Tagfahrlicht richtig Nachrüsten (Zulassbar)

  • Hier im Forum wimmelt es ja nur so vor tollen Ideen wie man seinen Mondeo mit Tagfahrlicht aufwerten kann.
    Allerdings gibt es es ja in Deutschland für alles Regelungen, daher würde ich mich freuen wenn ihr hier eure Erfahrungen zum Thema Zulassungsfähigkeit vor allem von selbstgebauten tagfahrlichtern mit mir teilt.

    Eine der schönsten Lösungen finde ich die von C1500, bei der diese kleinen Plexi Glas stücke im Scheinwerfer beleuchtet werden.
    Allerdings hab ich zweifel daran das man diesen Umbau als Tagfahrlicht zugelassen bekommt.
    Daher würde ich mich über Detail reiche Posts freuen.

    C1500 und sein "Baby of the Beast"


  • zum Thema Zulassungsfähigkeit


    Das ist alles in der ECE-Regelung R87 beschrieben.
    Selbstbau also (praktisch) ausgeschlossen, wenn es legal sein soll.

    Mondeo Turnier 2.0 FFV Titanium, Thunder, ACC, IVDC, Bi-Xenon, KeyFree+PowerStart, Alarmanlage, Solarreflect, PDC vorn u. hinten, TPMS, Sitzklima, Luftqualitätsmesser+kühlbares Handschuhfach, Sony-6CD, Bluetooth-FSE incl. S&C, Außenspiegel anklappbar, silberfarbene Dachreling, Notrad incl. Wagenheber

    Selbsteinbau: Rückfahr- u. Front-Kamera mit 9" TFT-Monitor in der Sonnenblende, Ambiente-Beleuchtung in den Türgriffmulden, Rückstrahler an allen 4 Türen beleuchtet

    Baumonat 10/2008

  • Hab mir diese ECE R87 Regelung mal angeschaut,
    viel schlauer bin ich jetzt aber nicht.

  • Abgesehen davon, dass das alles schon ausreichend in den jeweiligen TFL-Threads durchgekaut wurde, gilt in aller erster Linie für in D zugelassene Fahrzeuge: selbst gebaute Bastellösungen sind i.d.R. nicht zugelassen und können zur Stilllegung des Fahrzeugs sowie dem Verlust der Versicherung führen.

    Dazu gehören auf jeden Fall sämtliche Eigenumbauten von Scheinwerfern.

    Zusätzliche Leuchten brauchen eine Zulassung für den jeweiligen Zweck (z.B. R87 bei TFL) und der Einbau muss den aktuell geltenden Richtlinien der STVzO entsprechen - ebenfalls für den jeweiligen Zweck. Dazu gehören bei TFL z.B. Mindest- oder Maximalabstände zur Fahrzeugmitte, zum Fahrzeugrand, zueinander oder der Straße ebenso wie Abstrahl- und Öffnungswinkel.

    Die genauen Details findest du z.B. in Stefans TFL-Thread (TFL statt IP-Nebler).

    Ich habe übrigens die gleichen wie er und auch gerade problemlos TÜV bekommen, da diese Lösung absolut der geltenden Rechtslage entspricht.

  • habe gesehn das es von HELLA ein Flex Tagfahrlicht mit Positionslicht Dimmer gibt.
    Diese haben alle Kennzeichnungen und Spezifikationen und ECE Zulassung.

    DIe Frage ist jetz nur ob man sowas beispielsweiße unterhalb des Scheinwerfer Glases verbauen darf?
    Bei dem HELLA set könnte ich mir z.b. den einbau im Nebelscheinwerfer Gehäuse vorstellen.

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