Also grundsätzlich sollte doch alles was am Auto verbaut ist auch funktionieren. Das ist auch der TÜV Leitsatz. Ob man das selbst nun für nötig hält spielt dabei keine Rolle. Daher kann auch ein verschlissener Scheibenwischer TÜV relevant sein. Ein funktionierender Sicherheitsgurt ist ganz sicher relvant.
Nicht jeder Prüfer prüft alles, bis auf die Dinge die per Dateneintragung vorgeschrieben sind. Gerade bei den Aichtprüfungen lassen sich die Prüfer auch aus Zeitgründen von ihrem Instinkt leiten. Da kann man dann "Glück" haben oder nicht.
Ein Gurtwarner ist eine sinnvolle Sache und das anlegen des Sicherheitsgurtes sollte doch inzwischen eine Selbstverständlichkeit sein. Es kann ja auch immer mal sein das jemand anderes das Fahrzeug fährt und sich auf bestimmte Dinge verlässt wie z.b. funktionierende Bremsen und Airbags ![]()
Eine Sitzbelegung ist übrigens etwas anderes als ein Gurtwarner. Sowas gibt es nur auf der Beifahrerseite. Das ist eine Kontaktmatte und gibt die Kontakt muss auch das Gurtschloss geschlossen sein, sonst eben Bim-Bim-Bim.
Ob der fehlende Gurtschloßkontakt nun irgendeinen Einfluß auf das Rückhaltesystem hat kann ich nicht sagen. Auch nicht ob es einen DTC wirft oder wirklich nur für den Bimmelbammel dient. Da gibt es ja noch sowas wie Gurtstraffer...