Hallo Mondeogemeinde,
ich trau´ mich das kaum zu sagen aber es ist folgendes passiert:
Am Donnerstag hatte ich meinen Mondeo zum Tieferlegen beim FFH. 30mm mit Eibach-Federn sollten es schon sein, das hat auch alles gut geklappt. In diesem Zuge sind die Sommerreifen 19" mit 235er draufgekommen. Leider hatte ich es versäumt der Werkstatt zu sagen, dass die Spurverbreiterungen (20mm je Seite) nur mit den Winterrädern gefahren werden und runter sollten - sie haben sie draufgelassen. Der Herr Sachverständige hat dann die Eintragung des Fahrwerkes vorgenommen und die Spurverbreiterungen nicht erwähnt!!! Ich glaube, der hat sie gar nicht gesehen.
Ein mulmiges Gefühl macht sich breit, denn neben dem Umstand, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, denke ich an den Anbau der Spurplatten an meinem letzten Mondeo: Das Fahrwerk wurde keinem "Stresstest" unterzogen, der Sachverständige hat da nur ein bisserl rumgeschaut und gut war´s. In der Verbindung mit den 17" Winterrädern hatte ich auch keine Bedenken und habe das nicht so tragisch gesehen. Doch nun sind andere Dimensionen am Werk.
Nun meine Frage:
Müssen die Radläufe in der Kombination 30mm Tieferlegen, 20mm Spurverbreiterungen und 19" Felgen aus technischer Sicht unbedingt umgelegt werden? Oder ist da noch genügend Platz, dass da nichts passiert? Kann das dann einfach nachgetragen werden? Was meint ihr dazu?
Kurze Info wäre nett, ich muss ausgerechnet morgen eine große Strecke fahren.
Gruß René