Eintragung 225/45/17 - Erfahrungsbericht

  • Hallo miteinander!

    Ich möchte hier mal zusammenfassend meine Erfahrung bezüglich der Eintragung anderer (von Ford nicht freigegebener) Reifengröße auf Originalfelgen hinterlassen (trifft nicht zu bei vorhandener ABE, z.B. von Zubehörhersteller / Fremdfabrikat).

    Unser Mondeo war bei Kauf mit Sommerrädern 225/45/17 auf original Ford Felge ausgestattet.
    Um das ganze legal zu fahren musste ich erstens beim TÜV eine Einzelabnahme machen lassen (Fahrzeugvorführung), welche zum Erlangen der Betriebserlaubnis zwingend notwendig ist da für diese Rad-/Reifenkombination keinerlei offizielle Freigabe von Ford existiert.
    Diese kostete exakt 80,-€. Eingetragen ist dann 225/45/R17 90W.

    Nachfolgend mit den ganzen Papieren dann zur Zulassungsstelle.
    Die Änderung der Fahrzeugpapiere kostete nochmals 55,10€ - das setzt sich wie folgt zusammen:
    1309 - Technische Änderung 11,50€
    1304 - neuer Fahrzeugbrief 3,60€
    1301 - Betriebserlaubnis 39,50€ (ist wohl bei weiteren Eintragungen nicht nochmals fällig)
    1360 - KBA-Gebühren 0,50€

    Insgesamt entstanden also Kosten in Höhe von ca. 135,-€
    Der Preisunterschied von 235 zu 225 beträgt bei einem Markenreifen etwa 10 - 15,-€ - also maximal 60,-€ pro Satz.
    Ich hätte diesen Aufwand nicht betrieben wenn ich das vorher gewusst hätte,
    denn rechnen tut sich dies meines Erachtens kaum
    (in meinem Fall allenfalls dadurch, da ich die Reifen nun noch weiterfahren kann für 1-2Jahre).

    Gruß Michael

  • Das kommt wohl immer auf die Reifengröße bzw Zollgröße an, habe das auch machen lassen auf den Serien 18 Zöllern.
    Da ist der Preisunterschied beim kompletten Satz knapp 100€.
    Das Eintragen kostete weniger als 70€, was ich beim Amt bezahlt habe weiß ich nicht mehr.
    Auf dauer rechnet es sich eig schon du machst die Eintragung ja nur ein mal, Reifen hingegen kaufste alle 2-3 Jahre.
    Esseidenn du kaufst dir alle 2 Jahre ein neues Auto, da wäre es quatsch.

  • MondeoTS
    Welches Format hast Du denn eintragen lassen?

    Viel interessanter ist das bei den Winterreifen, denn die 215 55 R16 sind viel teurer als das kleinere Format 205 55 R16....aber das geht leider nur bei den Benzinern mit dem Nähmaschinenmotörchen, die einzutragen.

  • Uiii... INTERESSANT!!!!

    bei meinem (FL) würde in 215/50 17 ein Reifen 141€ kosten... in 225/45 17 kostet dies 103€ (107€ in 94 Tragindex) jeweils Michelin.

    Somit pro Reifen 38€ teurer als die 215er. Also schon beim ersten mal lohnenswert!

    Brauchtest Du noch weitere Daten oder ist das dann wie bei einer Eintragung von z.b. Federn? =Vorfahren, wartem, zahlen, fertig.

    Nur mal so...
    schon die 16" müssen einen Tragfähigkeitsindex von 93 haben.... Die 17" haben 95 meine ich... da bekommst Du einfach 90 eingetragen?

    Grüße

  • Noch eine Frage...

    Ist denn eine umgehende Eintragung in den Brief überhaupt notwendig?

    ich kann mich dunkel dran erinnern als ich damals mein Fahrzeug hab tiefer legen lassen... Ab zum TÜV - und dann meinte der Prüfer damit dann zum Amt. Irgendwann, da dies ein Dokument ohne Erlöschungsdatum ist, kann ich das nächste Woche, nächstes Jahr oder so machen. Muss dann aber immer mitgeführt werden für z.B. eine Polizeikontrolle.
    Die würden sich ja ggf. für die andere Reifengröße interessieren.

  • Ich habe 225/40 R18 eintragen lassen.
    Und nein das geht nicht wie mit Federn, denn da hast du ja eine Gutachten und sowas gibt Ford nicht raus.
    Musste das lange mit dem Kundenservice hin und her Mailen bis ich die Daten hatte die Nötig sind.
    Wie zb. die Tragkraft der Felgen.
    Bekam diese Daten nur schriftlich per Mail was meinem Tüver glücklicherweise reichte.
    Warum wir 215er statt der 205er fahren müssen ist mir genauso ein Rätsel wir die 235er Statt 225er vllt ist da mit den Reifenherstellern irgendwas geregelt worden was den Markt antreibt.

  • Noch eine Frage...

    Ist denn eine umgehende Eintragung in den Brief überhaupt notwendig?

    ich kann mich dunkel dran erinnern als ich damals mein Fahrzeug hab tiefer legen lassen... Ab zum TÜV - und dann meinte der Prüfer damit dann zum Amt. Irgendwann, da dies ein Dokument ohne Erlöschungsdatum ist, kann ich das nächste Woche, nächstes Jahr oder so machen. Muss dann aber immer mitgeführt werden für z.B. eine Polizeikontrolle.
    Die würden sich ja ggf. für die andere Reifengröße interessieren.

    Das ist so nicht ganz richtig. Eine Einzelabnahme bedeutet ein Gutachten nach §21 zum Erlangen einen Einzelbetriebserlaubnis. Das muss man bei nicht genehmigten Reifen auf original-Felge leider machen. Dann muss man es zwingend (und zwar unverzüglich) in die Papiere eintragen lassen. Dieses Dokument ist nämlich maximal 1,5 Jahre gültig, danach verfällt es.
    Wenn du nur eine Tieferlegung einträgst, dann passiert dies über ein Teilegutachten und es erfolgt eine Abnahme nach §19(3). Dieses Dokument nach §19(4) muss nur mitgeführt werden und hat kein Verfallsdatum. Das ist richtig, es sei denn, dass steuerrechtliche oder führerscheinrechtliche Daten betroffen sind, dann muss es trotz einer 19(3) Abnahme sofort in die Papiere eingetragen werden, bspw. bei einer Leistungssteigerung/ -reduzierung.

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