Hallo Ich bräuchte mal euro hilfe ! ich weis nicht wie ich mich Verhaltensoll. Also ich habe meinen mondeo ende Dezember beim Händler geholt ich Wusste das er einen leichten Heckschaden hatte, der aber bei meinem händler behoben wurde! als ich ihn bekommen habe waren winterreifen montiert ! und ich hatte beim fahren lautes heulen so als ob räder gegen die laufrichtung montiert wären ! dachte mir nichts dabei ( Schlechte Reifen???) dann habe ich federn eingebaut und beim schrauben sind mir klarlackläufer im kotflügel und rad kasten aufgefallen ein bischen genauer hin geguckt und spaltmasse vom scheinwerfer stimmen auch nicht ! sprühnebel hat er auch noch jetzt habe ich die sommerräder drauf und es heult immer noch ! ab zu nem kumpel mit hebebühne ! dachte vielleicht radlager ! kann aber nichts feststellen nur die antriebswelle hat spiel !!! also ab zum händler ! der meister einerunde gefahren und meinte sofort termin machen ! also montag geht er zum händler ! der kerl der mir das auto verkauft hat weiss nichts von einem unfall !!!! und meinte was von bei schleifen der läufer ! ich meine aber doch das es eine wertminderung ist oder ? was soll und kann ich tuen ??? danke und gruss Cowboy ![]()
Vertuschter Unfallschaden vom Händler!
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Cowboy -
30. März 2012 um 17:13
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Der Händler wo dir den Wagen verkauft hat, hat dir ja mitgeteilt das er einen leichten Heckschaden hatte. Wenn dies wirklich durch einen Händler instandgesetzt wurde und durch keine Hinterhofwerkstatt, dann wurde die Unfallreparatur dokumentiert. Besteh doch auf Einsicht in die Unfall-Dokumentation. Wenn bei uns ein Unfall gemacht wird, dann wird der komplette Schaden mit Bildern und Text sorgfältig Dokumentiert und dem Kunden auch gezeigt bevor er das Fahrzeug kauft. Dann kannst du verleigen was dokumentiert wurde und ob nicht mehr dran kaputt war, wie dir gesagt wurde.
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Ich hab' das noch nicht 100%ig verstanden.
Hast Du den Wagen jetzt bei 'nem Händler gekauft, oder von privat? -
So wie ich das verstehe, wusste er beim Kauf (beim Händler), dass ein instandgesetzter Schaden am Heck bestand.
Wenn ich dann erst 3-4 Monate nachschaue, wie der Schaden repariert wurde, ist das sehr spät.
Verheimlicht wurde scheinbar nichts. Die Lackläufer fallen meines Erachtens dann unter "gekauft wie gesehen".
Was das heulen der Räder betrifft, bliebe abzuwarten, was die Ursache ist. Da beim Händler gkauft, sollte dies möglicherweise dann auf dessen Kappe gehen.
Kurz:
Lack und Spaltmaße -> selber Schuld
Heulen -> Händler.Gruß,
der Frank
PS: immer wieder interessant, wie oberflächlich sich einige Käufer einen Wagen anschauen, speziell, wenn ein bekannter Schaden vorlag.
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der heck Schaden ist ja Dokumentiert ! aber der gefundene schaden ist ja an der front ! und der war dem händler ja angeblich auch nicht bekannt!!!!!!
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Das heisst die Klarlackläufer hast Du vorne entdeckt?
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ja genau !!! der heckschaden ist top gemacht und auch dokomentiert ! aber vorne rechts wo auch jetzt die antriebs welle oder was anderes macken macht war ein unfall den mein händler auch nicht kannte!!!!!!
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Das macht die Sache klarer, aber nicht unbedingt einfacher.
Wenn das so ist, hat der, der den Wagen an deinen Händler verkauft hat anscheinend was verschwiegen.
Dann hätte eigentlich dein Händler 'nen Anspruch gegen den Verkäufer. Gab's denn nur diesen einen Vorbesitzer? -
ja gab nur einen ! klar der händler kann oder sollte da was machen ! aber der wert vom wagen ist in dem fall doch auch ein anderer oder nicht ?
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PS: immer wieder interessant, wie oberflächlich sich einige Käufer einen Wagen anschauen, speziell, wenn ein bekannter Schaden vorlag.
anscheinend nicht nur private käufer.
ich dachte gerade die händler schauen da sehr penibel nach.@Cowboy: das ist schon ne echt doofe sache die dir da passiert ist.
ich wünsch dir schon mal viel erfolg beim rechtsstreit falls es den dazu kommen sollte. -
ja danke

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Mein Bruder hatte vor kurzem einen Fall bei dem Mini seiner Freundin. Der Mini wurde gekauft mit neu lackierter Motorhaube, da er Lackschäden gehabt haben soll. Nachdem der Wagen innerhalb von wenigen Wochen zwei mal in eine Werkstatt musste hat mein Bruder die Dokumentation bei einem anderen Händler angefragt. Dort war ein massiver Frontschaden dokumentiert.
Den Wagen durfte BMW zurücknehmen und das komplette Geld erstatten. Ob noch anspruch auf Schadenersatz und Aufwandsentschädigung im Gange ist weiß ich nicht.
Wenn wissentlich sowas verschwiegen wird, ist das arglistige Täuschung und der Kaufvertrag ist somit nichtig. Egal an welcher Stelle der Verkaufskette. Soweit reichen meine Kenntnisse aus den Wirtschaftsrecht Seminaren noch.
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ja gab nur einen ! klar der händler kann oder sollte da was machen ! aber der wert vom wagen ist in dem fall doch auch ein anderer oder nicht ?
Rechtlich sind der Kaufvertrag Erstbesitzer an Händler, und dann Händler an dich, ja zwei eigenständige Rechtsgeschäfte. Regress ist in so einem Fall immer etwas mühsam.
Auf jeden Fall sollte sich dein Händler, wenn sich nachweisen lässt, dass der Verkauf an ihn unter falschen Voraussetzungen abgeschlossen wurde, an den Verkäufer wenden. Besser Du lässt ihn das machen. Er hat ja auch ein Interesse daran den Kaufpreis im Nachhinein noch drücken zu können. -
Go4IT
5. Juni 2025 um 16:33 Hat das Thema aus dem Forum Karosserie (Einsortieren) nach Laberecke verschoben.
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