Moin, ich darf ein Fahrtenbuch führen. Hab aber ein Verständnis Problem.
" Sie sind Halter des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen xx-1111.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug veräußern, bzw. Ab- oder ummelden, gilt die Auflage für das Fahrzeug, welches Ersatzweise genutzt wird. "
Versteh ich das richtig, das ich das Fahrtenbuch NICHT für ein anderes, AUF MICH UUGELASSENES FAHRZEUG führen muss, solange ich das Fahrzeug xx-1111 nicht abmelde?
Sprich, ich lasse xx-1111 stehen und fahre xx-2222 und schreibe kein Buch?
Hoffe hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Vielleicht hat schon jemand Erfahrung in die Richtung gesammelt.