen, also richtung Scheibe, nicht über den Rahmen und ins Dach hinein.

    Der Verkäufer meines Mondis wollte jetzt einen Kostenvoranschlag haben, hab ich ihm per email geschickt und seitdem ist funkstille.

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