Da hast Du auch wieder Recht.
Aber wenn ich sehe, wie ich zu strampeln habe, um Beweismittel zu bekommen, steigt der Groll schon in mir hoch. Vor allem, weil ich die dafür nötige Zeit viel lieber sinnvoller verwenden würde.
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Neues Benutzerkonto erstellenDa hast Du auch wieder Recht.
Aber wenn ich sehe, wie ich zu strampeln habe, um Beweismittel zu bekommen, steigt der Groll schon in mir hoch. Vor allem, weil ich die dafür nötige Zeit viel lieber sinnvoller verwenden würde.
Hi, schon etwas neues bei rumgekommen ?
Würde mich interessieren von welchem Händler du gekauft hast!
Gruss
Die Sache entwickelt sich. Ich habe herausgefunden, daß das Auto im Dezember 2014 einen Unfallschaden von über 4.000 Euro lt. Gutachten hatte. Also ist es eindeutig ein Unfallfahrzeug. Es wurde mir als unfallfrei verkauft. Die Sache läuft jetzt weiter über meinen Rechtsanwalt.
@baba: wenn ich eine Möglichkeit finde, Dir eine private Nachricht zu senden, werde ich Deine Frage beantworten. Ich möchte nicht, daß mich der Autohändler in irgend einer Form belangen kann, wenn ich seinen Namen hier öffentlich nenne.
Sehr gut das du weiter kommst!
Es ist eine Frechheit was sich so Händler nennen darf Hatten ein ähnliches Problem in meiner Familie mit der aussage vom Riesen BMW Händler nach Abschluss vor Gericht" ach 10 mal gehts gut und einmal Zahlen wir" hmm Ich wünsche dir das du gewinnst und ihn nie wieder sehen musst !
@baba: wenn ich eine Möglichkeit finde, Dir eine private Nachricht zu senden, werde ich Deine Frage beantworten
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Neuer Sachstand:
Mondeo steht wieder beim Händler. Hat zu Rückabwicklung zugestimmt. Allerdings hat der verantwortliche Geschäftsführer eine andere Ansicht zu den "Rahmenbedingungen". Er ist der Ansicht, daß das kein versuchter Betrug war, weil ja "sein Verkäufer von dem Schaden nicht wußte".
Ist aber unerheblich. Das Auto wurde von DEM Händler an den Vorbesitzer verkauft. Der Schaden wurde von DEM Händler repariert. Es gibt eine Akte zum Fahrzeug, in dem nicht nur die Lackierung hinten rechts wegen Kratzern drin steht, sondern mit Sicherheit auch der Unfallschaden. Der Geschäftsführer kann sich nach bestehender Rechtsprechung nicht herausreden.
Allerdings gibt es bei uns in Deutschland ein großes Problem: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
Mal sehen, was dabei herauskommt. Werde berichten.
Allerdings gibt es bei uns in Deutschland ein großes Problem: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
Das ist so aber ich denke mal dass die Angelegenheit zu deinen Gunsten geregelt wird.
Na dann ist doch alles Gut wenn er der Rückabwicklung zustimmt, wie er das " Kind" nennt
ist doch erst mal Wumpe , haupsache die Konditionen der Rückabwicklung sind für dich in Ordnung.
Falls es diese nicht sind würde ich auf jeden Fall noch mal einen Anwalt konsultieren.
Aktueller Sachstand:
Der Händler hat das Auto wieder. Hat es auch schon wieder verkauft. Diesmal als Unfallfahrzeug.
Der Händler ziert sich. Denn er soll die Anwaltskosten übernehmen. Das muß er tun, weil er den Unfallschaden verschwiegen hat. Er stellt die Sache so dar, der Verkäufer hätte davon nicht gewußt und daher läge keine betrügerische Absicht vor.
Doch da hat er sich geschnitten. Meine Anwältin hat einen Fall gefunden, der nicht so eindeutig war wie in meinem Fall, wo der Händler aber dennoch verknackt wurde.
Das Argument, der Verkäufer hätte nichts gewußt, zieht auf keinen Fall.
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