DPF ( BGH Urteil)

  • hab heute durch zufall dieses urteil gefunden ist zwar opel aber es geht um allgemein den partikelfilter.
    stand der technik.


    Partikelfiler (BGH Urteil)


    Erforderlichkeit von "Regenerationsfahrten" bei Verwendung eines Dieselfahrzeugs mit Partikelfilter im Kurzstreckeneinsatz kein Mangel


    Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Erforderlichkeit von Fahrten zur Regeneration (Reinigung) eines Partikelfilters bei Dieselfahrzeugen zur Vermeidung von Funktionsstörungen beim überwiegenden Einsatz im Kurzstreckenbetrieb keinen Mangel darstellt.

    Der Kläger erwarb von der Beklagten einen neuen Pkw Opel Zafira 1.9 CTDI zum Kaufpreis von 26.470,01 €. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselpartikelfilter ausgestattet. Da es im Kurzstreckenbetrieb mehrfach zu Störungen kam, die überwiegend auf der Verstopfung des Partikelfilters beruhten, hat der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt.

    Das Landgericht hat der auf Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich Nutzungswertersatz) Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs gerichteten Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Die Revision der Beklagten hatte Erfolg. Sie führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung an das Berufungsgericht.

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für die Beurteilung, ob ein Mangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB an dem Fahrzeug des Klägers gegeben ist, als Vergleichsmaßstab nur solche Fahrzeuge herangezogen werden können, die ebenfalls mit einem Dieselpartikelfilter ausgestattet sind. Es kann nicht darauf abgestellt werden kann, inwieweit Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor generell für den überwiegenden Kurzstreckenbetrieb geeignet sind. Die gesetzliche Bestimmung setzt als Vergleichsmaßstab ausdrücklich die Beschaffenheit voraus, die bei "Sachen der gleichen Art" üblich ist und die der Käufer "nach der Art der Sache" erwarten kann. Wenn daher - wie im heute entschiedenen Fall - gerade ein Dieselpartikelfilter die Ursache für den geltend gemachten Mangel ist, dann können nicht als "Sachen der gleichen Art" Dieselfahrzeuge herangezogen werden, die nicht über einen solchen Partikelfilter verfügen. Nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts, die sich auf ein von ihm eingeholtes Sachverständigengutachten stützen, sind aber nach dem derzeitigen Stand der Technik Fahrzeuge aller Hersteller, die mit einem Dieselpartikelfilter ausgestattet sind, für einen überwiegenden Kurzstreckeneinsatz nicht geeignet, weil für die Regeneration des Partikelfilters eine erhöhte Abgastemperatur erforderlich ist, die im reinen Kurzstreckenbetrieb gewöhnlich nicht erreicht wird.

    Der Bundesgerichtshof hat ferner ausgeführt, dass dies nicht deswegen anders zu beurteilen ist, weil ein durchschnittlich informierter Käufer ohne weitere Aufklärung nicht zu der Erkenntnis gelangen könne, dass ein mit Dieselpartikelfilter ausgestattetes Neufahrzeug anders als Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter oder Fahrzeuge mit Benzinmotor für einen überwiegenden Einsatz im Kurzstreckenverkehr nicht geeignet sei. Für die Ermittlung der zu erwartenden Beschaffenheit nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB kommt es weder auf die konkret vorhandene Vorstellung des jeweiligen Käufers noch auf einen durchschnittlichen technischen Informationsstand - sofern ein solcher überhaupt feststellbar sein sollte - der Käuferseite, sondern allein darauf an, welche Beschaffenheit der Käufer "nach der Art der Sache" erwarten kann, d. h. auf die objektiv berechtigte Erwartung. Es kann daher nur auf die Beschaffenheit von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter abgestellt werden, bei denen nach dem vom Berufungsgericht festgestellten Stand der Technik eine uneingeschränkte Nutzung im Kurzstreckenbetrieb nicht möglich ist. Damit fehlt es an einer Grundlage für die Erwartung des Käufers, dass ein Dieselfahrzeug mit Partikelfilter ohne Einschränkungen im Kurzstreckenbetrieb genutzt werden kann.

    Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil weitere Feststellungen zu dem Vortrag des Klägers zu treffen sind, dass jedenfalls das in das von ihm gekaufte Fahrzeug eingebaute System mangelhaft sei.


    Urteil vom 4. März 2009 - VIII ZR 160/08

    LG Ellwangen - Urteil vom 19. Oktober 2007 – 3 O 147/07

    OLG Stuttgart - Urteil vom 4. Juni 2008 – 3 U 236/07


    Karlsruhe, den 4. März 2009

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159-5013
    Telefax (0721) 159-5501

  • danke kippenkalle.

    ich bin zwar kein diesel fahrer aber kann das vieleicht nochmal jemand zusammen fassen und übersetzen. :D

    vieleicht bin ich nicht der einzigste der das nicht verstanden hat um was es eigentlich geht.

    :dankeschild: :thumbup:

  • also auf gut deutsch solls heissen wär sich ein diesel kauft und nur kurzstrecke fährt und damit sich immer den dpf verstopft muss damit leben da stand der technik.
    jemand hatte geklagt auf wandlung des kaufvertrages da er immer probleme mit dpf hatte weil er fast nur kurzstrecke fuhr.

    habs bloss eingestellt da es hier auch den einen oder anderen gab der ärger hatte und mit möglichkeit spielte eventuell zu wandeln das fahrzeug.

  • Zusammenfassend: Der Kläger fand, dass die Notwendigkeit, seinen DPF durch Regenerationsfahrten freibrennen zu müssen, einen Fehler des Fahrzeugs darstellte. Das Gericht stellte fest, dass dem nicht so ist, sondern - da es bei allen Fahrzeugen mit DPF notwendig - zu tolerieren sei. Deshalb kann der Kläger also den Wagen nicht mehr zurückgeben.

    Ups, da war jemand schneller...

  • Ich denke, Grundvoraussetzung ist aber auch, dass der Käufer bei Zustandekommen des Kaufvertrages über das Vorhandensein eines DPF informiert ist. Im Kaufvertrag meines Gebrauchten steht z.B. nix darüber, und ich erinnere mich auch nicht, mit dem Händler darüber gesprochen zu haben.

    Mk5 2.0 TDCi 180 PS AWD Powershift Titanium X

  • schön das es menschen gibt die sowas verstehen und auch ins deutsche übersetzten können.das die das nicht normal schreiben können.
    ok jetzt bin ich/wir alle schlauer.

    g

  • Auf dieses Problem wurde ich bereits bei der Bestellung des Wagens schriftlich hingewiesen. Hier der Auszug:

    "Fahrzeug ist mit einem Dieselpartikelfilter (DPF) ausgestattet. Bei überwiegendem Kurzstreckenbetrieb kann es zu Störungen kommen, da der Partikelfilter nicht die für das Freibrennen notwendige Temperatur erreicht (bitte Betriebsanleitung beachten)."

    Und der Verkäufer hat mich auch nochmal explizit darauf hingewiesen.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt.


    Das ist wahrscheinlich auch der Grund, daß sich so wenige Leute damit beschäftigen.
    Henry Ford

  • Hi.

    Meine Frau fährt auch so einen Zafira 1.9 CDTI. Mittlerweile ist durch Softwareupdates auch eingeschränkt "Kurzstreckenbetrieb" möglich. Dafür brennt er pro Tankfüllung einmal frei, was man nicht angezeigt bekommt sondern nur am Geräusch oder am Bordcomputer durch "erhöhten" Momentanverbrauch festellen kann. Stand der Technik...
    Es haben mehrere Hersteller Probleme mit diesem "Stand der Technik".
    .... und so nebenbei erfährt man dann auch, dass der DPF sowieso ein Verschleißteil sei und bei Opel 1500.- ohne Einbau kostet...

    Mittlerweile gibt es Firmen, die sich spezialisiert haben diesen Filter zu reinigen, dann zahlt man nur die Hälfte ;)
    Stand der Technik....

    Gruß
    matsches

  • Da müsste man aber dann noch etwas fragen : Definiere Kurzstrecke..

    Mein Motor wird jeden Tag 2 mal warm gefahren, es sind auch schon einige km pro Strecke und überwiegend Landstrasse. Im Endeffekt bleibe ich nicht stehen, ausser an dem einen oder anderen Stop. Stau gibt es jetzt seit Januar keinen mehr (Strecke hat gewechselt). Trotzdem brennt der Filter bis zu 3 mal pro Tank frei.. das macht ca. alle 200 - 300km.

    Wenn eine Störung kommt, sehe ich es als normal (kam noch keine). Jedenfalls kann meiner Meinung nach so ein Filter nicht so oft freibrennen und das auch noch ein ganzen Autoleben lang. Da muss irgendwann etwas kaputt gehen.

    Man sollte eher das "bei Diesel Kurzstrecke vermeiden" durch "nur kaufen wenn man pro Tag >50km Autobahn fährt" ersetzen.. Die Regenerierungsphasen sind nämlich recht nervend (und stinken vor allem wie die Pest beim Mondeo..).

  • Genau! Was versteht mann unter "Kurzstrecke"?

    Mein Mondeo regeneriert so zirka je 600km. Ich fahre oft Kurzstrecken und mache einmal im Monat eine lange Autobahnetappe. Was ich aber bis heute noch nie erlebt habe ist dieser von vielen Mondeofahrer beschriebene Regenerierungsstinkerei, weder im Innenraum noch draussen. Egal wo, in meine Garage oder stehend am Ampel.

  • für mich ist kurzstrecke die strecke in der das auto (motor,getriebe,abgassanlage) nicht auf betriebstemp. kommt und ganz wichtig auch nicht für ein paar min gehalten wird.

  • Am besten wäre es,
    wenn ein kleines Lämpchen angehen würde um zu signalisieren,
    das eine Reinigung bevorsteht.

    Bin auch ein Kurzstreckenfahrer und seit einem Jahr auf der Kurzstrecke BAUSTELLE.
    Extremes getuckel führt zum vorzeitigen Ölwechsel nach ca. 3-5000 km. (halbes Jahr)
    Noch macht Ford den wechsel kostenfrei.
    Mich wundert nur, warum Ford nicht beim Ölwechsel die Regenerierung am Schleppi einleitet,
    damit der DPF mal wieder richtig frei ist.

  • War gerade im Winterurlaub.
    Gesamt 1600 km.
    Davon ca.1100km Autobahn.
    Zu Hause angekommen.
    2 Tage später "Regenerierung in der Stadt" kurz nach dem Motor-Start.
    Normal ist das nicht

  • Entschuldigung für die dumme Frage aber wie merkt man, dass der Filter gerade gereinigt wird? Wird der Wagen ein wenig lauter hintenrum? Ich habe den Mondeo erst seit ein paar Monaten und er ist mein erster Wagen mit DPF.Ich habe schon ein paar Mal erlebt, dass er für einige Minuten hinten brummt. Ist das etwa die Reinigungsphase?

    Gruss

  • Man merkt es bei mir am besten über die Momentanverbrauchs anzeige, die dann im Stand um 0,9 - 1,0 ist anstelle von 0,3 -0,4 und beim "segeln" also eingekuppelt den Berg runter wo normalerweise 0,0 stehen müsste, steht dann auch 1,2 oder so.. auch fährt er sich ganz leicht ruckelig, aber nur ganz leicht. Stehe ich dann an der Ampel stinkt es im Innenraum nach verkoktem Diesel, wie von einem alten Trekker... Brummen habe ich noch keins gehört..

    Ich merke es dann auch noch 50 - 60 km nachdem er freigebrannt hat, weil dann benimmt sich der Motor wie Sau : er nimmt kein Gas an, ruckelt ständig (hat manchmal echte Aussetzer bei gemählicher Fahrt, als würde man die Bremse kurz antippen). Das ist aber jetzt relativ neu.. ich denke dass da was kaputt ging (war die letzten 2 Reinigungsprozesse so...). Muss mal drauf acht geben, ob es das nächste Mal auch ist..

  • Hi

    Ich habe mal eine andere frage zu den DPF, gibt es bei den Mondeo meiner is ein BA7 auch so ein zusatz für den filter hab sowas bei einem bekannten mit nem focus gehört das man den auch nachfüllen muss ?
    ansonsten soll der wagen auch ruckeln und in notlaufregelung gehen wenn der leer ist.

    Gruß Stephan

  • Einen Vorratsbehälter, um irgendwelche Zusätze einfüllen zu können gibt es nicht. Und da der DPF über Dieselverbrennung gereinigt wird, müsste dann ja dem Diesel direkt ein entsprechender Zusatz beigemischt werden.

    Es gibt durchaus Leute, die das "Dieselpanschen" immer noch betreiben. Ich würde, zumindest bei den modernen Motoren, unbedingt die Finger davon lassen. Im Diesel ist heute schon so viel an Additiven drin, dass man da mMn eigentlich nur was verkehrt machen kann.

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