Ohne zu wissen EU - Fahrzeug gekauft

  • Nachdem ich vor drei Wochen meinen Mondeo bei einem großen ortsansässigen Mercedes-Benz Händler als Gebrauchtwagen abgeholt habe, wurde heute ganz nebenbei festgestellt, das es sich um ein EU-Fahrzeug handelt !
    Davon steht nichts im Kaufvertrag und auch der Verkäufer hat es mit keiner Silbe erwähnt. Rausgekommen ist das Ganze, als ich heute mit meinem Versicherungsmann telefoniert habe, um über meine Vollkasko zu verhandeln. Erkannt hat er dieses an einer Schlüsselnummer, welch bei mir nur aus " Nullen " besteht.
    Wie soll ich mich nun verhalten ? Muß der Händler dieses nicht vertraglich festhalten oder zumindest erwähnen ?
    Gibt es bei EU - Mondeos Unterschiede zu deutschen Mondeos ?

    Bin momentan ehrlich gesagt etwas angenervt davon.

  • Gib doch mal deine Fahrgestellnummer im ETIS ein, da müßte ja dann stehen, für welches Land er gebaut wurde:

    KLICK

  • Hab ich schon gemacht. Steht dann + (NL), also Niederlande.

  • Bist Du denn mit Deinem Auto nicht zufrieden?
    Oder kostet er Dich in der VS mehr als ein für den deutschen Markt gebauter Mondeo?
    Ansonsten würde mich das überhaupt bis gar nicht stören.

  • Ich weiß zwar auch nicht, ob er dir das hätte sagen müssen, aber mich würde das persönlich jetzt auch gar nicht stören. Solange es keine großen Abweichungen bei der Ausstattung gibt.
    Ich erinnere mich dunkel daran, dass es bei Opel so war, dass der Corsa in Deutschland schon Serie 4 Airbags hatte, aber der in den NL noch komplett ohne Airbags ausgeliefert wurde. Aber das ist schon 10 Jahre oder so her.
    Solange deiner 7 Airbags und ESP hat, find ichs nicht so schlimm :D

  • Als ich letztes Jahr meinen MK3 (EU-Fahrzeug) bei meinem Händeler in Zahlung gegeben habe, da hat er das anhand des Fahrzeugscheines gesehen , die Brauen gehoben und sowas genuschelt wie "hm...EU Wagen....hm..naja..."

    Nicht, dass es beim Wiederverkauf weniger Geld gibt ?! Das wäre das einzigste, was mir einfallen würde.
    Qualitativ war ich jedenfalls fünf Jahre mit dem Wagen zufrieden, nie was dran gewesen.

    Schönen Freitag noch

    R aus L

  • mich würde das auch nicht stören. Garantieleistungen sind auch die gleichen und ich glaub nicht das die an Frankreich oder den Niederlande nun nur noch SChrott verkaufen der für das wunderbare Deutschland nicht geeignet ist....

  • Ich kann dir zu 100% sagen,
    das der Verkäufer dir das angeben MU? das es sich um ein EU fahrzeug handelt!!!!
    Das macht ein paar 1000€ aus!!!!

    Als kleine Beispiel:
    meine Frau hat sich ein neuen Fiesta geholt,
    der Deutsche kostet gebraucht so zwischen 12000- 15000
    das EU fahrzeug mit gleicher Ausstattung und Laufleistung, Baujahr und wirklich alles gleich,
    kostet zwischen 8500-9500
    das ist eine spanne von 4000€ bis 5000€
    und das bei dem gleichen Auto, natürlich haben wir das EU fahrzeug genommen!!!!!

    P.S: das ist alles auf dem gleichen Hof und dem gleichen Verkäufer passiert.

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    Auf gut deutsch, dein Händler muß sich auf einen Vergleich einlassen,
    da er gegen ein Gesetz verstoßen hat, ähnlich dem verschweigen eine Unfalls.
    Vll lässt er ein paar Euro springen oder 1-2 Kundendienste.
    sprich ihn aufjedenfall drauf an.

  • uhi ok, wenn das soviel geld ausmacht, dann würde ich da vielleicht auch nochmal nachhaken.

    Also rein vom Wagen her, finde ich es nur nicht so wild.

  • Ok. Das mit dem Geld leuchtet ein.
    Wenn der Preis nun nicht sowieso schon dermaßen niedrig war, das da nix zu löten ist, einfach nochmal hin und gefragt, wieviele Inspektionen Du denn nun frei hast auf Grund dieses Fauxpas...Von Vorsatz zur Gewinnmaximierung gehen wir natürlich nicht aus *hust*.

  • ...nur ob der Mercedes-Händler irgendwelche Ispektionen o.ä. am Mondeo macht bzw. machen kann.. ?(


    Ich denke eher nicht.. :D

  • warum sollte er es nicht machen können???
    können schon, nur ist es halt kein ford händler inspektion, sonst nix

  • Mit dem Auto bin ich bisher sehr zufrieden, das ist nicht mein Problem. Jedoch war ich damals nicht mit dem Preis des Neuen und vor allem mit der Inzahlungnahme meines MK3 Turnier zufrieden. In den " Neuen " hatte ich mich auf den ersten Blick verliebt, obwohl das Auto meiner Meinung nach zu teuer war. Es ist ein 2.0 Turnier Titanium von 10/2007 mit großem Navi. Laufleistung beim Kauf rund 54 tkm. Preis : 14600 Euro. Noch schlimmer war der Preis für meinen alten Wagen, einen 2001er Turnier 1.8 Trend mit originalen 117 tkm. auf der Uhr und fast neuem TÜV : Lächerliche 1300 Euro ! Aber wie gesagt, ich hatte mich in den Neuen verliebt...Und außerdem wollte ich ihn noch vor dem Urlaub haben. Also hätte ich gerade noch eine Woche Zeit gehabt, den Alten privat für mehr Geld zu verkaufen, was ich für unmöglich hielt. Also Inzahlung gegeben. Der Preis war für mich eine Verar......
    Und jetzt stellt sich heraus, das ich mit dem Neuen nochmals veräppelt wurde, indem es nicht erwähnt wurde, das es sich um einen EU-Wagen handelt. Wobei die 14600 Euro dafür dem Fass noch den Boden ausschlagen, finde ich.
    Und dafür hätte ich jetzt gerne eine kleine Wiedergutmachung. Mehr nicht :D

  • na ja warum wendest du dich dann nicht an einen Anwalt und ersuchst um eine kostenpflichtige Rechtsberatung.
    Dann bist du auf der sicheren Seite. in der Regel kostet die zwischen 60 - 100,-€ aber wenn man dafür evtl. den Kauf rückgängi machen kann oder erfolgreich auf Schadenserstz klagen kann lohnt das doch.

  • Meine Frau und ich haben den Kaufvertrag nun drei mal durchgelesen. Es steht nichts von EU-Fahrzeug drin.
    Kann ich eine Rechtsberatung über die Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen ? Vielleicht geht es auch alles ohne Anwalt. Was würdet ihr vom Händler fordern ?

  • Kann ich eine Rechtsberatung über die Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen ?

    Das sollte gehen. Meine VS bietet das in ihrem Leistungsspektrum sowieso mit an. Einfach mal in die Police schauen.

    Was würdet ihr vom Händler fordern ?

    Da ich mal ein bisschen recherchiert und telefoniert habe, weil mich das Thema doch irgendwie interessierte (es geht ja doch um ziemliche Preisunterschiede) würde ich mindestens den Preisunterschied zwischen einem EU-Wagen und einem für den deutschen Markt vorgesehenden Wagen versuchen zu bekommen. In jedem Fall revidiere ich meine lachse Aussage von oben mit den "wieviel Inspektionen..." - damit ist es mMn nicht getan.
    Vom Vorsatz und der Absicht, Dich übern Tisch zu ziehen gar nicht zu reden...

  • Ich würde mal sagen, dass es sich um eine arglistige Täuschung des Händlers handelt. Und das bedeutet: Kaufvertrag ist nichtig.
    Der Händler hätte aufgrund der Typschlüsselnummer mit den 3 Nullen wissen müssen, dass es sich um einen Reimport handelt.
    Niedriger Neuwagen-Anschaffungspreis bedeutet auch einen geringeren Wiederverkaufspreis.
    Ich würde mich tatsächlich mal von einem RA beraten lassen. Fragt sich nur, was man für eine EU-Fahrzeug gleicher Güte und Alter sonst so bezahlen muss. Und diese Differenz würde ich gegenüber dem Händler auch geltend machen. Oder eben das Fahrzeug dort wieder abliefern und den Kaufpreis zurück verlangen. Aber da er das Fahrzeug sicherlich nie wieder auf seinem Hof sehen möchte, dürften wohl noch ein paar Euros bei rausspringen.

    Gruß Andi

  • habe mal ne ganz doofe frage wie genau und WO kann man denn feststellen ob das Fahrzeug ein Importfahrzeug oder eines für Deutschland hergestelltes Fahrzeug ist.
    Mit den "000" hab ich so nicht verstanden.
    Danke

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