Ford Händler XXXXXXX

  • Kennt von euch jemand der Ford Händler in XXXXXX und hat eine Meinung über ihn??

    Es geht darum meine 2 Hälfte hat sich dort vor kurzen ihr neuen gebrauchten gekauft.
    Ford Focus bj 12.2004 mit 105000km und als 1.6 Benziner.

    Heute ist sie unterwegs und die Motorlampe ging an und sie ist zu unser Werkstatt des Vertrauens gefahren> Zündspulle defekt nach 200km.
    Ist das normal??
    Greift da die Gewährleistung??

    Meine Gute wurde am Telefon von dem Händler "Rund" gemacht weil sie fragt ob sie das übernehmen. (Ich war leider arbeiten)

    Einmal editiert, zuletzt von isch (7. Januar 2014 um 08:12)

  • Frechheit....hat der noch nichts von Gewährleistung gehört.

    Ich bin mir sicher das er nach erst 200 Km dafür aufkommen muss.

  • Natürlich gibt es die gesetzliche Gewährleistungspflicht für Gewerbetreibende, davor kann er sich nunmal nicht drücken. Ausnahmen wären normaler Verschleiß, aber die Zündspule fällt da nicht drunter.

    Es wäre übrigens besser wenn Du den Namen des Händlers im 1. Beitrag und im Titel wieder rausnimmst. Negative Äußerungen in Öffentlichkeit (ob berechtigt oder nicht) können leicht als Rufschädigung ausgelegt werden, und dann kann es für den Forumsbetreiber unangenehm werden.

  • Die Händler hat deine Frau "rund" gemacht? Das geht ja eigendlich mal garnicht. Weiß garnicht an was für Händler ihr immer alle geratet :S

    Da kann ich bei meinem ja echt von einem Traumhändler sprechen :aldaSchwede:

    Weiß zwar nicht ob es was bringt, aber vielleicht sollte man mal bei Ford anrufen und fragen in welchem Artikel des Händlervertrages als Fordvertragshändler drin steht, das man die Kunden bei Garantieansprüchen zuerst einmal rund macht.

  • Gesten stand da noch der Name vom Händler, jetzt nur noch XXXX schade. Wäre doch toll gewesen die Sache beim Namen zu lassen und über solche schwarze Schafe näheres zu erfahren !

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Den Namen schreibe ich den jenigen der es wissen möchte ist doch besser :thumbup:

    ja das verstehe ich auch nicht warum es solche Händler gibt :thumbdown:;(

  • Also ich habe gerade beim Händler angerufen und gefragt was nun ist wegen kosten der zündspulle
    Da erzählt er mir von irgendein Porsche und co und will mir ein Pferd auf die Nase binden und streiten mit mir rum das es nicht in der Gewährleistung drin ist und will mich da auch noch rund machen.
    Am emde kam raus das er nichts übernimmt aber ich in ein jahr zur Durchsicht einen Leihwagen bekomme und er da was dazu gibt> was bringt mir das, der Händler ist von mir 1 stunde weg
    Kostet nun bei unserer Werkstatt knapp 160€ :thumbdown:

    Händler Bewertung :thumbdown:

  • Auch wenn es vielleicht nicht in SEINEN Gewährleistungsbestimmungen drin ist, dass die Zündspule nicht ersetzt wird, würde ich 200km nach Kauf den Herren aber gewaltig was sagen.

    Du kaufst dort einen Wagen für vielleicht Tausende Euro, fährst keine 200km und bleibst liegen? Das geht doch nicht an...

    Bloß mal hier zum Lesen -> Klick

    Mfg
    - bravasx -

    Familienkutsche:
    2013 - 2017 --> Ford Mondeo Turnier Titanium MK4 | Panther Schwarz Metallic | EZ 07 / 2009 | 2.0 Duratec ( 145 PS )
    2017 - 2021 --> Ford S-Max Titanium MK1 | Frost Weiß | EZ 11/2011 | 1.6 Ecoboost ( 160 PS )

    ab 2021 --> Ford S-Max Titanium MK2 | Magnetic Grey | EZ 11/2016 | 2.0 TDCI AWD (150 PS )

  • Hallo an Euch alle und ein gesundes Jahr nachträglich,

    ich würde ihm einen Brief schreiben. (Per Einschreiben)

    In dem würde ich ihm eine angemessene Frist setzen (sagen wir mal 5 Werktage) zur Vereinbarung des Werkstatt Termines.
    Desweiteren würde ich Ihn darauf hinweisen das bei Nichteinlengung auf deine Forderungen, du umgehend zu einem anderen FFH gehst. Und dort die Reperatur ausführen lassen wirst.

    Die Kosten die Dir dadurch entstehen (inklusive Anwaltskosten) wirst Du Ihm dann in Rechnung stellen.

    Ich glaube schon das die da Einlenken werden. Richte Dein Schreiben an die Geschäftsleitung umd bescheibe auch den Umgangston der Mitarbeiter.

    Immer schön sachlich bleiben.

    Gruß Seadog73

    PS suche Dir ein Autohaus in Deiner Nähe.

  • Generell kann man sagen: Pech gehabt!
    Zu beachten ist die gesetzliche Gewährleistung, nach der hat der Händler KOSTENFREI zu tauschen (Lohn und Material). Die Garantiebedingungen sagen zwar möglicherweise etwas anderes (Kostenbeteiligung) aber diese greift hier nicht.
    Dazu ist es wichtig, zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden.
    Früher war das alles einfach:
    Gewährleistung bedeutete (und tut es noch), dass nach 6 Monaten der Käufer beweisen muss, dass die Sache beim Kauf bereits defekt war oder der Defekt zumindest "angelegt" war. Dies zu beweisen ist meist unmöglich.
    Als Garantie verstand man früher eine darüber hinausgehende, freiwillige (aber verbindliche) Verpflichtung von Händler und/oder Hersteller, Schäden in einem gewissen Zeitraum zu übernehmen, unabhängig davon, ob der Kunde nachweisen kann, dass der Defekt beim Kauf vorhanden/angelegt war.
    Heute wird die "Garantie" aber leider oft ausgenutzt um Kunden, die weniger in der Thematik "drin" sind, mit ins Boot zu holen. Da wird von Anfang an (nicht erst nach 6 Monaten) eine Beteiligung an Reperaturen eingefordert, weil das ja so in den Garantiebedingungen steht. HIer sollte der Kunde einfach hartnäckig bleiben. Natürlich gibt es auch in den ersten 6 Monaten Defekte, bei denen kein Richter der Welt einen Gewährleistungsanspruch zusprechen würde. Dies hängt sehr von Alter und Laufleistung des Fahrzeuges ab.
    Abstruses Beispiel:
    1. Fall: Kunde kauft 5 Jahre altes Auto mit 60.000km und die fährt dieses in 5 Monaten 3000km. Dann gibt die Batterie den Geist auf. In diesem Falle, kann der Kunde eine kostenfreie Reperatur erwarten.
    2. Fall: Kunde kauft ein Auto. 10 Jahre alt, 160.000km gelaufen. Nach 4 Monaten und 30.000km geht ein Radlager kaputt. Hier wird es schwer sein, nachzuweisen, dass sich der Defekt erst nach so vielen KM bemerkbar macht aber schon beim Kauf vorhanden gewesen sein soll. In diesem Falle wird der Kunde wohl durch eine entsprechende Garantie besser gestellt sein, da der Händler/Garantiegeber sich hier an den Kosten beteiligen wird/muss. Mit Gewährleistung wird in diesem Falle schwerlich was zu holen sein.

    Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit an. Und im Zweifel auf den Richter...

  • Vielen dank an euch allen
    die 160 zahle ich jetzt auf die kommt es mir jetzt nicht an aberer wird mich nie wieder sehen das ist klar

    wenn noch was kaputt ist ruf ich an wenn sie nein sagen gehe ich nur noch zum anwalt und da können die sich streiten

  • Sagen wirs mal so.

    200 km nach Kauf, die sich ja nicht über einen Zeitraum von Wochen oder Monaten erstrecken. Da finde ich es eine Frechheit was das Autohaus hier abzieht.

    Klar der Wagen ist BJ 2004 und hat über 100000 km auf der Uhr aber das berechtigt kein Autohaus der Welt mit einem Kunden so umzugehen. Der Ton ist hier die Musik. Klar kann man sich steiten ob Garantie oder nicht aber man sollte doch immer sachlich bleiben.

    Und nur ein zufriedener Kunde kommt wieder. Möglichkeiten gibt es doch gar viele.

    Gruß Seadog73

  • Generell kann man sagen: Pech gehabt!


    Das sehe ich anders.

    Dazu ist es wichtig, zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden.


    Ja. Eine wie-auch-immer-Garantie ist hier aber irrelevant, weil die Gewährleistung greifen muss. Jeder Versuch des Händlers, die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung z.B. im Kaufvertrag abzuschmälern, ist rechtlich unwirksam. Da muss er durch, ob er will oder nicht.

    Gewährleistung bedeutete (und tut es noch), dass nach 6 Monaten der Käufer beweisen muss, dass die Sache beim Kauf bereits defekt war oder der Defekt zumindest "angelegt" war. Dies zu beweisen ist meist unmöglich.


    Stimmt.
    Aber Du hast die andere Hälfte vergessen, die Zeit VOR Ablauf von 6 Monaten. Da gilt nämlich genau das umgekehrte, d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass der aufgetretene Defekt NICHT schon beim Verkauf "angelegt" war. In diesem Fall: dass die Zündspule beim Verkauf DEFINITIV so in Ordnung war dass ihr Ausfall durch normalen Gebrauch nicht vorkommen kann. Also, dass der Kunde den Defekt selbst herbeigeführt hat, z.B. durch unsachgemäßen Gebrauch. Dies ist ebenso fast unmöglich zu beweisen.

    Fazit: Der Händler benimmt sich nur deshalb so ekelhaft, weil er genau weiß: ich muss blechen - außer ich vergraule diese Kunden.

    Es kommt jetzt auf den Threadstarter an, ob er ebenso dickköpfig ist und sich nötigenfalls über die Schiedsstelle des Kfz-Handwerks durchsetzt, oder ob er sich rundmachen lässt und sein Geld anderswo verbrennt.

  • Der Sache stimme ich voll zu!
    Ich hatte vor Jahren auch so ein Fall am VW Passat, Zündschloß defekt und der Händler hat gemauert. Händler 40km entfernt, Kumpel mit Auto hinterhergefahren , Auto auf den Hof gestellt, Schlüssel abgegeben und gesagt: entweder der ist morgen fertig oder der bleibt so lange hier stehen bis das per Anwalt geklärt ist. Am nächsten Tag, Anruf vom Autohaus, Auto ist fertig!
    Ich glaube wir arbeiten alle hart für unser Geld und ich habe als ehemaliger Ossi schnell dazu gelernt!

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D


  • Stimmt.
    Aber Du hast die andere Hälfte vergessen, die Zeit VOR Ablauf von 6 Monaten. Da gilt nämlich genau das umgekehrte, d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass der aufgetretene Defekt NICHT schon beim Verkauf "angelegt" war. In diesem Fall: dass die Zündspule beim Verkauf DEFINITIV so in Ordnung war dass ihr Ausfall durch normalen Gebrauch nicht vorkommen kann. Also, dass der Kunde den Defekt selbst herbeigeführt hat, z.B. durch unsachgemäßen Gebrauch. Dies ist ebenso fast unmöglich zu beweisen.

    Fazit: Der Händler benimmt sich nur deshalb so ekelhaft, weil er genau weiß: ich muss blechen - außer ich vergraule diese Kunden.

    Es kommt jetzt auf den Threadstarter an, ob er ebenso dickköpfig ist und sich nötigenfalls über die Schiedsstelle des Kfz-Handwerks durchsetzt, oder ob er sich rundmachen lässt und sein Geld anderswo verbrennt.

    In diesem Fall stimme ich zu. Allerdings gilt es auch als "Beweiß", wenn der "gesunde Menschenverstand" gegen ein vorliegen des Defektes beim Kauf spricht, wie ich hier angeführt hatte:

    Zitat

    2. Fall: Kunde kauft ein Auto. 10 Jahre alt, 160.000km gelaufen. Nach 4 Monaten und 30.000km geht ein Radlager kaputt. Hier wird es schwer sein, nachzuweisen, dass sich der Defekt erst nach so vielen KM bemerkbar macht aber schon beim Kauf vorhanden gewesen sein soll. In diesem Falle wird der Kunde wohl durch eine entsprechende Garantie besser gestellt sein, da der Händler/Garantiegeber sich hier an den Kosten beteiligen wird/muss. Mit Gewährleistung wird in diesem Falle schwerlich was zu holen sein.

    Und mit "Pech gehabt" meinte ich nur, dass man da wohl nicht von Glück sprechen kann, wenn so ein Defekt auftritt. Ich wollte hier garnicht auf die Kostenfrage hinaus.

  • Wir haben auf unserer Kawa ZX10 Seite eine Rubrik " Topdealer" da stehen Händler drin mit denen Mitglieder gute Erfahrungen gemacht haben.

    Das dürfte doch auch hier hilfreich sein.

  • Wir haben auf unserer Kawa ZX10 Seite eine Rubrik " Topdealer" da stehen Händler drin mit denen Mitglieder gute Erfahrungen gemacht haben.

    Das dürfte doch auch hier hilfreich sein.

    Also wenn man eine "Weisse Liste" der Händler macht dann muss aber auch eine "Schwarze Liste" gemacht werden, damit man von vorn herein weis von wem man die Finger lieber lässt :thumbup: .

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