Reifenfreigabe extra eintragen lassen?

  • Hi an alle!


    Da ich ja am Samstag meinen "Dicken" gekauft hab und der nur auf Sommerreifen stand habe ich mich kurzerhand selbst um Winterreifen gekümmert. Die Preise vom FFH waren unter aller Kanone. Bekannte haben sie mir gestern aus Cottbus mitgebracht, so entfiel auch nich der Versand.

    Bin dann heute zu den drei großen Buchstaben damit sie mir die Räder wechseln (ich bin einfach zu faul udn so war die Mittagspause super genutzt). Dort wurde mir gesagt, dass die Reifen zu groß sind. Und tatsächlich gibt es für 215/65 R16 keine Reifenfreigabe von Ford. Habe die Reifen jetzt dennoch drauf und muss sagen, dass sie sich auch super fahren nur habe ich ja im Ernstfall ein Versicherungsproblem, oder? Kann ich die Reifen extra eintragen lassen? Möchte ungern nochmal neue kaufen und aufziehen lassen.

    Danke schonmal

    Christoph

  • 215/65?? muss sich ja fahren wie eine kuh auf eis.

    Mondeo 1993 CLX 16V 90PS
    Mondeo 2008 Titanium X 2.5T 270PS
    Mondeo 2010 2.0T Titanium S 240PS

  • Die andere Reifengröße ist eintragungspflichtig. Die Genehmigung wird aber schwer zu bekommen sein, da der Raddurchmesser deutlich größer ausfällt. Normal wäre ja:
    215/55R16 oder
    215/50R17
    Die Größe für 17" steht in der Zulassungsbescheinigung, ist also für jeden Polizisten einfach ersichtlich. Dass dann 16" keinen 65er Querschnitt haben kann, erkennt man auch leicht.

    Mir persönlich wäre es zu riskant damit zu fahren. Die Abweichung ist einfach zu groß und zu auffällig. Versicherungsschutz mit nicht eingetragenen Rad- Reifenkombinationen? Gibt es nicht. Außerdem kann ich mir bei Querschnitt 65 kein gutes Fahrgefühl vorstellen.
    Da du den Wagen noch nicht lange hast, werden dir die Drehzahlunterschiede bei bestimmten Geschwindigkeiten nicht auffallen. Aber auch diese sind merkbar.

    Grüße,
    nessy

  • Wie schon geschrieben, das wird schwer einzutragen sein. Es ist aber eintragungspflichtig.

    Der TÜV will bei einer nicht in den Papieren aufgeführten Reifengrösse am liebsten ein Felgengutachten sehen, dass bei gleicher Felgengrösse wie die von Dir benutzte den fraglichen Reifen für Dein Fahrzeug als geprüfte Variante enthält. So habe ich meine 225/40 R18 eingetragen bekommen. So etwas wirst Du aber für Deine Grösse nicht finden.

    Und zwar schon alleine deshalb, weil 215/65 einen um 6,7% grösseren Abrollumfang als die zulässigen 215/55er hat. Dein Tacho zeigt also deutlich zu wenig an. Unzulässig. Kann man zwar am Tacho vom FFH umstellen lassen, aber willst Du das bei jedem Reifenwechsel machen?

    Meine Meinung: Du wirst um neue Schlappen nicht drum herum kommen. Aber warum kauft Du WR in einer Grösse, die auf deinem Wagen nicht zulassungsfähig sind... :pinch:

    Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.


  • Ist das jetzt ernst gemeint? (weissnicht)

    Ohne Dir jetzt zu nahe treten zu wollen: Du kaufst einen neuen Mondeo und möchtest dann 200 Euro an den Reifen sparen? Wie mein Vorredner schon sagte, du wirst an neuen Schlappen nicht herum kommen. Wer billig kauft, kauft zweimal!

    :picssonstnix: :aldaSchwede: :wiegeil132: :lolschild:

  • Danke erstmal für die schnellen Antworten!


    Ich weiß, dass das alles ein wenig absurd ist aber der Fehler war meinerseits; hab schlicht das Kleingedruckte (65 :sleeping: ) nicht gelesen. Da ich die Reifen nunmal gekauft hab handelt es sich leider nicht um 200€ sondern um deutlich mehr. Aber die Antworten waren ja doch so eindeutig, dass ich nicht drumherum kommen werde.

    Vielleicht noch zu meiner Entschuldigung - selbst mit diesen Reifen fährt er sich tausendmal besser als alle meine vorherigen Autos. Mir fehlt also schlicht der Vergleich :S .

    Danke Euch :dankeschild:

  • Diese Reifen darfst Du nicht fahren und wirst dafür auch keine Bescheinigung bekommen.
    Der Abrollumfang weicht um fast 7% von den 215 / 55 R 16 ab, erlaubt wären maximal 4%.
    Ausserdem zeigt der Tacho so weniger an als Du tatsächlich fährst, dies ist auch nicht erlaubt.

  • Die Größe der Abweichung habe ich nicht nachgerechnet, aber wie schon beschrieben beträgt sie wohl 7%.

    Der Abrollumfang ist jedoch größer als erlaubt, dass heißt, bei gleicher Drehzahl und gleichem Wert auf dem Tacho fährst du 7% zu schnell. Das solltest du vielleicht jetzt schon bei deinen Fahrten berücksichtigen.

    Zur Zulassung: eine mögliche Tachoabweichung einer neu eingetragenen Rad- Reifenkombi darf nur positiv sein. Das heißt, es darf nie zu wenig angezeigt werden, so wie es jetzt bei dir der Fall ist.

  • So, kleine Neuigkeit!


    Hab nach den schnellen ANtworten bei meinem Vertrauten angerufen. Er besorgt mir die neuen Reifen und versucht die alten an den Mann zu bringen. Letzten Endes sind die ja fast wie neu. Schade um das schöne Geld aber es geht nich anders. Ich hoffe der Verlust hält sich in Grenzen.

    Danke Euch auf jeden Fall

  • Ich traue mich ja fast schon garnicht zu fragen welche Felgen Du denn woher genommen hast um Deine Winterreifen aufzuziehen ;(;)

  • Es wurde bereits alles gesagt, ich habe mit den Reifen auch nix weiter zu tun, aber eins muss ich doch loswerden...

    _Welcomehier142_ und Grüße aus Cottbus :D

  • @Norbert; keine Bange sind normale Stahlfelgen die hervoragend passen ;)

    @dante; danke Dir, lass mir die neuen übrigens in Cottbus draufziehen.

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