Frage zu Garantieleistung nach Werkstattarbeit

  • Ähm, nö.

    Die Garantiezeit ist um, daher kann ich ja nix mehr einfordern. Da das Auto aber zur Inspektion zu diesem Händler geht, werde ich FRAGEN, ob sie ihrem Murks nicht nachbessern wollen - denn fragen kostet nix und es war übrigens nicht meine Idee, sondern die eines Ford Servicemitarbeiter, den ich zuerst gefragt habe - und der nannte mir die 1 Jahresfrist...
    Sowas nennt man dann Kulanzreparatur...

    Ich habe im Post Nr.4 schon geschrieben, das ich mich selbst drum kümmer. Diesen thread habe ich nur gestartet, um die Aussage von Ford "wir geben auf unseren Murks nur 1 Jahr" verifizieren wollte. Ich kenne das so nicht. Wir sind hier in D. es gibt Verbraucherschutzgesetze die eine 2 jährige Gewährleistung vorschreiben.


    Das ist alles korrekt und auf mein Haus gabs sogar 5!!!! Jahre. Auf Handwerksarbeiten nunmal nur 1 Jahr Gewährleistung. Aber nun soll Schluß sein :thumbup:

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Probier dein Glück. Aber wir haben dich gewarnt :D

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Kindergarten :)
    ist doch ganz klar
    http://www.kfz-auskunft.de/info/gewaehrleistungsfrist.html

    Nach AGB kann auch die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert werden.

    Also frag nach Kulanz, wenn die s im Rahmen der Kundenbindung und Inspektion ggf mitmachen freu dich sonst eben Pech gehabt. Dass du Nachweisen kannst ebi nem Kantenschutz dass der Fehler im Aufbringen bestand ist mehr oder minder ausgeschlossen da gibt es zu vile Optione wie das Ding unsachgemäß hochgebogen worden ist.

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    Sag NEIN zu Postingsammlern!

  • Zitat

    Ich kenne das so nicht. Wir sind hier in D. es gibt Verbraucherschutzgesetze die eine 2 jährige Gewährleistung vorschreiben

    da hast Du meinen Post nicht richtig gelesen.

    Die AGB verkürzen es auf ein Jahr.
    Kauft man etwas per Tresen gibt es zwei Jahre Garantie ... wenn man mit dem gekauften Teil dann zum Serviceberater geht und sagt bau ein ...

    macht man es allerdings so das man zum SB geht dann sind es automatisch 1 Jahr weil die AGB es verkürzen.
    Wenn schon bitte richtig lesen

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