Gilt indirekt auch für IP-Nebler vs. Normale... habe ich auch gewechselt, die Watt-Zahl hat sich verändert sowie die Ausleuchtung.
Linsenscheinwerfer: einstellen der Linse ohne Ansteuerungsmöglichkeit
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MondeoMarc89 -
1. September 2014 um 12:48 -
Erledigt
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Bei Beleuchtungseinrichtungen ist es ja so: Wenn verbaut, müssen sie funktionieren. Zumindest die Abbiegelichter funktionieren ja ohne Modul schonmal nicht.
Die Crux an der Sache ist: Was bedeutet "eingebaut"?
Reicht es, wenn die Fassungen vorhanden sind (bei Leuchtmittel wie den Abbiegelichtern)?
Müssen die Kabel liegen?
Müssen für Kurvenlicht die Motoren zur Verstellung verbaut sein oder reicht es, wenn der Scheinwerfer dafür mal vorgesehen war, damit es als eingebaut und "funktionspflichtig" zählt? Oder muss dafür alles inklu Modul da sein?Beispiel Nebelscheinwerfer (bzw. deren Austausch gegen Tagfahrlicht): Sind die Nebelscheinwerfer "verbaut" aber nicht funktionstüchtig, wenn die Kabel liegen und im Innenraum der Schalter vorhanden ist? Was, wenn man NUR die Nebelscheinwerfer drin hätte, keine Kabel, keinen Schalter und womöglich kein Leuchtmittel...
Mir fehlt da die Deifinition von "verbaut".Deine Definition ist ja auch unzureichend. Beleuchtungseinrichtungen müssen so funktionieren, wie es in der Homologation vorgesehen ist. Bei Kurvenscheinwerfern ohne Verstellung ist das nicht der Fall. Erschwerend in diesem Fall kommt hinzu, dass die Leuchtweitenregulierung nun auch nicht mehr funktioniert.
Wenn Tagfahrlichter anstelle der Nebelleuchten eingebaut werden und das Fahrzeug ohne Nebellampen eine Homologation hat, dann ist das unproblematisch, solange die nachgerüsteten Tagfahrleuchten eine entsprechende Zulassung haben.
OH
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Also die Leuchtweitenregulierung funktioniert, Kurvenlicht und Abbiegelicht gehen nicht.
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Ok, gehen wir mal in die andere Richtung: Unterbodenbeleuchtung. Ab wann, ist die NICHT verbaut? Wenn die Kabel fehlen? Angenommen, man macht das nicht mit LED sondern mit Neonröhren und die sind nicht drin und die Kabel fehlen, nur Halter drunter, sicher verschraubt, Bodenfreiheit beachtet etc.
Wie bekommt man heraus, ob ein Fahrzeug z.B. ohne Nebelscheinwerfer homologisiert wurde? Kann ja sein, dass die homologation noch ohne stattfand aber der Hersteller sich dann entschieden hat die Dinger serienmäßig zu spendieren. Wie kann der TÜVer sowas wissen?
An dieser Stelle ist mir Wurst, ob das in der Realität tatsächlich so genau beachtet wird, mir geht es um die Theorie. Wie wäre es rechtlich richtig? Wo verläuft die Grenze? -
Bei Unterbodenbeleuchtung ist es so, dass du die zwar drannageln und anschließen kannst, darfst die aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr einschalten.
Bei den Nebelscheinwerfern ist mWn die homologisierung eines Kfz's egal.
Entweder drin und die funktionieren oder beidseitig ausgebaut. -
Beleuchtung neues Thema von Spike nutzen nun bitte
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