Hallo Gemeinde !
gibt es hier Interessierte, mit den Gesetzen Vertraute oder gar Anwälte die sich mit o.g. Fernabsatzgesetz auskennen ?
Früher war es ja so, das man Produkte im Internet bestellen konnte (ist auch heute noch so) und bei nicht gefallen des Artikels, die Kosten für die Retoure ab einem Warenwert von 40,- EUR der Händler übernommen hat.
Heute scheint der Fall etwas anders und die Retoure muss teilweise der Käufer tragen.
Frage ist nun, wann muss der Händler für die Kosten des Rückversandes aufkommen ?
Ich frage deshalb, weil ich Blinker LED für den Mondeo bestellt habe. Nachdem ich die Blinker LED montiert hatte, erhöhte sich die Blinkfrequenz sofort ab einschalten des Blinkers. (im Warnblinkmodus alles wie gewohnt mit korrekter Blinkfrequenz)
Da die Blinkfrequenz nun stark erhöht ist funktioniert der Blinker nicht im gewohnten Still und stellt m.M.n. einen Fehler/ Mangel dar. Oder ?
Der Händler weigert sich aber, die Versandkosten des Rückversandes zu übernehmen.
Ware auf eigene Kosten zurück schicken und Erstattung des Kaufbetrages ist kein Problem.
Das sehe ich aber nicht ein, da der Fehler nicht bei mir liegt, wenn das mit den LED nicht funktioniert.
In der Artikelbeschreibung wird auch mit keiner Silbe darauf hingewiesen, das solche Fehler auftreten können.
Es wird lediglich beschrieben, das in der Blinker LED jeweils 6x 5Watt Cree Led verbaut sind, was einer Gesamtleistung von 30W entspricht. Darauf hingewiesen wird, das die 30W Nennleistung nicht der Stromaufnahme entsprechen.
Gut und schön. Bedeutet für mich, wenn ich die 30W Blinker LED in die Fassung drehe schmort weder Fassung noch irgendwelche Kabel, da die Stromaufnahme nicht höher ist. Der Händler ist aber der Meinung, er hat mit den beiden Sätzen mitgeteilt, das die LED sehr viel weniger Strom verbrauchen (das ist wohl auch so, weiß ja aber nicht jeder Laie) und es somit zu erhöhter Blinkfreuquenz kommen kann.
Wer hat denn nun RECHT ?
VG
Thomas